Darf ich nach Ende der Ebayauktion Artikel privat verkaufen?

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Beitrag von tauchmaus01 - 27.01.12 - 21:21 Uhr

Ich habe einen Artikel online der bald ausläuft. Nun wurde ich gefragt, ob ich einem Interessenten den Artikel, falls er nicht verkauft wird, aufbewahren kann um ihn dann an ihn zu verkaufen (es läuft ein identischer Artikel in seiner Nähe aus, und es ist etwas zum abholen, daher hätte er dann eine kürzere Fahrt, mein Artikel läuft aber eher aus und daher pokert er)

Also, wie schaut das aus, kann ich nach Ende der Auktion den Kontakt zum Interessenten herstellen und ihm privat den Artikel anbieten oder verstößt das gegen irgendwelche Bestimmungen? Ich möchte keinesfalls etwas machen was nicht korrekt ist bei eBay.

Danke!

Mona

Beitrag von nisivogel2604 - 27.01.12 - 21:29 Uhr

Wenn der Artikel nicht verkauft wird, kannst du damit machen was du willst. Es ist doch DEIN Eigentum. Nur weil du das mal bei Ebay eingestellt hast, gehört das denen noch längst nicht.

Und wenn dus dann behältst oder auf den Müll wirfst, geht das auch niemanden was an.

lg

Beitrag von tauchmaus01 - 27.01.12 - 21:44 Uhr

Hallo,

ja, das ist mir schon klar;-) Aber eBay war ja quasi Vermittler zwischen mir und dem Interessenten. Ach, ihr habt ja Recht....ich bin da nur noch nicht so vertraut mit solchen Anfragen.

Danke für Deine Antwort

Mona

Beitrag von perserkater - 27.01.12 - 21:35 Uhr

Hallo

Natürlich kannst du mit deinem Artikel machen was du willst! Und wenn du denkst du bekommst den besseren Preis durch das nicht versteigern dann beendest jetzt die Auktion und verkaufst ihn so. Was soll ebay da rechtlich machen? Nix!

LG

Beitrag von tauchmaus01 - 27.01.12 - 21:45 Uhr

Ach, ich hab ja den Mindestpreis den ich gerne hätte drin, mehr braucht es gar nicht, hauptsache ich bin das Teil los.
Aber danke trotzdem, ich werde einfach nach der Auktion, falls der Artikel noch da ist, dem Interessenten ein Angebot machen #winke

Beitrag von nightwitch - 28.01.12 - 08:52 Uhr

Ich würde es aber trotzdem über Ebay laufen lassen. Kannst ja eine Sofort-Kauf-Option einstellen und dem Interessenten direkt den Link bzw die Nummer zukommen lassen.

Gruß
Sandra

Beitrag von nick71 - 31.01.12 - 20:35 Uhr

"Und wenn du denkst du bekommst den besseren Preis durch das nicht versteigern dann beendest jetzt die Auktion und verkaufst ihn so. Was soll ebay da rechtlich machen? Nix!"

Das verstößt aber eindeutig gegen die AGB und kann durchaus eine Sperrung des Accounts nach sich ziehen.

Beitrag von arienne41 - 28.01.12 - 08:36 Uhr

Hallo

Ja du kannst es so verkaufen.

Aber er spekuliert ja darauf das er ihn viel billiger bekommt

Beitrag von tauchmaus01 - 28.01.12 - 14:32 Uhr

Danke Euch! Der Artikel ist noch da und ich habe nun um einen Preisvorschlag gebeten. Ich denke mal ich gebe den Artikel der Frau auch zu meinem Angebotsstartpreis, denn es geht mir gar nicht so um den Gewinn sondern darum dass ich das Teil loswerde und sich jemand darüber freut.

Mona