Huhu
Mein Freund hat sich bei einer Zeitarbeits Firma beworben. Die meinten am Freitag er könnte bei dhl anfangen mit arbeiten. Sie wollten den vermittlungs Gutschein zugeschickt haben und sie wollten sich gestern melden wen es bei ihm los geht. Und was war es hat sich keiner gemeldet. Deshalb hat er heute bei der Firma angerufen und die haben ihn vertröstet wir suchen die Unterlagen raus und rufen sie zurück. Irgendwie kommt uns das vor als ob die nur an das Geld vom vermittlungs Gutschein kommen. Und ihn dann nach 3 Monaten kündigen so wie man es ab und zu mal hört. Was denkt ihr darüber kann er noch hoffen oder eher nicht?
komisch oder
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Beitrag von fenja2011 - 25.01.12 - 13:11 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 25.01.12 - 13:42 Uhr
Hallo,
habt ihr jetzt einfach den Vermittlungsgutschein hingeschickt?
Wenn ja, macht man das so?
Ich hätte denen erst dann den gutschein ausgehändigt, wenn ich einen Vertrag vorgelegt bekomme.
vg, m.
Beitrag von swety.k - 25.01.12 - 13:46 Uhr
Ihr habt den Gutschein hingeschickt? Im Original? Wenn, dann schickt man erstmal nur ne Kopie, damit die Firma weiß, daß Ihr einen Gutschein habt. Das Original wird erst ausgehändigt, wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Vielleicht sollte Dein Freund mal hinfahren und hören, was Sache ist.
LG
Swety
Beitrag von fenja2011 - 25.01.12 - 13:52 Uhr
Wir haben eine Kopie hingeschickt weil der meinte er bräuchte den vermittlungs Gutschein den es würde bei ihm bald los gehen. Das original haben wir noch zu Hause
Beitrag von mamavonyannick - 25.01.12 - 13:56 Uhr
Ah... okay. Ich würde mich weiter umschauen. Dieses hin und her spricht nicht gerade für die Firma,.
vg, m.
Beitrag von heikeundleon - 25.01.12 - 14:25 Uhr
Hallo,
so schnell kommt keiner an das Geld für den Vermittlungsgutschein. Zuerst muss Dein Freund einen Arbeitsvetrag unterschrieben haben. Mündlich geht da gar nichts. Selbst nach der Unterschrift erhält der Vermittler nur einen Teil des Geldes für den Gutschein. Erst, wenn Dein Freund ein halbes Jahr bei der Firma arbeitet, zu der er vermittelt wurde, ist die Restzahlung fällig.
Mit der Kopie eines Vermittlungsgutscheines ohne einen gültigen Arbeitsvertrag dazu, kann das Geld nicht eingefordert werden.
Gruß
Heike
