Hallo!
Ich hab mal ne Frage an alle, die Ahnung von Steuergeschichten haben...
Wir haben gestern angefangen unsere Steuererklärung zu machen. Der Schock: Wir werden um die 1000 € nachzahlen müssen!!! Wie kann das sein?
Es ist so, dass ich nur einen ganz geringen Anteil an unserem gemeinsamen Bruttolohn habe ( es sind noch nicht mal 10 %).
Allerdings bin ich im Juli in den Mutterschutz gegangen und habe Mutterschaftsgeld und Elterngeld (aber eben auch in geringer Höhe) bezogen.
Mein Mann hat zwei Kinder auf der Steuerkarte, Kirchensteuer zahlen wir nicht.
Wir haben das klassische Modell - er StKl 3, ich StKl 5
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Genauer Zahlen möchte ich übers Forum nicht preisgeben. Kann aber dann per PN geklärt werden.
Ich danke euch schon jetzt!
LG
Sonja
Steuererklärung 2011... Bezug Elterngeld und StKl 3 und 5 - So hohe Nachzahlung?
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Beitrag von kleinerbaer05 - 25.01.12 - 13:54 Uhr
Beitrag von berry26 - 25.01.12 - 14:15 Uhr
"Es ist so, dass ich nur einen ganz geringen Anteil an unserem gemeinsamen Bruttolohn habe ( es sind noch nicht mal 10 %)."
Ja und genau das ist das Problem bei euch. Du zahlst eben keine Steuern wenn du Elterngeld beziehst. Wenn ihr allgemein wenig abzusetzen habe, dann ist es klar das ihr ordentlich nachzahlen müsst. Es wird schließlich das Familieneinkommen gerechnet und normalerweise ist es bei der Steuerklasse 3 so, dass sie sich nur rechnet wenn man entweder sehr viel absetzen kann oder der Partner über die Steuerklasse 5 mehr zahlt als er eigentlich müsste.
So hat dein Mann eben sehr wenig Steuern gezahlt, du hast zusätzlich noch "steuerfreies" Einkommen bekommen und das ist dann das Problem...
LG
Beitrag von zwillinge2005 - 25.01.12 - 14:16 Uhr
Hallo,
Du möchtest keine genauen Zahlen angeben, schreibt aber von weniger als 10 %
Also z.B. Du 800,- Brutto und er 9000,- Brutto? Dann sind 100,- Euro nachzahlung kein Wunder (und sollten auch kein Problem darstellen).
Bei Einkünften von fast 100.000 Euro jährlich kann das durchaus passieren. Ohne genaue Zahlen kann man Dir aber keine näheren Erklärungen geben. Fragt doch besser Euren Steuerberater.
LG, Andrea
Beitrag von zwillinge2005 - 25.01.12 - 14:22 Uhr
Hallo,
soll natürlich 1000,- Euro Nachzahlung heissen.
LG, Andrea
Beitrag von 25doro - 25.01.12 - 16:11 Uhr
Hi
da haben wir uns beim ersten Kind auch gewundert.
Mein Schwager ist bei der Bank und hat es uns dann erklärt.
Du kriegst das zunöchst steuerfrei ausgezahlt.
Das Finanzamt hat aber den Progressionsvorbehalt drauf, das heißt, Du musst das dann hinterher versteuern mit einem geringeren Prozentsatz, musst es aber versteuern.
Gemein, gell? Ist aber leider so. Somi ist es manchmal geschickter, sich das Geld auf 2 Jahre auszahlen zu lassen, wenn es finanziell geht.
Dann zahlt man nicht soooo viel nach in einem Jahr....
Beitrag von bi_di - 25.01.12 - 16:35 Uhr
>>Dann zahlt man nicht soooo viel nach in einem Jahr....
Dafür aber zweimal - kommt also auf's Gleiche raus ;).
Und das mit dem Progressionsvorbehalt ist ein bißchen falsch
<klugscheissmodusan>
Lohnersatzleistungen werden definitiv nicht versteuert. Allerdings werden sie bei gemeinsamer Veranlagung bei der Steuererklärung auf das zu versteuernde Einkommen des Partners 'draufgeschlagen. Wenn der dadurch in eine andere Steuerstufe rutscht, wird sein zu versteuerndes Einkommen mit dieser Steuerstufe nachberechnet. Er muss dann nachzahlen.
<klugscheissmodusaus>
Und das ist keineswegs Beschiss, sondern ein bißchen gerecht. Überleg' mal den klassischen Fall:
Ehepaar, beide in Lstk 4. Sie bekommt ein Kind und pünktlich zum Elterngeld wechseln sie die Steuerklassen. Sie 5 (ist ja eh wurscht, Elterngeld wird ja nicht versteuert), er 3 (hat monatlich ordentlich mehr netto). Das stellt dieses Ehepaar steuerlich besser als Eltern, die sich nicht zusammen veranlagen können / wollen (alleinerziehend, unverheiratet). Der Progressionsvorbehalt soll das ein wenig ausgleichen.
Grüsse
BiDi
Beitrag von gh1954 - 25.01.12 - 16:47 Uhr
>>>Mein Schwager ist bei der Bank und hat es uns dann erklärt.<<<
Entweder hat dein Schwager das falsch erklärt oder du hast es falsch verstanden.
Elterngeld wird nicht versteuert.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 25.01.12 - 22:54 Uhr
Hallo
Wir mussten trotz hohem Eg und 3/5 nichts nachzahlen.
Bianca
Beitrag von kerstini - 25.01.12 - 23:06 Uhr
Na das ist doch mal ein Lichtblick 
Vielleicht haben wir ja Glück und müssen auch nichts oder nur wenig nachzahlen 
LG
Kerstin mit Ida
und MADITA, LEO &
im
Beitrag von kuecken07 - 25.01.12 - 17:08 Uhr
Hallo Sonja,
wir haben zwar noch kein Elterngeld bekommen (kriegen erst dieses Jahr unser Kind), aber wir haben auch das klassische Stkl. 3 und 5 und müssen seit knapp 2 Jahren (nach der Hochzeit) auch kräftig nachzahlen. Beide Jahre über 1000 Euro...
((
Ich werde mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen denke ich, dann ist der Betrag nicht so hoch und ich hoffe, dass wir dann für 2012 und 2013 nicht soooo viel nachzahlen müssen.
Sind letztes Jahr in einen Lohnsteuerverein eingetreten, weil ich auch immer dachte, das kann doch nicht sein.... Aber das ist alles rechtens so.
Wir legen auch jedes Jahr ne größere Summe weg fürs Finanzamt 
Liebe Grüße
Sandra
Beitrag von sweetbaby06 - 25.01.12 - 17:41 Uhr
Aber warum wechselt ihr dann nicht in 4/4 wenn ihr so hohe Nachzahlungen habt??
Beitrag von sissy1981 - 25.01.12 - 18:23 Uhr
Kann ich auch nicht nachvollziehen
Beitrag von kuecken07 - 25.01.12 - 19:09 Uhr
He du,
wir haben schon ein Kind und ich gehe nur 16 Stunden arbeiten die Woche, d.h. mein Verdienst ist im Vergleich zu dem meines Mannes brutto gesehen nicht mal 1/3. Wir könnten natürlich schon wechseln, dann hätte ich aber nicht wirklich sooo viel mehr und mein Mann aber um einiges weniger. Wir haben es uns von dem Lohnsteuerverein durchrechnen lassen und auch wenn wir immer nachzahlen müssen, fahren wir so insgesamt gesehen noch besser... Steuerklassen 4/4 lohnen sich schon, wenn man relativ ähnlich verdient.
Hätte ich meine Stunden erhöht bzw. würde eben mehr verdienen, dann fiele die Nachzahlung auch nicht so hoch aus.
Ich könnte auch auf 400 Euro Basis arbeiten gehen, dann würden wir wohl auch deutlich weniger nachzahlen, allerdings fehlen mir ja dann auch die ganzen Versicherungsbeiträge.
LG
Sandra
Beitrag von sweetbaby06 - 25.01.12 - 20:30 Uhr
Ich arbeite auch nur TZ, mit weniger Std als du. Mein Mann arbeitet VZ als Koch... Relativ ähnlich sind unsere Verdienste also nicht (ausser ich habe viieele Überstunden)
Und wir haben bisher immer gut Geld erstattet bekommen, besonders während des EG Bezugs.
Ich hab halt lieber unterm Jahr etwas weniger, wie dass ich am Ende des Jahres eine saftige Nachzahlung habe.
LG Dani
