Mein ex freund von dem auch mein kind ist zu 100% hat eine vaterschaftsannerkennung gemacht und klagt fie vaterschaft jetzt ein bei srinem anwalt.
Nun frage ich mich wie das abläuft... für einen vaterschaftstest brauchen die ja die dna von meinem sohn ud von meinem ex... nimmt der anwalt mit mir kontakt auf weil sie ja die dna brauchen. Oder brauchen sie die doch nicht?
Mit meinem ex habe ich keinerlei kontakt...
Hoffe ihr koennt mir helfen...
Vaterschaftsklage
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von bliiblaablubb - 26.01.12 - 12:57 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 26.01.12 - 13:05 Uhr
Hallo.
Dein Ex kann die Vaterschaft nicht bei seinem Anwalt einklagen, sondern reicht MIT seinem Anwalt die Klage bei Gericht ein.
Das Gericht ordnet dann gegebenenfalls ein Abstammungsgutachten an.
Du wirst dann aufgefordert, beim Amtsarzt vorstellig zu werden, der die Proben nimmt (und natürlich benötigt man die Deines Sohnes, wie soll das denn sonst gehen) und wahrscheinlich wirst auch Du mitgetestet.
Im Moment musst Du gar nichts tun - es wird dazu eine Anhörung vor Gericht geben, bevor ein Gutachten angeordnet wird. Sobald Du dazu Post bekommst, solltest Du Dich bei einem Anwalt schlau machen, ob Du a. einen benötigst und b. wie es weitergeht.
LG
Beitrag von sternenschnee - 26.01.12 - 14:38 Uhr
Hallo,
bei uns war es so,das er die Klage bei Gericht eingereicht hat obwohl er die Vaterschaft anerkannt hat.Es wird einen Termin bei Gericht geben wo du vor geladen wirst.Dort wird noch mal die genaue Situation beschrieben,das heißt du wirst gefragt ob es noch andere mögliche Väter gibt.So war das bei uns.Da ich sehr glaubhaft machen konnte das nur er der Vater sein kann wurden im keine Proßezkosten für das Verfahren bewilligt.Das kam aber auch das der Vater Beweise haben muss,warum er nicht der Vater sein könnte.Er konnte keinen anderen Vater benennen und sagte er wäre unsicher weil so viel im Dorf geredet wurde.Das war dem Gericht nicht genug.Das hieß er musste das ganze Verfahren bezahlen.Bei kleinen Kindern wird kein Blut abgenommen sondern sie nehmen einen abstrich aus dem Mund des Kindes und von dir auch.Mehr passiert nicht.Wenn er der Vater ist wird er den Test und die Kosten zu tragen haben,da du ja schreibst das nur er es sein kann.
Beitrag von janimausi - 26.01.12 - 22:10 Uhr
Also, da sich mein wehrter Ex Freund nie beim Jugendamt bezüglich der Vaterschaft gemeldet hat wurde letzendlich ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Wir also zum Termin hin, er saß da und meinte auch das er von sooo vielen gehört haben will, das ich mit allen möglichen im Bett war und er da unmöglich ver Vater sein könne.
Also wurde ein Vaterschaftstest angeordnet.
Termin habe ich dann vom Amtsgericht zugeschickt bekommen, mit der Adresse wo ich hin muss. War direkt jemand der eben diese DNA Tests durchführt.
Bin dann mit dem Kleinen dort hin, es wurde ein Foto von uns gemacht, dann Speichelprobe von meinem Kleinen, Speichelprobe von mir (damit ich nich mit nem anderen Kind da aufkreuze)
Kurze Zeit später war dann der Brief im Briefkasten, das er der Vater ist.
Die Kosten musste er auch tragen.
LG
Beitrag von bliiblaablubb - 28.01.12 - 09:34 Uhr
Danke für die hilfreichen antworten :)
und so ähnlich hab ich mir das schon gedacht bzw auch schonmal gehört, ist nur komisch jetzt auch sowas durch zumachen. Das man jetzt aufeinml selbst betroffen ist.
vielen lieben danke an euch :)
lg
Beitrag von parzifal - 28.01.12 - 10:59 Uhr
Er hat Klage eingereicht ohne mit Dir jemals darüber zu sprechen?
Ein freiwilliger Test stand von beiden Seiten nie zur Debatte?
Auch jetzt noch wäre doch dafür Zeit.
Da spart man doch Geld. Wenn er der Vater ist, dann ist dies doch letztlich auch fürs Kind hilfreich.
