Fehlendes Zeugnis im Anschreiben erwähnen? Oder fehlerhaft beilegen?

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Beitrag von lejana - 26.01.12 - 20:01 Uhr

Hallo,

ich hatte bisher 3 Arbeitgeber. Beim ersten und dritten habe ich ein Zeugnis erhalten. Dem Zweiten Laufe ich immer noch nach. Im Dezember hatte ich es (nach Klageandrohung) endlich bekommen. Leider haben die statt meinen damals aktuellen Mädchennamen meinen neuen Namen verwendet und der Beschäftigungszeiteaum ist auch noch falsch. Ich habe um Änderung gebeten, welche bis heute noch nicht da ist. Nun gut, das ich da weiter dran bleibe ist klar. Darum geht's mir auch gar nicht direkt.

Aber da ich momentan arbeitslos bin und mich natürlich bewerben will, weiss ich nicht wie ich das mit dem Zeugnis machen soll. Bisher hab ich es kommentarlos weggelassen und dann im evtl. Vorstellungsgespräch erklärt. So, nun hab ich weiter unten den Threat "Was kann man von Bewerbern erwarten" gelesen, indem der TE sich über unvollständige Unterlagen beschwert. Hatte da ehrlich noch nie drüber nachgedacht, aber so gesehen sind meine Unterlagen ja auch unvollständig. Aber nun Frage ich mich, ob ich das Fehlen des Zeugnisses im Anschreiben irgendwie erwähnen sollte. Oder das Fehlerhafte beilegen? Und dann das erklären?

Wäre Euch dankbar für Eure Meinung.

Lg
Lejana

Beitrag von bernsteinelfe - 27.01.12 - 07:06 Uhr

Ich würde das fehlerhafte beilegen und abwarten, ob du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst. Bist zur Vertragsunterzeichnung sollte allerdings alles - gerne auch schriftlich - erklärt vorliegen.

Beitrag von ayshe - 27.01.12 - 07:48 Uhr

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statt meinen damals aktuellen Mädchennamen meinen neuen Namen verwendet und der Beschäftigungszeiteaum ist auch noch falsch.

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Diese Fehler haben ja nichts mit der Bewertung und dem Inhalt selbst zu tun, sondern sind nur formell.
Daher würde ich dieses Zeugnis ruhig benutzen und zumindest erwähnen, daß der Fehler im Zeitraum noch korrigiert wird (damit es auch zum lebnslauf paßt).
Die sache mit dem Namen finde ich für eine Bewerbung unerheblich, da du doch sowieso "geb. xy" angibst und es keine Zweifel geben kann, daß du diese Person so oder so bist, egal ob mit Mädchennamen und jetzigem.

Beitrag von myimmortal1977 - 27.01.12 - 11:22 Uhr

Lieber fehlerhaft beilegen, als rauslassen.

Wenn Unterlagen fehlen, denken Personaler häufig, man hätte was zu verbergen.

LG Janette