Hallo...
Wie lang hätte man als getrennt lebende Ehefrau eigentlich Anspruch auf diesen Ehegattenunterhalt, wenn auch noch ein gemeinsames Kind versorgt wird.
Ich beziehe diesen zwar nicht, aber mich würde einfach mal interessieren, wie lang man Anspruch darauf hätte und unter welchen Voraussetzungen.
Gruß Kati
Ehegattenunterhalt
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Beitrag von chaoskati - 27.01.12 - 10:32 Uhr
Beitrag von senior888 - 27.01.12 - 21:07 Uhr
wenn man getrennt lebt während der trennungszeit bis zur Scheidung und danach evtl. Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 ist.
Beitrag von senior888 - 27.01.12 - 21:07 Uhr
wenn man getrennt lebt während der trennungszeit bis zur Scheidung und danach evtl. Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 ist.
Beitrag von spyro74 - 28.01.12 - 21:03 Uhr
bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dann nur bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, sonst gar nicht. Trennungsunterhalt kann aber auch gekürzt werden bis zu einem Jahr, wenn der Ehepartner die Scheidung hinauszögert. So wurde mir das beim Anwalt erklärt.
