Hallo,
folgender Fall, am 24.1. habe ich meinen Ag über meine SS informiert, weswegen ich sofort aus dem Dienstplan genommen wurde und mir gesagt wurde das ich sofort nach erhalt der Bestätigung durch meinen FA 8ausgestellt am 24.1. und direkt verschickt) ein BV erhalten werde (hatte ich in der ersten SS, da mein Ag keinen mutterschutzconformen Arbeitsplatz bieten kann) tja nun verlangt mein Ag aber von mir das ich meinen ganzen Urlaub und Resturlaub nehme bevor er mir ein BV ausstellt. Frage ist nun ist dies rechtens?
Müsste man nicht davon ausgehen das ein BV wie eine AU zu sehen ist, und man Urlaub nur nehmen kann wenn man theoretisch dazu in der Lage ist die Arbeiten auszuführen? Aber genau das dürfte ich ja nicht.
Wir werden natürlich einen Anwalt konsultieren, aber dieser hat leider schon Wochenende, mich beschäftigt diese Frage aber sehr, weswegen ich hoffe das mir vielleicht jemand aus eigener Erfahrung berichten kann, oder mir entsprechende Links aufzeigen kann die mir weiter helfen.
Bis jetzt bin ich selber im netz leider nicht schlauer geworden was diese Sache angeht.
Vielen dank schon im voraus einsoderzwei
BV durch AG - kann der Ag verlangen das man vorher den agnzen Urlaub nimmt?
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Beitrag von einsoderzwei - 27.01.12 - 14:04 Uhr
Beitrag von vwpassat - 27.01.12 - 14:15 Uhr
Leben und leben lassen
Beitrag von schmerle123 - 27.01.12 - 18:53 Uhr
Was ist das denn für`n Schwachsinn?? Was hat diese Aussage mit der Frage der TE zu tun?
Beitrag von einsoderzwei - 28.01.12 - 13:22 Uhr
Der Ag hat durch dieses Vorgehen keinerlei Finanziellen Vorteil!!!! bei einem Bv bekommt er alles von der Kk ersetzt, wenn er mich in den Urlaub schickt nicht. Also ob er mich jetzt für 3 Moante in den Urlaub schickt oder mir den urlaub ausbezahlt ist finanziell kein Unterschied für ihn, höchstens noch im negativen, weil er so die 3 Monate jetzt nicht von der KK zurück bekommt.
Deswegen verstehe ich das leben und leben lassen leider gar nicht.
Beitrag von smokefighter - 27.01.12 - 14:15 Uhr
Nein dein Urlaub bleibt unangetastet. Siehe MuSchG §17 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html oder auch http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=5360&lid=DE&bid=BAS&
Beitrag von einsoderzwei - 27.01.12 - 14:50 Uhr
Wo genau findest du bei diesem links einen für mich sachdienlichen Hinweis? Ich finde dort leider nur Punkte wo ein Bv bereits ausgesprochen wurde.
Die Frage ist ja eigentlich eher darf mein AG mir das Bv erst später ausstellen und von mir verlangen bevor er dieses Ausstellt meinen gesamten Urlaub zu nehmen, oder ist dies nicht erlaubt? Er hat keinen Platz der mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist für mich.
Beitrag von smokefighter - 27.01.12 - 15:01 Uhr
1. Urlaub nur für dich kann er nicht einfach anordnen ausser Betriebsurlaub aber das ist ja hier nicht gegeben da ich mal davon ausgehe das nur du den Urlaub nehmen soll.
http://www.glaswelt.de/GLASSWELT-Newsletter-2010-11/Was-Arbeitgeber-beim-Betriebsurlaub-beachten-muessen,QUlEPTI5NzYxOCZNSUQ9MzAwMDM.html
http://www.google.de/search?q=Bundesurlaubsgesetz+Anordnung+Urlaub
2. Dann greift ja der §1,§2 und §4 MuSchG bei dir, da ich davon ausgehe das dir dein Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Dann muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen und kann nicht das MuSchG umgehen per betrieblicher Anordnung von Urlaub was ja nach Bundesurlaubsgesetz gar nicht einzeln für dich möglich ist!
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 14:45 Uhr
Nein, kann er nicht verlangen.
Beitrag von einsoderzwei - 27.01.12 - 14:50 Uhr
Hallo, hast du einen Link, oder kannst mir sagen wogenau ich hierzu die grundlage finde? Bzw wie du zu dieser Annahme kommst?
Vielen dank!
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 14:53 Uhr
Nimm das BUrlG, danach darf er dir den nicht ohne weiteres vorschreiben und dann ist entweder kein Arbeitsplatz nach dem MuSchG da oder doch, dann gibts auch kein BV.
Was hat dein AG eigentlich davon, dann bekommt er doch die Kosten für dich nicht wieder, wenn du Urlaub nimmst!
Beitrag von einsoderzwei - 27.01.12 - 14:58 Uhr
Ich habe keine Ahnung was das soll. Werde mich mal versuchen im BurlG belesen, danke!
Er hat ja auch schon gesagt das ich nach dem Urlaub dann ein BV bekomme (meine Stelle erfüllt mehrere Punkte die dies bedingen).
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 15:03 Uhr
Ich würde keinen Urlaub beantragen sondern stattdesssen die Aufsichtssbehörde einschalten. Aber das kommt darauf an, ob und wie du da hin zurück willst.
Beitrag von einsoderzwei - 27.01.12 - 15:24 Uhr
Bei den letzten Problemen reichte der Hinweis auf die enstrepchende gesetztestextpassage und es war ok, darauf hoffe ich diesmal auch. Danke
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 15:27 Uhr
Vielleicht reicht ja diesmal auch der Hinweis, dass während des BV er sämtliche Kosten für dich aus der U2 zurückerhält über die KK ;)
Beitrag von einsoderzwei - 27.01.12 - 16:23 Uhr
DAS weiß der AG, hatte die erste SS auch schon ein BV von ihm ;)
Beitrag von susannea - 27.01.12 - 18:05 Uhr
Dann ist doch sein Affentheater überhaupt nicht nachzuvollziehen!
