hallihallo,
ich habe bereits meinem chef eröffnet, dass ich nach meiner elternzeit nur noch 30 std/woche arbeiten möchte, was auch keinerlei probleme darstellt.
nun hat er mir einen zusatzvertrag mit dem neuen bruttogehalt vorgelegt. logischerweise verringert sich dieses, da ich vorher 40 std/woche gearbeitet hab.
ausserdem soll sich auch meine provision verkürzen. ich bin aber der meinung, dass die provision nicht mit der arbeitszeit zusammenhängt. da ich ja eh weniger std arbeite, kann ich auch nicht mehr so viele verträge abschliessen, und die provision fällt automatisch geringer aus. beispiel: ich erhalte pro auftrag 0,45%. nun soll ich nur noch 0,33% erhalten.
vielleicht kennt sich ja jemand hier aus oder stand vor demselben "problem".
danke euch.
lg sarah
Provision kürzen bei Teilzeitjob???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von puddel - 25.01.12 - 14:11 Uhr
Beitrag von bruchetta - 25.01.12 - 14:35 Uhr
Nö, das ist nicht i.O.!
Die Provsion ist unabhängig von den Stunden, die man macht. Du wirst ja insgesagt weniger bekommen, weil Du weniger arbeitest, aber der SATZ muß bleiben.
Wir sind hier nicht bei "wünsch Dir was", Schäffchen!
Beitrag von sweetbaby06 - 25.01.12 - 17:32 Uhr
Bei uns gibts die Prämie anteilig. Also ich arbeite auf 36% u bekomme auch etwas weniger als damals bzw. meine Kollegen. die auf 50% arbeiten.
Beitrag von myimmortal1977 - 25.01.12 - 18:35 Uhr
Ich MEINE, dass das nicht rechtens ist.
Versuchs mal als erstes mit § 5 des Teilzeitbefristungsgesetzes.
Und ich meine, dass es auch ein Gesetz gibt, dass Frauen, die aus der Elternzeit kommen, nicht benachteiligt werden dürfen. Ob das dann so greift, ist die Frage, ich weiß nur, dass er Dich nicht schlechter stellen darf, als andere Mitarbeiter.
Aber ich meine, dass er schon aufgrund des § 5 des Teilzeitbefristungsgesetzes nicht an Deinem Gehalt herum schrauben darf, auch nicht an Deiner Provision. Was ja zum Gehalt zählt. Wie Du schon selbst richtig gesagt hast, wirst Du mit aller Wahrscheinlichkeit so wie so weniger abschließen.
Abschließend müsste da aber ein Jurist ran, der genauer weiß, wie man das Gesetz auslegt.
LG Janette
Beitrag von manavgat - 25.01.12 - 19:06 Uhr
Der hat eine Meise und Du solltest das auch keinesfalls unterschreiben!
Da sich die Provision nach Umsatz errechnet, hast Du - wie schon selbst festgestellt - ohnehin weniger.
Gruß
Manavgat
