hallo ihr lieben.
bitte helft mir weiter. mein kleiner schatz is im august geboren, seitdem beziehe ich elterngeld (ja 2 monate davon waren noch mutterschaftsgeld). ging davon aus, dass ich ab diesen august wieder auf 400 eu basis in meinem alten beruf arbeiten könnte. dies wurde mir jetz abgesagt. jetz will ich den rest noch splitten lassen, um noch länger bei meinem kind zu bleiben und es doch noch nich mit nem jahr zu ner tagesmutter geben zu müssen. möchte mich trotzdem aber auf 400 eu basis jobsuche begeben.
wie is das nun? werden diese 400 eu angerechnet, also bekomme ich dann auch weniger? ich find nix so richtig. oder wird das auf das vorherige gehalt gerechnet und dann abgezogen?
danke, ich hoffe, ihr versteht, was ich will
HILFE! ELTERNGELD
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Beitrag von bambi119 - 25.01.12 - 22:46 Uhr
Beitrag von susannea - 25.01.12 - 23:13 Uhr
Wenn du denn eEinkommen ahst, wird das auch angerechnet. Aber nur in der ersten Hälfte der gesplitteten Monate.
Beitrag von gg82abt - 26.01.12 - 09:01 Uhr
Hi,
kurze Frage hattest du beim einreichen der Elternzeit auch gleich dazu geschrieben das du nach dem ersten Jahr in Teilzeit arbeiten möchtest?
Wenn ja, dann muss dein AG dich nun beschäftigen denn seine Frist die Teilzeit in Elternzeit ab zu lehnen ist nun lange durch
