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Beitrag von kathanguyen - 26.01.12 - 12:59 Uhr

Liebe Leute, ich muss einfach mal Jammern..

Vorgestern ging unser Pelletheizofen kapputt, diesen haben wir vor einem Jahr über eine Onlinefirma gekauft. Bei Defekten, muss man sich mit dieser in Verbindung setzten und sie geben den Auftrag an die Herstellfirma weiter, damit dieser den Kundendienst schicken kann. Beim letztenmal musste ich fast 2 Wochen warten, ehe sich jemand vom Kundendienst meldete, und nochmal zwei Wochen, ehe Jemand kam. In der Zeit mussten wir mit E-Heizungen wieder heizen und hatten prompt eine Stromnachzahlung von 1800 Euro. Nun haben wir im Haus Temperaturen zwischen 13 und 15 Grad und wieder musste ich ne E-Heizung auspacken, um wenigstens die Schlafräume der Kinder vor dem Schlafengehen und das Wohnzimmer aufzuheizen. Aber das können wir uns nun wirklich nicht leisten! Ich kann jeden Tag anrufen und bekomme zu hören, dass alles was sie für mich tun können ist, Buderus anzurufen und auf die Dringlichkeit hinzuweisen. Mehr können sie für mich nicht tun.. Mir bleibt nichts anderes übrig, als mir den Arsch abzufrieren und jeden Tag zu Haus zu hocken um auf einen Anruf zu warten. Nebenbei, die Kinder müssten mal wieder baden, aber bei den Temperaturen? Ich weiß nicht was ich noch machen soll...

Danke fürs Zuhören

Beitrag von mamavonyannick - 26.01.12 - 13:02 Uhr

Hallo,

ich würde mich an einen Anwalt wenden und da um Rat fragen, z.B. ob der Pelletofen zurück gegeben werden kann oder der Hersteller dir die erhöhten Stromkosten ersetzen muss. Vermutlich macht ein anwaltliches Schreiben auf den Hersteller auch mehr Eindruck.

vg, m.

Beitrag von demy - 26.01.12 - 13:29 Uhr

Hallo,
was hat denn der Hersteller mit der TE zu tun?

Der Hersteller ist der falsche Ansprechpartner, der Verkäufer ist der richtige.
Das wäre die Onlinefirma.

Ein Hersteller ist nur für eine freiwillige Garantie nach seinen Bedingungen die er unter Umständen gewährt verantwortlich.

Ein Anwaltsschreiben an den Hersteller, mit so einer hanebüchenen Forderung wie, zahl mir bitte meine Stromkosten, wird dort sicherlich nicht mal ein müdes Lächeln hervorrufen.

Gruß
Demy

Beitrag von mamavonyannick - 26.01.12 - 13:39 Uhr

"was hat denn der Hersteller mit der TE zu tun?"

ER ist für den Kundenservice zuständig?!

"Ein Hersteller ist nur für eine freiwillige Garantie nach seinen Bedingungen die er unter Umständen gewährt verantwortlich."

Und so ne "freiwillige" Garantie, dass das Gerät funktioniert, ist jetzt nichts wert?

Und ja... wenn der Service es nicht für nötig hält, dass das Gerät innerhalb einer bestimmten Zeit repariert wird, dann muss ja wohl irgendwer für die dadurch entstehenden Kosten dafür haften. Und wenn es nicht der Hersteller ist, dann der Onlinehändler. Das wird ihr der Anwalt schon sagen!#aha

Beitrag von mattblue1 - 26.01.12 - 14:47 Uhr

Vielleicht hilft das hier schon mal ein wenig weiter: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Beitrag von fuxx - 27.01.12 - 11:54 Uhr

Der Ofen scheint doch erst ein Jahr alt zu sein - da gilt noch sowas wie Gewährleistung.

Beitrag von demy - 27.01.12 - 12:49 Uhr

Hallo,
ja natürlich, gegenüber dem VERKÄUFER, aber nicht dem Hersteller.

Gruß
Demy

Beitrag von kathanguyen - 26.01.12 - 13:43 Uhr

Ja, ich werde mich wohl nach einem Anwalt umschauen müssen..

vielen Dank für deine Antwort.

Beitrag von qayw - 27.01.12 - 12:34 Uhr

Hallo,

ich würde mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen, was man da machen kann.

Am besten wäre die Variante, das Teil zurück zu geben, und eine Heizung bei einem Unternehmen vor Ort zu kaufen. Das ist zwar teurer, aber da ist normalerweise der Service wesentlich besser.
Wenn bei uns die Öl-Heizung ausfällt, ist spätestens am nächsten Tag ein Installateur vor Ort, der bisher auch immer in der Lage war, den Fehler sofort zu beheben.

LG
Heike