Von ALG2 zu Teilzeit. Suche Erfahrungen.

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Beitrag von winnie_windelchen - 26.01.12 - 12:33 Uhr

Hi :-)

Ich bräuchte mal eure Erfahrungen was den Wechsel anbelangt und bitte auch wirklich nur Mütter mit Erfahrungen.

Ich habe momentan zwei Minijobs, läuft auch über die Minjobzentrale. Verdiene da maximal 100,- monatlich zu dem ALG2 dazu.

Meine Kleine bekommt Kindergeld 184,-, Unterhaltsvorschuss 133,- und Wohngeld 122,-.

Nun sieht es so aus, also es wäre möglich, das ich in den nächsten Tagen einen Teilzeitjob/Gleitzeit Sozialversicherungspflichtig für 20 Std. die Woche anfangen könnte. Lohn nach Tarif ca. 10,-.

Ich weiß, laut Rechner, das ich von den ca. 800,- an Lohn, 625 Euro raus hätte.

Ist etwas weniger als das ALG2, fast 60,- aber das stört mich nicht.

So, was nun als nächstes bzw. erstes falls der Arbeitgeber mich einstellt?

Arbeitsvertrag an die Arge schicken, folglich müsst ich dann raus fallen.

Und dann? Arbeitsvertrag an die Wohngeldstelle schicken? Oder bekommt meine kleine weiterhin ihr WG und ich selbst kann es noch für mich beantragen?

Ich hab nicht so wirklich Ahnung, wie ihr seht.

Was ist mit den beiden Minijobs, kann ich die so weiter ausführen wie bisher? Meine Arbeitgeber dort haben für mich halbjährlich Versicherung ect bezahlt, ca. 35,-. Bleibt das so oder ändert sich irgendwas?

Zum Unterhalt -> den gab es nie und wird es sicherlich auch nie geben. Beistandschaft läuft aber es ist nichts zu holen, trotz das er momentan selbstständig ist.

Noch eine Frage zur GEZ: bisher wurde ich befreit. Nun hätte ich ja wenn ich den Job bekomme, weniger an Einkommen, gilt das da noch weiter oder nicht? Auf deren Seite finde ich nichts zu "Geringverdienern".

Und bei der Befreiung für den Elternbeitrag im Kindergarten wird es dann sicherlich ja auch bleiben oder?

Viele Fragen und nein, ich bin kein "Schmarotzer". Aber ich möchte auch mit den Jobs nicht weniger an Geld haben, als was ich die ganze Zeit hatte, zumindest wenn es ein großer Unterschied zu jetzt sein sollte.

Gruß

Beitrag von hedda.gabler - 26.01.12 - 12:53 Uhr

Hallo.

>>> Ist etwas weniger als das ALG2, fast 60,- aber das stört mich nicht. <<<

Du hast einen Freibetrag auf Dein Einkommen, so dass es gut möglich ist, dass Du weiterhin ergänzendes Alg II bekommst oder wenn Du da rausfallen solltest, Wohngeld zusammen mit Deinem Kind bekommen kannst.
Ich gehe bei einem so niedrigen Gehalt nicht davon aus, dass Du ganz aus den Leistungsbezügen rausfällt - und Dein Kind aus dem Wohngeld-Bezug sowieso nicht.

Für die ARGE:
- Kopie Arbeitsvertrag
- Änderungsmitteilung (das Formular gibt es online)
- Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen (das Formular gibt es auch online).
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Wohngeld:
Die Information (Kopie Arbeitsvertrag) an die Wohngeldstelle schicken.
Guck mal hier, ob es einen Vordruck dafür gibt, ansonsten mit kurzem Anschreiben:
http://www.wohngeldantrag.de/antrag/index.html
Wenn Du weiter im Alg II Bezug ergänzend bleibst, gehe ich davon aus, dass sich für das Kind nichts ändert.

Was die Minijobs anbelangt, weiß ich es nicht genau ... einen kann man auf alle Fälle zu einem Hauptjob machen, einen zweiten wohl auch, meine ich, wenn man insgesamt unter 400,- bleibt. Das muss natürlich auch weiterhin bei der ARGE angegeben werden. Aber dazu können Dir vielleicht andere mehr sagen.

GEZ-Befreiung nur über die Bescheinigung des JobCenters, die dem Leistungsbescheid beiliegt.

Kindergartenbeitrag wird hier nach Einkommen erhoben. Musst du Dich erkundigen, wie das bei Euch geregelt ist. Komplette Befreiung wird es sicher nicht mehr geben.

Solltest Du sowohl aus dem Alg II als auch dem Wohngeld rausfallen, hat Dein Kind als Wohngeldempfänger aber weiterhin das Anrecht auf das Bildungspaket.

LG

Beitrag von manavgat - 26.01.12 - 14:43 Uhr

Du fällst vermutlich nicht aus dem Bezug raus, Du würdest nur weniger bekommen. Grund: der Freibetrag ist höher.

Gruß

Manavgat

Beitrag von winnie_windelchen - 26.01.12 - 17:09 Uhr

Mal anders gefragt -> ich möchte wirklich gern unabhängig sein und würde mich sehr freuen wenn ich nicht mehr das "Amt" im Nacken hätte. Ich dachte ich würde es mit nun evtl. 3 Jobs schaffen aber dem scheint ja, nach euren Aussagen evtl. doch nicht so zu sein, ich möchte dennoch alles in Erwägung gezogen haben daher meine Frage: kann das Amt weiterhin von mir so viele Eigenbemühungen verlangen und den halbjährlichen "Besuch" fordern, laut Eingliederungsvereinbarung?

Ich habe gehört, wohl gemerkt gehört, das wenn man einen 400,- Job zb. hat, man vom Amt sozusagen nur noch den "Mietzuschuss" bekommt und somit nicht mehr so viele Verpflichtungen diesem gegenüber hat wie mit komplettem ALG2. Kennt sich da wer aus?

Ich weiß das ich nie Vollzeit arbeiten werde und diese 26 Stunden wöchentlich wären das beste was mir passieren könnte (aus gesundheitlicher Sicht).

Beitrag von winnie_windelchen - 26.01.12 - 17:15 Uhr

Hab mal eben übers Netz gerechnet und laut diesem Rechne hätte ich ein Freibetrag von 205,- und würde daher vom Amt noch 235,- bekommen. Könnte das hinhauen?

Beitrag von zonenbiene79 - 26.01.12 - 17:28 Uhr

Um den Papierkram kommst du dennoch nicht herum, auch den halbjährlichen Antrag auf Fortführung ALG2.

Ich kann dich gut verstehen das du das Amt nicht mehr im Nacken haben magst. Mir geht es genau gleich. Allerdings erhalte ich nur noch vom Amt Geld, weil der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, sonst wäre ich mit zwei Jobs auch raus.

Ich falle allerdings ab November 2012 komplett aus ALG2 raus, da dann das Jahr auf Probe mit meinem Freund entfällt und wir zu einer Eingestehensgemeinschaft werden.
Kann ich nur hoffen das der KV dann gelernt hat das es nix bringt die Zahlung zu verweigern wegen Gerichtskosten die er bis jetzt auch noch zahlt.

Stell deinen Antrag wie sonst auch, Arbeitsbescheinigungen und Lohnabrechnungen musste einreichen. Also alles was sich verändert einreichen. Der Rest bleibt ja wie gehabt.

Auch wenn es mit dem Amt sehr anstrengend manchmal ist (ich habe für 3 Jahre einen 10 cm dicken Ordner angelegt mit fehlerhaften Bescheiden und Überprüfungsanträgen) können wir wirklich dankbar sein das wir nicht hängengelassen werden und da Unterstützung erhalten.

lg Zone

Beitrag von winnie_windelchen - 26.01.12 - 17:52 Uhr

:-)

Hi, der Papierkram ist das wenigste was mich stört, im Gegenteil, ich hantiere gern damit, egal worum es geht. ;-) Das wäre also das geringste.

Mir geht es um das "Druck" machen vom Amt selbst und ich nenne es Druck weil ich leider nicht so viele Voraussetzungen für einen Vollzeitjob erfülle.

Sie können also weiterhin auf die Bewerbungen für einen Vollzeitjob bestehen und auch den halbjährlichen "Besuch" ja? Bleiben mir da wenigstens die Kurse und Weiterbildungen erspart die ja ALG2 Beziehern hin und wieder angeboten werden? Falls das mal eintrifft, wäre ich ja alle Jobs los. #kratz

Und zu dem Rest gebe ich dir natürlich Recht. :-)

Ich hätte wenn alles so klappt und ich richtig gerechnet habe, 180,- mehr als jetzt und für mich ist das jede Menge. Es wäre super wenn es klappen würde.

Grüße