Hallo,
Unser bester Freund ist von seiner Freundin verlassen worden, wegen einem anderen Mann. Sie ist ausgezogen und die gemeinsame Tochter, fast 2 wird nun regelmäßig hin und her geschoben. Die beiden haben aber das geteilte Sorgerecht und die Tochter hat seinen Nachnamen.
Nun will die Ex unterhalt die sich und das Kind haben.
Beide arbeiten, er verdient mehr.
Kann sie das so ohne weiteres? Sie hat doch ihn verlassen, betrogen und angelogen. Außerdem gibt sie ihrem Kind Kaffee und in der neuen Wohnung von ihr hat die kleine nicht mal ein eigenes Zimmer!!!
Vielleicht noch wichtig: Sie zieht mit ihrem neuen Kerl vorerst nicht zusammen und unser Freund bleibt in der alten Wohnung die er allein allerdings kaum bezahlen kann (vllt zieht er auch aus, aber dann auch nur in eine 3zimmer Wohnung)
Könnt ihr uns vielleicht etwas aufklären, ich finde es wäre echt heftig wenn er zahlen muss. ist ja als ob ein unschuldiger im Knast sitzt... ich weiß, meine Meinung ist Deutschland egal :-P
Lg
Trennung, unverheiratet, geteiltes Sorgerecht, Unterhalt!?
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Beitrag von nana88 - 26.01.12 - 11:27 Uhr
Beitrag von sternenschnee - 26.01.12 - 11:35 Uhr
Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tuen.Es ist Unterhalt der seinem Kind zu steht und was er glaubt,das er das arme betrogene Opfer ist und deswegen nicht zahlen muss,da wird er noch eines besseren belehrt.
Es ist nicht schön was sie gemacht hat gar keine Frage,aber das ist ein Problem zwichen den Eltern und hat mit dem Kind nichts zu tuen.
Warum will er seinem Kind den Unterhalt verweigern?Damit strahft er sein Kind.
Sternenschnee
Beitrag von nana88 - 26.01.12 - 12:04 Uhr
Wo hab ich denn bitte geschrieben dass er den unterhalt verweigern will?????
Und ja, ich finde er ist hier das Opfer. Aber auch das war nicht meine frage. Wenn mein anliegen bei dir alte wunden aufreißt: einfach den thread ignorieren ;)
Beitrag von an-mi - 26.01.12 - 12:12 Uhr
tuen
zwichen
tuen.
strahft
musste wieder schnell gehen was??
da blieb auch keine zeit zum lesen!!
schönen tag noch
Beitrag von sternenschnee - 26.01.12 - 12:19 Uhr
Mach mich nicht so blöd von der Seite an,Wenn du ein Problem hast dann überlies es,aber geh mir nicht auf den Wecker.
Beitrag von krypa - 26.01.12 - 13:06 Uhr
Hallo sternenschnee,
wenn beide das Kind zu gleichen Anteilen betreuen, entfiele irgendwelcher Unterhalt - höchstens gequotelt nach ihren bereinigten Nettoeinkünften.
MfG krypa
Beitrag von sternenschnee - 26.01.12 - 13:53 Uhr
Hey,
das stimmt,aber ich dachte,das sie mit Abschieben meinte,das die Mutter das Kind ständig bei irgendwelchen Leuten lässt.
Sternenschnee
Beitrag von an-mi - 26.01.12 - 11:57 Uhr
Nun will die Ex unterhalt die sich und das Kind haben.
Vom Gesetz her steht ihr das auch zu,da das kind unter drei jahren ist.
Es wird geprüft inwieweit anspruch besteht,ob er es leisten kann.An erster stelle muss er aber unterhalt für das gemeinsame kind zahlen,wenn es bei der mutter lebt.
und das das kleine bei der mutter kaffee trinkt finde ich erbärmlich aber es wirkt sich auf unterhaltszahlungen nicht aus.ebenso wenig wer wen verlassen hat und warum.das eigene kinderimmer ist n diesem alter nicht erforderlich und sagt auch nix negatives über die mutter,denn es ist oft auch eine finanzielle frage,das man sich dies leisen kann.und für alleinerziehende oft sehr schwer.
wenn er das abr für das kind möchte,dann muss er sich nen guten anwalt nehmen,bei gericht nen antrag stellen auf übertragung des abr und dann kommt das alles ins rollen.
Beitrag von sternenschnee - 26.01.12 - 12:21 Uhr
Rechtschreibung scheint auch nicht deine Stärke zu sein,genau wie groß und klein Schreibung.
Musste schnell gehen?
Beitrag von sternenschnee - 26.01.12 - 12:21 Uhr
Man sollte sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen,wenn man es selbst nicht besser macht
Beitrag von manavgat - 26.01.12 - 14:48 Uhr
Du redest eine Menge Mist (besonders letzter Absatz). Obendrein geht es Dich nichts an.
Zum Thema: Kindesunterhalt ist Geld, welches dem Kind zusteht. Hierbei ist es völlig unerheblich, was die Mutter tut/nicht tut.
Gruß
Manavgat
Beitrag von yogurette85 - 26.01.12 - 22:24 Uhr
Hm, eigentlich darf sie das Kind nicht einfach so mitnehmen und das Einverständnis des Vaters. Und wenn sie den Mitvertrag der alten Wohnung mit unterschrieben hat, darf sie auch nicht (ohne Kündigungsfrist ausziehen) sondern muss die Wohnung auch bezahlen.
Beitrag von silbermond65 - 27.01.12 - 08:53 Uhr
Was heißt,das Kind wird hin und her geschoben?
Natürlich muß er Unterhalt zahlen fürs Kind .Ob für seine Ex auch ,kommt drauf an.Normalerweise ja,bis das Kind 3 ist .Wie das ist,wenn sie arbeitet,kann ich dir nicht sagen.
Im übrigen ist hier völlig wurscht,wer da wen warum verlassen hat.Das interessiert beim Unterhalt niemanden.
"Außerdem gibt sie ihrem Kind Kaffee und in der neuen Wohnung von ihr hat die kleine nicht mal ein eigenes Zimmer!!!"
Und? Was willst du damit sagen? Meine Tochter ist 4 und hat auch kein eigenes Zimmer.Bin ich nun auch ganz böse?
Und wegen dem Kaffee.......ich denk der Vater hat auch Sorgerecht.Kann er seinen Mund nicht aufmachen? Hat er das nicht gesehen,als sie noch zusammen waren oder kommen jetzt mal eben irgendwelche Geschichten auf den Tisch ,um der Mutter eins auszuwischen?
Wenns dem Kind bei Mama so schlecht geht und er das beweisen kann,soll er doch alleiniges Sorgerecht beantragen.
"Vielleicht noch wichtig: Sie zieht mit ihrem neuen Kerl vorerst nicht zusammen und unser Freund bleibt in der alten Wohnung die er allein allerdings kaum bezahlen kann (vllt zieht er auch aus, aber dann auch nur in eine 3zimmer Wohnung)"
Wofür ist das wichtig? Warum braucht er eine 3 Zimmer-Wohnung? Will er das Kind zu sich nehmen?
Beitrag von my-opinion - 27.01.12 - 09:55 Uhr
Ich kann deine Gedanken nachvollziehen.
Als Mann bisr Du in der Regel erst einmal der gearschte.
Die Frau hat kein Bock mehr auf Dich, auf Dein Geld aber schon.
In einer langjährigen Ehe in der die Frau auf eine Karriere verzichtet hat,nachvollziehbar.
Wenn eh beide arbeiten, nicht.
Das gemeinsame Kind geht auch erst einmal automatisch zur Mutter.
Es wird sich erst langfristig daran etwas ändern, Euer Freund muss da jetzt durch. Und ja, es ist ungerecht.
Für seine Freundin wird er nicht lange zahlen müssen, vielleicht sogar gar nicht.
Das sollte er mit einem Anwalt klären.
An seiner Stelle würde ich wie ein Löwe um mein Kind kämpfen, aber auch in diesem Punkt ist die Mutter in der Regel vor dem Gesetz ein wenig "gleicher"
