Hallo Urbis,
ich brauch eure Hilfe,
( ich hatte schon zu unserem Fall was gepostet --> http://www.urbia.de/forum/12-familienleben/3420150-probleme-ueber-probleme-mit-dem-kv-dem-ja/21733880)
was um alles in der Welt heißt denn bitte im Zusammenhang mit dem beatragten Sorgerecht, das er eine einstweilige Anordnung mitbeantragt hat?
Ich fürchte das es heißt, das ich mich meinem Kind dann nicht einmal mehr nähern kann? Der Brief kam leider erst gestern nachdem der Anwalt nicht mehr zu sprechen war und will ungern bis Montag warten. Vielleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen?
Wäre echt lieb, gern drunter posten oder auch per PN
Verängstigte Grüße
Babyboops
Vater beantragt alleiniges Sorgerecht & einstweilige Anordnung HILFE
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Beitrag von babyboops - 28.01.12 - 09:27 Uhr
Beitrag von karna.dalilah - 28.01.12 - 09:42 Uhr
Ich denke eher dass sich Kris nicht dem Kind nähern darf, denn um ihn geht es ja.
Oder dass du dein Kind nur unter Aufsicht sehen darfst oder dass das Kind beim Vater lebt....
Ganz ehrlich ich würde zurückschießen und den Verdacht äußern, dass beim KV oder der "Urli" etwas vorgefallen ist was das Kind in seelische Not brachte.
Zudem würde ich den Antrag auf alleinige elterliche Sorge und einstweilige Verfügung, dass der Vater das Kind nur noch unter Aufsicht sieht...
Bei euch scheint einiges im Argen zu sein....
Wie geht es denn dem Kind dabei?
LG
Karna
Beitrag von babyboops - 28.01.12 - 09:44 Uhr
Soweit gehts ihr gut, oder sie lässt sich nichts anmerken, ich weiß es nicht.
Sie benimmt sich wie immer, isst gut, schläft gut und ist fröhlich und aufgeweckt.
Derzeit habe ich ja das alleinige Sorgerecht und weiß echt nicht wie ich mich dagegen wehren soll das er mir das Kind wegnehmen will
Beitrag von karna.dalilah - 28.01.12 - 09:52 Uhr
Gehe in die Offensive!
Schreibe alles genauestens auf!
Hat schon ein Psychologe ein Gutachten erstellt?
Nimm alle ins Boot die einsteigen,Kinderarzt- der nachweisen kannst, dass du dich immer gut um das Kind kümmerst was gesundheitliche Dinge betrifft)
Familie- die einiges zum Wesen deines Ex aussagen können
Stell dich aufrecht vor deinen Ex und sage ihm dass du alles für die Kleine tun wirst was gut für sie ist!
Wenn du dich ihm und seinem Verhalten/Tun ausgeliefert fühlst, sendest du das auch an ihn aus! Das verleitet ihn nur dazu den Druck weiter zu erhöhen.
Warum läuft das so bei euch?
Karna
Beitrag von comapo - 28.01.12 - 20:05 Uhr
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht einer allein sorgeberechtigten Mutter das ASR entzieht ist gering. Dass er mit der einstweiligen Anordnung Erfolg hat also ebenfalls.
Ausnahme, er könnte belegen, dass Du kindeswohlgefährdendes Verhalten hast und das Gericht ist davon ebenfalls überzeugt.
Was hat er denn in seiner Begründung dargestellt?
LG
Beitrag von comapo - 28.01.12 - 20:06 Uhr
Sorry, ich hatte den Link übersehen. Wohnt denn Dein LG wieder bei Dir?
LG
Beitrag von kittythecat - 28.01.12 - 12:43 Uhr
Hallo,
die einstweilige Anordnung im Bezug auf das Sorgerecht heißt nichts anderes als dass er beantragt, dass das Gericht ihm vorläufig, also bis zur Klärung der Hauptsache das alleinige Sorgerecht überträgt.
Gerichtsverfahren können ja sehr lange dauern, bis sie endgültig entschieden werden. Deswegen beantragt man die einstweilige Anordnung, damit sich das Gericht den Fall schon mal sehr schnell (oft schon innerhalb von ein paar Tagen) vornimmt und nach Aktenlage feststellt, wer das ganze Verfahren voraussichtlich gewinnen wird. Glaubt das Gericht dann, dass der Antragsteller mir seinem Antrag gewinnen wird, spricht das Gericht ihm das beantragte (hier das Sorgerecht) schon mal (deswegen "einstweilig") zu, wenn das Gericht die Gefahr sieht, dass ein Abwarten auf die spätere "richtige" Entscheidung unwiderruflichen Nachteilen führt.
Kurz gesagt: das Gericht wird sich eueren Fall jetzt schnell ansehen und wenn es glaubt, dass das Kindeswohl bei dir akut gefährdet ist, dann bekommt erstmal der Vater bis zur "richtigen" Entscheidung das Sorgerecht.
Die einstweilige Anordnung gibt es für alle möglichen Fälle, auch für sog. Bannmeilen (also das nicht nähern dürfen), die hat aber mit der einstweilige Anordnung der alleinigen Sorge nichts zu tun.
Ich hoffe das war halbwegs verständlich. Aber wieso erklärt dir denn das dein Anwalt nicht? Der wird schließlich dafür bezahlt!
VG,
kitty
Beitrag von kittythecat - 28.01.12 - 12:47 Uhr
p.S. Also ich meine, warum dich dein Anwalt nicht schon im Vorfeld aufgeklärt hat, was der Vater machen könnte. Das gehört meiner Meinung zu einer ordentlichen anwaltlichen Beratung schon dazu, dass man auch aufzeigt, was passieren könnte, denn soooo viele Möglichkeiten gibt es da nicht.
Dass du ihn gestern nicht mehr erreicht hast, ist natürlich doof...
VG,
kitty
Beitrag von nick71 - 29.01.12 - 01:52 Uhr
Sorry, wenn ich nachfrage...aber mir ist einiges unklar: Wurde zweifelsfrei festgestellt, dass deine Tochter sexuell missbraucht worden ist? Und, wenn ja: Kannst du deinen jetzigen Partner mit Sicherheit als Täter ausschließen?
Beitrag von babyboops - 29.01.12 - 06:01 Uhr
Bis jetzt wurde noch gar nichts erwiesen.
Meine Tochter sollte bisher auch weder körperlich Untersucht noch zu nem Psychologen.
Anscheinend ist das im moment nicht möglich?! 
Unsere Aussagen (Meine, KV,Oma und Uroma) sind derzeit bei ner Gutachterin und die soll herausfinden inwieweit glaubhaft die sind 
Und ja, ich kann ausschließen das er das war.
Ich mein sie hat seitdem sie in der Pflegefam war nie wieder so einen Alptraum gehabt.
Langsam bezweifel ich ob sie wirklich missbraucht wurde, oder ob sie was ganz anderes in siolchen Träumen damals verarbeitet hat
Beitrag von anval - 29.01.12 - 13:26 Uhr
"Ich fürchte das es heißt, das ich mich meinem Kind dann nicht einmal mehr nähern kann?"
mir dreht sich irgendwie der magen um, wenn ich das hier alles lese. ich hätte regelrecht panik, dass mein kind der gefahr des missbrauchs ausgesetzt wird und weniger, dass ICH mich ihm nicht mehr nähern kann. ich habe das gefühl, dass dir die dramatik des ganzen nicht bewusst ist.
glaub mir, hätte mein kind derartige alpträume, ich würde ALLES erdenklich machbare unternehmen, mein kind keiner gefahr auszusetzen. wohnt dein freund wieder bei dir, hat er umgang mit dem kind? darf ich fragen, wie du dir so sicher sein kannst, dass er "sauber" ist? im zweifel würde ich immer meinem kind glauben und eventuelle zeichen verdammt ernst nehmen. das fehlt mir irgendwie in deinem geschilderten. betrachtest du deinen neuen partner wirklich kritisch genug ZUM WOHLE DEINES KINDES?
das geschriebene deines alten beitrags: "BTW: Als Xenia in der Pflegefamilie war, und nun auch seitdem sie wieder daheim ist, das sind zusammen gerechnet knapp 14 Tage, schläft sie wunderbar durch und träumt nicht mehr schlecht. An Kris kann es also nicht liegen, da Sie ja vorher bei Urli und Papa so schlecht geschlafen hat. Und Xenia geht auch mit Kris zusammen aufs Klo und hat keinerlei Angst vor seinen Berührungen, was ebenso für ihn spricht." überzeugt mich kein bisschen. auch das, was du hier schreibst nicht. ich finde das alles seltsam. auch dein lapidares
- urbini hier oben im thread passt so überhaupt nicht zur dramatik dieses themas. nimmst du das eigentlich ernst genug?
was ist mit dem KV und dieser urli, sehen sie das kind unterdessen? gott verdammt, warum holst du dir keine hilfe von einem in diesem bereich erfahrenen pschologen, einer organisation wie dem weißen ring oder oder? was hat dein kind alles durch, möglicher missbrauch, ein psychisch stark angeschlagener vater (mehrfache selbstmordversuche -ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass ein stark psychisch kranker mensch das alleinige sorgerecht zugesprochen bekommt), ein herausnehmen aus der familie, trennung von der mutter durch das jugendamt... die frage, ob mein partner zurückkann würde sich mir erstmal garnicht stellen. ich würde mich nur auf mein kind konzentrieren. mag sein, dass das ganze hier übers internet und über die gerafften schilderungen falsch rüberkommt, aber das ist mein ziemlich entsetzter und verwirrter eindruck.
viele grüße
