Hallo,
wir wohnen in einem Haus meiner Eltern. Hier hat es 5 Wohnungen. 4 sind als Mietwohnung angegeben und 1 eben für uns. Jetzt ist ein Mieter verstorben, und wir würden gerne beide Wohnungen zusammen legen, sodass nur noch 3 Mietwohnungen sind und eben 2 als 1 Eigenwohnung läuft.
Weiss jemand, ob das zusätzliche Kosten sind beim Finanzamt oder sonst wo?
(Kosten für Umbau ist klar)
Muss man mehr bezahlen wenn es nicht mehr als Mietwohnung läuft?
Hab da keine Ahnung, und wollte mich zuerst informieren bevor ich das meinen Eltern vorschlag.
Hoffe auf viele Antworten.
Grüsse
Mietwohnung in Eingenbedarf umwandeln
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Beitrag von knallteufel - 26.01.12 - 13:14 Uhr
Beitrag von bernsteinelfe - 26.01.12 - 14:43 Uhr
Vermutlich müsst ihr höhere Verbrauchsanteile zahlen, also Straßenreinigung/Grundsteuer der Wohnung mitübernehmen, da eure Eltern ja jetzt nur noch auf 3 Mieter umlegen können.
Ich nehme an, ihr wohnt kostenlos?
Beitrag von bezzi - 26.01.12 - 15:01 Uhr
"da eure Eltern ja jetzt nur noch auf 3 Mieter umlegen können"
Die Begründung habe ich nicht verstanden. Die Nebenkosten werden nach wie vor auf alle umgelegt. Wenn die Fragestellerin dann 2 Wohnungen nutzt, muss sie statt 1/5 dann eben 2/5 der flächenabhängigen Nebenkosten zahlen (vorrausgesetzt alle 5 Wohnungen sind gleich groß)
Beitrag von bernsteinelfe - 26.01.12 - 15:11 Uhr
Wenn sie bislang kostenlos wohnen zahlt der TE 1/5 der Umlagen oder bekommt diese von den Eltern geschenkt, 4/5 die Eltern, die diese dann auf die 4 Mieter umlegen. Künftig existieren nur noch 3 Mieter, die Eltern müssten 1/5 selbst tragen oder eben die Kinder 2/5 der Umlagen zahlen lassen. So meinte ich das. Kommt halt darauf an, ob die TEs komplett umsonst wohnen und die Eltern die Nebenkosten aus der Portotasche zahlen oder nicht.
Beitrag von bezzi - 26.01.12 - 15:19 Uhr
Danke, jetzt habe ich es verstanden. Wir meinen das Gleiche. Ich bin nur davon ausgegangen, dass die Kinder zumindest die Nebenkosten selber zahlen.
Beitrag von bezzi - 26.01.12 - 14:46 Uhr
Das Haus gehört den Eltern.
Ihr seid also auch "nur" Mieter, insofern ändert sich da erst mal gar nichts.
Zahlt ihr denn jetzt Miete ? Wenn ja, wie viel Prozent von der normalen Miete ?
Würde sich daran (wenn ihr beide Wohnungen habt) etwas ändern ?
Die Aufwendungen für eine Mitewohnung können vom Eigentümer nur dann beim Finanzamt als Werbungskosten angegeben werden, wenn ein bestimmter Mietsatz (ich glaube mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete) gezahlt und als Einnahmen versteuert werden.
Zahlt ihr weniger als 50 Prozent Miete, dann werden nur die Wohnungen berücksichtigt, bei denen mehr als 50 Prozent der Miete eingenommen werden. Aufwendungen, die das ganze Haus betreffen (z.Bsp. neues Dach oder kaputte Heizung) können dann nur zu 4/5 bzw, wenn ihr 2 Wohnungen vergünstigt nutzt zu 3/5 von der Steuer abgesetzt werden.
Beitrag von knallteufel - 26.01.12 - 15:32 Uhr
Wir bezahlen 45-50 % der normalen Miete, bisher. Die Wohnungen sind alle gleich gross, bis auf eine die hat 1 Zimmer mehr.
Sonst hat jede Wohnung 2 Zimmer, Küche, Bad, und von den qm gleich.
Beitrag von knallteufel - 26.01.12 - 15:29 Uhr
Danke für die Antworten.
Also wir bezahlen nicht wirklich Miete.
150 Euro, weniger als wenn sie an Fremde vermietet wird.
Wir bezahlen aber Mülltonne, Kaminkehrer, Zu- und Abwasser, Versicherung für das Haus selber.
Und das was ja jeder normale Mieter selbst bezahlt: also Strom, Internet, Telefon.
Wir tragen auch den Strom für das Treppenlicht, Aussenlicht und Kellerlicht, für die Klingel, für´s Kabelfernsehen für das ganze Haus.
Strasse wird auch von uns im Winter geräumt und im Sommer gekehrt. Treppenhaus halte ebenfalls ich sauber.
Beitrag von bernsteinelfe - 26.01.12 - 18:23 Uhr
Warum fragst du nicht einfach dein Eltern.
Beitrag von tombax - 27.01.12 - 15:59 Uhr
Hallo ich mache es mir einmal einfach. Hierzu gibt es einen guten Beitrag:
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist die häufigste Begründung für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Aber wann liegt Eigenbedarf vor und welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/1938-die-kuendigung-wegen-eigenbedarf
Grüßle
