Recht auf Teilzeit während Elternzeit?

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Beitrag von cl1976 - 26.01.12 - 01:57 Uhr

Warscheinlich tausendmal gefragt, aber ich find keine Antwort, daher bitte helft mir

Habe ich ein Recht darauf, während der Elternzeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten? Also ich dachte mir das nähmlich aus finanziellen Gründen so:

Ich bleibe ein Jahr zu Hause und gehe dann im zweiten Jahr in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Nur weiß ich das er das eigentlich nicht unbedingt will, jedenfalls nicht bei mir, diese Möglichkeit haben aber andere Frauen aus meiner Abteilung schon bewilligt bekommen.
Also habe ich ein Recht auf diese Teilzeit?

Danke schon mal im vorraus :-)

Beitrag von susannea - 26.01.12 - 08:17 Uhr

Das kommt darauf an, wieviele Mitarbeiter dein AG hat.

Beitrag von cl1976 - 26.01.12 - 20:04 Uhr

@susannea, wir sind ne große Firma mit knapp 100 Mitarbeitern und ich arbeite da schon seit fast 8 Jahren.

Beitrag von susannea - 26.01.12 - 20:10 Uhr

Ja und, sicher kann man leider heutzutage nie sein.

Beitrag von susannea - 26.01.12 - 20:12 Uhr

Entschuldige, das war nicht ganz passend zu deiner Frage. KOmmt davon, wenn man viele gleichzeitig beantwortet ;)

DAmit hast du Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, der Ag kann nur aus DRINGENDEN betrieblichen Gründen ablehnen und die sind nicht so einfach zu finden ;)

Beitrag von cl1976 - 26.01.12 - 20:28 Uhr

Das wäre ja super. Mein AG würd mir nähmlich gern Steine in den Weg bauen, weil ich etwas unbequem für meine Chefin geworden bin. Aber für mich ist das aus finanziellen Gründen wichtig und das ich nicht nach einem Jahr gleich auf 100% Arbeiten gehen muss.
Danke.

Beitrag von susannea - 26.01.12 - 20:33 Uhr

Melde deine Elternzeit auf zwei Jahre an und beantrage gleich bei der Anmeldung Teilzeit in Elternzeit im zweiten Jahr. Vergisst der Ag dann innerhalb von vier Wochen abzulehnen, kann er es eh nicht mehr ;)

Beitrag von cl1976 - 26.01.12 - 20:37 Uhr

Das werd ich machen. Will ich auch noch vor meinen Mutterschutz machen, dann hab ich das alles geregelt. Gibt es dazu auch einen entsprechenden § ? Damit ich mich darauf berufen könnte?

Beitrag von susannea - 26.01.12 - 20:50 Uhr

Vor dem Mutterschutz ist blöd, weil das eigentlich nicht geht, weil die Daten fehlen.

Danach kannst du dich aufs BEEG berufen.

Beitrag von cl1976 - 26.01.12 - 20:55 Uhr

ach so... na ich kenn mich echt nicht aus mit der Thematik, mein erstes Kind und ich hab einfach die letzten Monate und jetzt keinen kopf für die ganzen Sachen. Wurstel mich grad so durch. Ok dann danke ich dir ganz herzlich, werd mich dann mal schlau machen mit dem BEEG