Hallo liebe Leute!
Ich habe mal ein paar Fragen.
Schreibe extra anonym, da einige Bekannte und Freunde hier herumwuseln und es muss ja nicht jeder immer alles wissen. 
Mein Lebensgefährte und ich wollen diese oder nächstes Jahr heiraten.
Er hat aus einer vorherigen Beziehung 1 Kind und zahlt dafür Unterhalt.
Ausserdem hat er noch einige Schulden die er am abzahlen ist.
Gemeinsam haben wir ein Kind.
Wenn wir heiraten, möchten wir gern Gütertrennung...denn man will es ja nicht beschreien, aber sollte irgendwas passieren oder man trennt sich-hätte ich ja plötzlich die Schulden am Hals.
Muss man dafür extra zum Anwalt oder kann man so etwas auch selbst festhalten (eventuell unter Zeugen?)?
Gütertrennung und co
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Beitrag von Ratlos.... - 27.01.12 - 11:07 Uhr
Beitrag von darkmoon66 - 27.01.12 - 11:21 Uhr
Du musst damit zum Notar und einen Ehevertrag machen,in diesem hälst Du die Gütertrennung fest.
Beitrag von biene81 - 27.01.12 - 11:50 Uhr
Hallo,
wieso hast Du die Schulden am Hals?
LG
Biene
Beitrag von Ratlos.... - 27.01.12 - 12:00 Uhr
Ich weiß ja eben nicht ob man dann auf mich zurückkommen würde und möchte dieses eben ausschließen.
Beitrag von sonne.hannover - 27.01.12 - 12:01 Uhr
seine Schulden sind seine Schulden und bleiben dies auch.
Beitrag von sonne.hannover - 27.01.12 - 11:55 Uhr
So ein Quark. Nicht zum Anwalt, sondern zum Notar, wurde ja schon geschrieben. Allerdings würde ich Dir empfehlen, Dich anwaltlich beraten zu lassen auch im Hinblick auf einen solchen Vertrag.
Beitrag von sunshine1176 - 27.01.12 - 13:42 Uhr
Hallo,
normalerweise ist es so, dass alles was vor der Ehe erwirtschaftet wurde (ob Geld oder Schulden) bei der Person bleiben, die dies auch erwirtschaftet hat und nur das was in der Ehe passiert bei einer Trennung am anderen kleben bleibt, wenn nicht anderes vereinbart wurde.
Heißt: Alles Schulden, die er vor der Ehe gemacht hat, bleiben auch nach der Hochzeit seine Schulden!
LG Sunshine
Beitrag von frieda05 - 27.01.12 - 14:07 Uhr
bin keine Juristin, jedoch ist m. E. die "Zugewinngemeinschaft" - wie es so schön heißt, ab Eheschließung. Ist allerdings gefährliches Halbwissen - kann man aber bestimmt googeln...
. Das hieße, daß vorherige Schulden bei einer Trennung nicht ins Gewicht fielen. Ich würde einen Familienrechtler befragen (sowas hat doch jeder im Freundeskreis
)
GzG
Irmi
Beitrag von baerlin - 27.01.12 - 14:37 Uhr
Ich würde es so lassen wie es ist und in Gütergemeinschaft leben. Schulden, die er mit in die Ehe bringt, bleiben seine, Schulden, die er in der Ehe macht ohne deine Unterschrift, bleiben seine. Das einzige, was dir passieren kann ist, dass - wenn er so viele Schulden abzahlen muss, dass ihm nichts oder zu wenig zum Lebensunterhalt bleibt, dann muss du ihn finanziell unterhalten.
Gütertrennung wir beim Notar gemacht. Er berät auch, denn Notare sind auch Rechtsanwälte.
Beitrag von jeannine1981 - 27.01.12 - 15:43 Uhr
Hi,
auch für die von dir benannte Gütergemeinschaft musst du zu einem Notar gehen, da diese genauso wie die Gütertrennung einer Beurkundung bedürfen.
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Und seit wann werden Schulden beim Unterhalt berücksichtigt? Wäre mir neu.
Dein Satz "denn Notare sind auch Rechtsanwälte" hingt leider auch gewaltig, denn es gibt tatsächlich Bundesländer, wo Nur-Notare tätig sind, die dann ebend keine RA'e sind.
http://www.bnotk.de/Notar/Notariatsverfassungen/Hauptberufliche.php
Lg
Jeannine
Beitrag von baerlin - 27.01.12 - 16:21 Uhr
Sorry, ich meinte Zugewinngemeinschaft.
Beitrag von jeannine1981 - 27.01.12 - 16:00 Uhr
Hi,
also die Schulden hast du nicht "am Hals" wenn du im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibst.
Jeder Ehepartner erwirbt für sich sein Vermögen und diese werden am Ende gegenüber gestellt.
Heißt alles was der Mann vor der Ehe erwirbt fließt in sein Anfangsvermögen (welches auch negativ sein kann)
Anfangsvermögen Mann -10.000 AV Frau 0
Endvermögen Mann 5.000 (schulden getilgt) Ev Frau 2.000
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zugewinn Mann 15.000 (abgezahlte Schu. zählen mit) ZG Frau 2.000
...........................................................................................................................................
zg Mann 15.000 - Zg Frau 2.000 = 13.000 Überhang Mann
--> 13.000 : 2 = 6.500 Zugewinnausgleich an die Frau
Nähere Infos auch hier
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/zugewinnausgleich/zugewinnausgleich.htm
Lg
Jeannine
Beitrag von Ratlos... - 27.01.12 - 17:53 Uhr
Also...im Endeffekt können wir heiraten und falls wir uns trennen sollten oder ihm was zustoßen sollte bleibe ich nicht auf den Schulden sitzen.
Und dafür müssten wir nicht extra zum Anwalt oder Notar-so habe ich das hier nun zumindest rausgelesen.
Wir möchten heiraten weil wir uns lieben und damit wir einfach besser abgesichert sind..und war/ist es halt einfach wichtig zuwissen, dass im Falle des Falles nicht unser Kind und ich mit dem Sch**** dastehen.
Beitrag von anyca - 27.01.12 - 18:55 Uhr
Nein, die Schulden bleiben seine. Aber zumindest so lange ihr zusammen seid - und das sollte im Idealfall ja schon "für immer" sein - belasten die Schulden natürlich trotzdem Euer gemeinsames Budget. Bist Du denn bereit, das mitzutragen?
Beitrag von Ratlos... - 27.01.12 - 22:41 Uhr
Das ist mir schon klar-aber das ist ja jetzt nicht anders da wir ja eh zusammen wohnen.
Beitrag von baerlin - 27.01.12 - 19:39 Uhr
Auch für Schulden, die dein Mann während der Ehe macht, wirst du nicht herangezogen. Wenn du aber etwas mit unterschreibst, so bedeutet es, dass du wenn er mal nicht dafür zahlt, du die gesamten Schulden begleichen musst.
Also immer darauf achten, was du unterschreibst.
Ich musste mal jahrelang abzahlen, waren zwar keine sehr hohen Raten, aber in jungen Jahre trotzdem eine Belastung.
Danach war ich klüger.
Wie schon erwähnt, belasten dich seine Schulden natürlich auch, denn das Geld fehlt in der gemeinsamen Kasse.
Beitrag von baerlin - 27.01.12 - 19:41 Uhr
Auch für Schulden, die dein Mann während der Ehe macht, wirst du nicht herangezogen. Wenn du aber etwas mit unterschreibst, so bedeutet es, dass du wenn er mal nicht dafür zahlt, die gesamten Schulden begleichen musst.
Also immer darauf achten, was du unterschreibst.
Ich musste mal jahrelang abzahlen, waren zwar keine sehr hohen Raten, aber in jungen Jahre trotzdem eine Belastung.
Danach war ich klüger.
Wie schon erwähnt, belasten dich seine Schulden natürlich auch, denn das Geld fehlt in der gemeinsamen Kasse.
