Hallo zusammen,
bin nun in der 31. SSW und wollte schonmal so weit wie es geht die ganzen Anträüge fertig machen. Darunter auch den Elterngeldantrag.
Soweit ich das verstanden habe, kann man wählen, ob man nur Elterngeld bezieht, oder Elterngeld und gleichzeitig ALG I.
Momentan ist es so, dass ich von Januar bis Februar ALG I (479€) bekomme. Ab Ende Februar dann in Mutterschutz bin und das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse erhalte.
Von Januar 2011 bis Juni 2011 war ich in der Ausbildung (791€ Brutto) und von Juli 2011 bis Dezember 2011 habe ich Vollzeit (1300 €) gearbeitet.
Ich weiss, dass die drei Monate ALG und Mutterschutzgeld nicht in die Berechnung vom Elterngeld mit einfließen und sich somit der Betrag mindert.
Aber was wäre nun für mich sinnvoller??? Hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten!
Liebe Grüße,
Jenni
Nur Elterngeld oder Elterngeld + ALG I? Hilfe!
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Beitrag von jenni258 - 27.01.12 - 10:09 Uhr
Beitrag von marion2 - 27.01.12 - 10:55 Uhr
Hallo,
für dich wäre es sinnvoller, Elterngeld und ALGII oder Wohngeld zu beantragen.
Bei ALGI musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und ich weiß auch nicht, inwieweit sich ALGI und Elterngeld miteinander "vertragen".
Gruß
Beitrag von windsbraut69 - 27.01.12 - 13:14 Uhr
Wie kommst Du denn auf ALGII- oder Wohngeldanspruch?
LG
Beitrag von marion2 - 29.01.12 - 15:08 Uhr
Es scheint finanziell recht eng zu sein, sonst würde sie hier nicht fragen.
Beitrag von kleine-georgie - 28.01.12 - 16:52 Uhr
Arbeitslosengeld (I) bekommt jeder, der sich u. a. mindestens 15 Std/Woche zum Arbeiten zur Verfügung stellt.
Mir ist nicht bekannt, dass man das parallel haben kann.
Beitrag von windsbraut69 - 27.01.12 - 13:13 Uhr
So einfach geht das auch nicht.
Willst Du sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten?
Um ALGI beziehen zu können, mußt Du dem Arbeitsmarkt min. 15 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung stehen. Wenn das zutrifft und Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, kannst Du anteiliges ALGI und Elterngeld gleichzeitig beziehen.
Gruß,
W
Beitrag von jenni258 - 27.01.12 - 15:04 Uhr
Jein, nicht direkt nach dem Mutterschutz. Würde schon gerne erstmal ein halbes Jahr ca. bei der Kleinen bleiben und danach dann Teilzeit arbeiten gehen. In der Zeit soll die Kleine dann bei der Oma bleiben.
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 14:50 Uhr
"Ich weiss, dass die drei Monate ALG und Mutterschutzgeld nicht in die Berechnung vom Elterngeld mit einfließen und sich somit der Betrag mindert."
Welche drei Monate meinst du? Wenn du Ende Februar schon MUtterschaftsgeld bekommst, dann ist doch nur der Januar ohne Einkommen, denn ab Februar darf es nicht berücksichtigt werden.
Stehst du denn dem Arbeitsmarkt zu Verfügung, hast du Betreuung? Wenn du ALGI und Elterngeld bekommst gibts nur 300 Euro Elterngeld und maximal 75% ALGI!
Beitrag von jenni258 - 27.01.12 - 15:07 Uhr
Also Mutterschutz besteht ab 22. Februar. Habe angenommen, dass dann der Januar, Februar und der März (wo ich ja dann Mutterschaftsgeld bekomm) nicht mit einbezogen werden.
Wenn aber die Zeit des Mutterschutzes nicht berücksichtigt werden darf, dann aber doch der Februar komplett oder?
Ist das alles kompliziert... ohje
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 15:10 Uhr
Es zählen also bei dir die Monate von Februar 2011 bis Januar 2012, wobei der Januar 2012 kein Einkommen hat (da ALGI keines ist).
