befr. AV, läuft während Elternzeit aus - was ist danach?

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Beitrag von marienkaefer1985 - 27.01.12 - 19:34 Uhr

Hallo!

Ich wurde damals als Schwangerschaftsvertretung für meine Vorgängerin eingestellt, befristet auf 2 Jahre (bis 30.11.2012).

Nun ist mir jetzt aufgefallen, dass im Arbeitsvertrag soetwas steht, wie: Befristet für die 2 Jahre, es sei denn, der Grund der Befristung (Schwangerschaftsvertretung) endet vorher.

Nun habe ich erfahren, dass meine Kollegin wohl schon am 01.07. wieder anfangen will zu arbeiten. Hat sie jetzt beschlossen, möchte doch nicht mehr 2 Jahre in Elternzeit bleiben.

D. h. doch, dass mein Vertrag dann schon am 30.06. ausläuft, oder?

Hinzu kommt noch, dass ich selbst während dieser Vertretung schwanger geworden bin, Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt, bis zum 24.07.2013, auch wenn mein Vertrag bei meinem Arbeitgeber dann schon ausgelaufen ist, eben nur, um sicher zu stellen, dass ich die ersten 2 Jahre notfalls zu Hause bleiben kann.

Elterngeld bekomme ich 14 Monate (da alleinerziehend) bis zum 24.09.2012.

Wie ist das denn jetzt? Dann bin ich bereits ab 01.07. arbeitslos. Bekomme ich weiterhin Elterngeld bis zum 24.09.2012?

Und was wäre nach dem Elterngeld (24.09.2012), würde ich dann, wenn ich nicht arbeite, Hartz IV bekommen oder Arbeitslosengeld 1 Jahr?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.01.12 - 20:00 Uhr

Hallo

Du lebst dann vom Gehalt deines Mannes.

Wenn das nicht reicht, könnt ihr Wohngeld und Kinderzuschlag oder erg ALG II beantragen.

ALG I bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt mind 15 sdt in der Woche zur Verfügung stehst( Kinderbetreuung must du nachweisen)

Bianca

Beitrag von marienkaefer1985 - 27.01.12 - 20:07 Uhr

Nein, lebe ich nicht, habe ja oben geschrieben, dass ich alleinerziehend bin ;-)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.01.12 - 20:10 Uhr

Hallo

Sorry
Er muss dir dann Unterhalt zahlen, bis das Kind 3 Jahre alt ist( sofern Leistungsfähig)

Bianca

Beitrag von marienkaefer1985 - 27.01.12 - 20:12 Uhr

Hey!

Er zahlt nicht mal Unterhalt für seinen Sohn ;-)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.01.12 - 20:17 Uhr

Hallo

Kann er nicht oder will er nicht.

Bianca

Beitrag von marienkaefer1985 - 27.01.12 - 20:38 Uhr

Er geht so wenig arbeiten, dass er gerade so seinen Selbstbehalt raus hat und keinen Unterhalt zahlen muss, d. h. ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Er könnte mehr arbeiten, wenn er wollte ;-)

Also er arbeitet jetzt 25 Std. pro Woche.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.01.12 - 20:41 Uhr

Hallo

Dann zeige ihn an.Die werden ihm schon Beine machen. Er muss alles tun, das er Unterhalt zahlen kann. Zumal er auch Schulden dadurch beim Ja macht.

Bianca

Beitrag von puenktchen78 - 27.01.12 - 21:53 Uhr

Hallo,

die Auszahlung des Elterngeldes richtet sich ja danach, wann Dein Kind zur Welt kommt.

Danach hast Du als Alleinerziehende zwei Möglichkeiten:

1) Du beantragst ALG II (HartzIV)

oder

2) Du beantragst ALG I - Das bekommst Du, wenn Du die sog. Anwardschaft erfüllst (mind. 12 Monate vor Elternzeit Sozialversicherungspflichtig gearbeitet etc.) und Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.

Achja, um ALG I zu beziehen mußt Du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 h/ Woche zur Verfügung stehen. Das ist das mindeste, dann bekommst Du allerdings auch nur das anteilige Arbeitslosengeld, nicht den vollen BEtrag, denn bekommst Du nur, wenn Du Dich wieder Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.

LG
Mel

Beitrag von marienkaefer1985 - 28.01.12 - 05:56 Uhr

Danke!

Eine Tagesmutter habe ich bereits, da ich ab August noch ein ne schulische Weiterbildung mache.

Und natürlich möchte ich auch wieder in Teilzeit arbeiten. Naja, bis zum 24.09. werde ich sicher nen neuen Job finden. ;-)

Beitrag von windsbraut69 - 28.01.12 - 09:44 Uhr

Du schreibst doch, Du willst 2 Jahre Zuhause bleiben?
Du willst Dich also nach Auslaufen des Elterngeldes Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen UND eine schulische Weiterbildung machen?
Wenn sich das zeitlich nicht beißt, kannst Du dann anteilig ALGI beziehen.

LG,

W

Beitrag von marienkaefer1985 - 29.01.12 - 09:34 Uhr

Wo schreibe ich, dass ich 2 Jahre zu Hause bleiben will?

Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, einfach weil ich mich für die ersten 2 Jahre festlegen wollte.

Aber es stand schon immer fest, dass ich nach 14 Monaten wieder arbeiten gehe und nach 12 Monaten eine schulische Weiterbildung mache. Also eine Vierfachbelastung (mein Kind, Schule, Arbeit und Haushalt).

Vor 8 Monaten war aber auch noch der Stand, dass ich wieder in meiner jetzigen Firma anfangen kann, das sieht nun aber anscheinend anders aus...

Beitrag von windsbraut69 - 29.01.12 - 10:16 Uhr

Ich hab das "um sicher zu stellen, dass ich die ersten 2 Jahre notfalls Zuhause bleiben kann", wohl falsch gedeutet.

Beitrag von marienkaefer1985 - 29.01.12 - 13:07 Uhr

Also das war darauf gemeint, dass man, wenn man nur 1 Jahr nimmt, die Elternzeit ja nicht verlängern KÖNNTE. Legt man sich aber für 2 Jahre fest, KÖNNTE man es ja nochmal auf 3 Jahre verlängern.

Also, sicherheitshalber genommen, aber mit dem Gedanken, dass ich es nicht in Anspruch nehmen muss, sondern eben nach einem Jahr bzw. 14 Monaten Schule mache und arbeiten gehe ;-)

Beitrag von susannea - 27.01.12 - 21:55 Uhr

Arbeitslos bist du nicht, weil du ja dem Arbeistmarkt nicht zur Verfügung stehst. Elterngeld gibts normal weiter.
Elternzeit endet mit Vertragsende, somit bist du auch nur bis zum Ende der Elterngeldauszahlung beitragsfrei krankenversichert. Heißt, wenn du wirklich länger zu Hause bleiben willst (wovon auch immer du das finazierst), dann solltest du jetzt den Rest Elterngeld splitten lassen, um länger beitragsfrei versichert zu sein!

Beitrag von marienkaefer1985 - 28.01.12 - 06:01 Uhr

Also nachdem das Elterngeld ausläuft möchte ich schon arbeiten, aber nur max. 20 Std. pro Woche, da ich auch noch eibe schulische Weiterbildung mache. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung!

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 08:48 Uhr

Dann bist du erst nach diesem Zeitpunkt arbeitslos und nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.

Du kannst dann mit Kinderbetreuung ab Elterngeldende ALGI (aber nur 50%) bekommen.