Hey!
Ich steig da nicht ganz so durch..
Wie berechnet man den Kindesunterhalt? Was wird von dem verdienst wieviel abgerechnet?
Verdienststufe 8 !
2 Kinder aus erster Beziehung im Alter von 12-17 Jahren, ohne Ehe.
Mit 2. Frau verheiratet und 2 Kinder im Alter von 1-4 Jahren. Frau zZ als Hausfrau und Mutter tätig, wgn Kinder.
Mann noch Schuldentilgung, wird das teils abgerechnet?
Natürlich auch Krankenversicherung, etc. Hab ich aber jetzt keine Beträge..
Nun hätte ich irgendwie gern ermittelt, wieviel Unterhalt gezahlt werden müsste für die beiden großen Kinder.. und wieviel Eigenbedarf der Mann mit seiner Familie noch behalten darf.
Wie war das im Jahr 2011? Und wie im Jahr 2012?
Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie helfen
Danke
wieviel unterhalt?
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Beitrag von kleines-sternlein - 28.01.12 - 09:11 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 28.01.12 - 10:35 Uhr
Hallo.
Der Selbstbehalt spielt erst eine Rolle, wenn es zu einem Mangelfall kommt, sprich wenn nicht für alle Kinder genug Geld für den Mindestunterhalt da ist. Der Selbstbehalt liegt bei 950,- gegenüber den Kindern (und bei 1.050,- gegenüber der Mutter, wenn es um Betreuungsunterhalt geht).
Wenn ich die Angaben in der Düsseldorfer Tabelle überschlage, liegt aber kein Mangelfall vor.
http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm
Die Kinder sind gleich gestellt, dann erst wird die Mutter für den Betreuungsunterhalt berücksichtigt. Die Mutter der großen Kinder wird ja keinen Unterhalt mehr bekommen, die Mutter der kleinen Kinder lebt im selben Haushalt, so dass der Unterhalt dann in Naturalien, also bezahlen der Kosten, geleistet wird.
Um den Selbstbehalt zu erhöhen können ca. 5% für berufliche Aufwendungen angebracht werden und auch die Krankenversicherung. Bei meinem groben durchrechnen, ist der Mann aber auch damit noch ein gutes Stück vom Selbstbehalt entfernt. Es sei denn er zahlt eine extrem teure Krankenversicherung.
Im Selbstbehalt sind 360,- Warmmiete vorgesehen. Der Selbstbehalt kann erhöht werden, wenn man nachweisen kann, dass man teurer wohnen muss.
Schulden spielen nur eine Rolle, wenn sie in einer Ehe entstanden sind, z.B. für ein gemeinsames Haus.
LG
Beitrag von kleines-sternlein - 28.01.12 - 13:23 Uhr
und das heißt?
Wieviel muß er dann zahlen?
Er rutscht dadurch in welche Stufe???
Beitrag von hedda.gabler - 28.01.12 - 13:36 Uhr
Hallo.
Die Details, vor allem wegen der beruflichen Aufwendungen oder der KK, solltet Ihr über Anwalt oder das Jugendamt klären.
Ich denke, dass Du mit meinem Beitrag schon einen Anhaltspunkt hast.
LG
Beitrag von ichclaudia - 28.01.12 - 14:03 Uhr
http://www.rechner-unterhalt.de/
Beitrag von comapo - 28.01.12 - 20:33 Uhr
Hi,
grob überschlagen.
Verdienst Stufe 8 bei 5 Unterhaltsberechtigten (4 Kinder, Ehefrau) ergibt eine Zahlung nach Stufe 5 (die Tabelle geht von 2 Unterhaltsempfängern aus, pro Gläubiger mehr geht es eine Stufe runter.
Macht:
für Kind 1+2 je 420 Euro
für Kind 3+4 je 289 Euro.
Zusammen 1.418 Euro.
Angenommen, er verdient (bereinigt) 3900 Euro, dann bleiben 2.500 grob übrig, so dass auch Du noch beim Unterhalt berücksichtigt werden musst.
Wenn die Große 18 wird, muss die Mutter ebenfalls Unterhalt leisten. Ist sie nicht zahlungsfähig, zahlt Dein Mann alleine, darf aber das Kindergeld komplett anrechnen. Angerechnet wird auch der eigene Verdienst des Kindes, sofern es schon in der Ausbildung ist.
Das ist jetzt nur grob gerechnet, wenn Dein Mann noch Krankenversicherung und weitere Kosten (berufsbedingten Aufwand, Altersvorsorge) geltend machen kann, könnte es vielleicht auch noch eine Stufe weiter unten werden.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.01.12 - 22:27 Uhr
Hallo
Der Kv muss aber nicht den kompletten Unterhalt ab 18 zahlen. Habe mal ein paar Zahlen in den Unterhaltsrechner eingegeben.Danach hat das Kind einen Unterhaltsanspruch auf 670 Euro insgesamt( beide Gehälter zusammengerechnet). Die KM kann nicht zahlen, da sie nur wenig verdient. Das heisst aber nicht, das der Kv diese nun alleine zahlen muss.
Bianca
Beitrag von comapo - 28.01.12 - 23:52 Uhr
Hallo,
nee, der Unterhalt bei Stufe 5 wären (wenn die Mutter 0 verdient) 396 Euro. Die 670 Euro sind für ein Kind, das nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.01.12 - 09:35 Uhr
Hallo
Ja, aber was ist, wenn das Kind ausziehen will und die Mutter nicht zahlen kann, weil sie nur 850 Netto hat? Dann kann man ja wohl kaum vom Vater verlangen, das er aufeinmal dann 670 Euro zahlt, wenn er jetzt nur ca 396 zahlt.
Bianca
Beitrag von kleines-sternlein - 29.01.12 - 14:19 Uhr
die Mutter verdient geld!
Also rutscht er jetzt in Stufe 5?? und davon kann man doch dann noch hälftiges Kindergeld pro Kind runter rechnen, oder?= 184 Euro für 2 Kinder
??
Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.01.12 - 14:26 Uhr
Hallo
Ich meinte es allgemein. Kind ist 18 und will ausziehen. Mutter verdient Netto 900 Euro und hat noch ein 6 jähriges Kind von einem anderen Mann. Somit würde sie ja wegen dem Unterhalt rausfallen.
Es kann aber doch dann nicht sein, das der Vater alleine für die 670 Euro aufkommt, oder?
Bianca
Beitrag von kleines-sternlein - 29.01.12 - 14:28 Uhr
das weiß ich nicht..
da ich selber die unterhaltsfrage gestellt hab.. und mich nicht so gut auskenn
Beitrag von comapo - 29.01.12 - 14:40 Uhr
Hi,
das Kind wäre verpflichtet erst mal elternunabhängiges Bafög oder BAB zu beantragen.
Die Berechnung kann ich dir nicht erklären, weil die sich gegenseitig bedingen, das ist mir zu hoch *g*
Aber grundsätzlich geht es im Unterhaltsrecht immer so:
1) Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten feststellen
2) Unterhaltsbedarf der Höher nach
3) Anzahl der Unterhaltsberechtigten des Unterhaltsschuldners feststellen
4) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners feststellen
Hier wird es in diesem Fall interessant, DENN die Unterhaltsreihenfolge verschiebt sich wenn die Tochter auszieht.
Im ersten Rang stehen alle minderjährigen Kinder.
Im zweiten Rang die Ehefrau
Im dritten Rang das nicht privilegierte erwachsene Kind.
Das heißt, hier wird zwar nach Stufe fünf ermittelt, aber erst 3x KU für die 3 minderjährigen Kinder berechnet, dann der Anspruch der Ehefrau und dann der des aushäusigen Kindes.
Privilegiert sind erwachsene Kinder nämlich nur, wenn sie
a) unter 21 Jahre alt sind UND
b) sich in allgemeiner Schulausbildung befinden UND
c) noch im Haushalt eines Elternteils leben.
Trifft einer dieser Punkte nicht mehr zu, rutscht das Kind ganz nach hinten. Das kann dann dazu führen, dass das Kind keinen oder nur noch wenig Unterhalt bekommt und eben von Bafög, eigenem Verdienst oder ggf. Wohngeld leben muss.
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.01.12 - 14:46 Uhr
Hallo
Danke schön
Bianca
