Hallo,
bei meinem ungeborenem Kind ist eine "Behinderung" festgestellt worden.
Zur Zeit pendeln wir von einem Arzt zum nächsten.
Da kommen eine menge Kilometer zusammen, zur Zeit ca 1500km.
Kann man die Fahrtkosten eigentlich irgendwie wieder bekommen, Krankenkasse oder so?
Kennt sich da jemand mit aus?
Vg
Fahrtkosten bei Vorsorgeuntersuchungen bei besonderen ungeborenem Kind
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Beitrag von anke-1983 - 28.01.12 - 09:44 Uhr
Beitrag von kati543 - 28.01.12 - 12:23 Uhr
Das ist mal eine interessante Frage. Stelle die mal bei rehakids.de
Aber eine Menge Kilometer sind 1500 noch lange nicht
. Das sind ja gerade mal 2-3 Arztbesuche quer durch die Republik.
Beitrag von anke-1983 - 29.01.12 - 07:57 Uhr
Das stimmt, 3 Arztbesuche. Da kommen allerdings noch einige Arzttermine auf uns zu.
Wie machen das eigentlich Leute ohne Auto und Geld?
Ich bin noch nicht bei Rehakids angemeldet, werde mich aber drum kümmern.
Vg
Beitrag von kati543 - 29.01.12 - 12:30 Uhr
Naja, man entscheidet sich sicherlich immer auch innerhalb seiner Möglichkeiten. Wenn man kein Geld und kein Auto hat, dann wird vielleicht der Entschluß für einen Abbruch auch leichter fallen.
Außerdem bin ich mir auch nicht sicher, ob nicht die KK auch verpflichtet ist, die Fahrtkosten zu übernehmen oder das Sozialamt. Ich kenne es auf alle Fälle von rehakids, dass dort bei den Kindern bei Krankenhausbesuchen und bestimmten Facharztbesuchen unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse verpflichtet ist die Kosten zu übernehmen.
Sobald das Kind geboren ist, solltest du dann sowieso den SBA beantragen und der gilt dann ja ohnehin für das gesamte Jahr.
Beitrag von anke-1983 - 29.01.12 - 13:41 Uhr
Ja, das mit dem SBA und H kenne ich, da wir schon eine Tochter mit SBA + H haben.
War ja auf ein ungeborenes Kind bezogen, da hat man den ja noch nicht.
Kann man die Arztfahrten für ambulante Untersuchungen eigentlich auch rückwirkend beantragen? Wir wissen es noch nicht sehr lange und wenn ich nachdenke, was das alles für Fahrten waren in den letzten 3 jahren, wäre es schon interessant, ob man da von der KK noch was wieder bekommen könnte.
Die Frau am Telefon von der KK meinte, man könnte erst ab den Tag, wo man einen Antrag gestellt hat etwas bekommen, allerdings wird ein SBA doch auch rückwirkend ausgestellt, dann wäre das doch unfähr, oder?
Beitrag von kati543 - 29.01.12 - 14:24 Uhr
Wer sagt denn, dass es fair ist? Meine Oma hat einen SBA beantragt und einen mit lächerlichen 30% bekommen. Ich habe ihr gesagt, sie soll in Widerspruch gehen und alles aufschreiben, was sie hat. Jetzt hat sie 100% - aber das Ganze hat über 1 Jahr gedauert.
Bei meinen Söhnen war es genauso. Ehe wir den "richtigen" SBA mit allen Merkzeichen und dem richtigen Anfang hatten, waren 8 Monate rum. Nur wer zahlt mir die Bustickets, Zugtickets, Eintrittskarten,... nach? Ja, die Steuer kann ich rückwirkend geltend machen, aber eben nur die Steuer. Und gerade die Kilometeraufschlüsselung ist eine verdammte Arbeit bei den Jahren rückwirkend bis zur Geburt.
Beitrag von turbokristel - 28.01.12 - 19:38 Uhr
Du kannst sie auf jeden Fall steuerlich absetzen. Dazu musst du aber bei jedem Arzt einen Nachweis mitnehmen. Ich mach das immer, da kommt echt was zusammen....
LG
Beitrag von anke-1983 - 29.01.12 - 07:55 Uhr
Was für ein Nachweis muss das denn sein?
Beitrag von turbokristel - 29.01.12 - 11:50 Uhr
Na ich schreibe am Ende des Jahres alle KIA-Termine, KG-Termine, SPZ-Termine usw. auf und lass sie mir von den jeweiligen Ärzten abstempeln. Das reicht schon. Aber ohne Stempel lässt es das Finanzamt nicht gelten.
Beitrag von kati543 - 29.01.12 - 12:35 Uhr
Ist das bei euch echt so streng? Hat dein Kind H? Bei uns reicht meine Auflistung und fertig. Es zählt ja auch unser Urlaub und die Fahrten in den Supermarkt. Das lasse ich mir doch nicht abstempeln
. Da würde ich ernsthaft gegen angehen (falls ihr H habt). Das Finanzamt will nur eine Bestätigung eines Dritten, wieviele km wir gefahren sind ca. im Jahr. Bei uns ist das schon interessant, denn wir haben ja 2xH unterzubringen und das sind immerhin 30.000km. Das muß man dem FA schon erstmal glaubhaft machen.
Beitrag von turbokristel - 29.01.12 - 19:55 Uhr
Wir haben keinen Behindertenausweis. Daher möchte das Finanzamt auch die Nachweise.
Beitrag von kati543 - 29.01.12 - 23:51 Uhr
Warum habt ihr keinen beantragt? Bei dem, was bei dir in der VK steht, bekommt ihr doch definitiv einen. Habt ihr auch keine PS?
Beitrag von turbokristel - 30.01.12 - 09:17 Uhr
Naja, mittlerweile geht es meinem Sohn tatsächlich sehr gut. Wir haben aber, seit er zu Hause ist, Pflegestufe 1 für ihn. Mir wurde nie gesagt, dass ich Anspruch auf einen Behindertenausweis hätte. Das bekam ich erst im Laufe der Jahre so mit und schiebe es seitdem immer wieder auf - ich bin also selbst schuld ;)
Beitrag von kati543 - 30.01.12 - 10:44 Uhr
Dann beantrage den doch mal. Das erleichtert doch deine Arbeit um einiges. Diese Rennerei um die Stempel kannst du dann sein lassen
und wesentlich mehr Geld bekommst du trotzdem raus.
Und ein Kind, welches PS1 hat, ... dem geht es nicht wirklich gut
. Mein Jüngster hat auch PS1. Grundlos bekommt man keine PS.
Beitrag von turbokristel - 30.01.12 - 11:03 Uhr
das Thema hatten wir beide ja schon 
http://www.urbia.de/forum/45-leben-mit-handicaps/3364047-frage-zur-pflegestufe
Naja, vielleicht kann ich mich wirklich mal aufraffen
Beitrag von apella - 30.01.12 - 13:31 Uhr
Huhuuuuu...
darf ich auch noch meinen Senf dazu geben?
Tim hat überhaupt keine Pflegestufe und wir hätten sie allerhöchstens bekommen, als er nach der 1. OP zuhause sondiert wurde.
Ich wollte von der Caritas eine Familienhelferin per Gutschein (österr. Sachlage, ich weiß) anfordern, aber die steht einem nur zu, wenn man PS bekommt.
Allerdings sei das bei uns nicht so einfach, mit dem anfordern... da muss eindeutig Mehraufwand bestehen, sprich medizinische Geräte im Einsatz sein (Monitor, Sonde etc...) Ich werd das nicht beantragen, weil ich irgendwo auch nicht will, dass er als "behindert" gilt. Er hat keinerlei groben Defizite Gleichaltrigen gegenüber, somit belass ich das!
Was das Fahrtgeld anbelangt. Wir haben mit der Überweisung vom Arzt das Geld immer von der Kk zurückbekommen. In der Klinik abstempeln lassen und gut.
Tim hat 60% Behinderung, somit bekommen wir beim Steuerausgleich Vieles zurück. Fahrtkosten zu den Kontrolluntersuchungen, Medikamente ...
Läuft bei uns sicher anders.
Die offizielle Behinderung bedeutet nicht, dass er automatisch auch PS hat!
lg
Helga
Beitrag von kati543 - 30.01.12 - 16:26 Uhr
Hallo,
nein, die PS ist nicht gleichzusetzen mit dem SBA oder andersherum. Das eine bedeutet nicht, das man das andere bekommt. Aber wenn man eine PS hat, dann hat man zwangsweise einen erhöhten Pflegeaufwand durch eine Behinderung ... oder wenn dir der Name besser gefällt: langfristige Erkrankung. Und das nun wiederum bedeutet immer eine Behinderung, die anerkannt wird und Nachteilsausgleiche bringt. Einen "Stempel" bekommt man deswegen hier nicht. Abgesehen davon kann man den Ausweis auch immer zurückgeben.
Beitrag von myimmortal1977 - 31.01.12 - 12:08 Uhr
Ich meine, man muss unterscheiden, ob das Kind schon auf der Welt ist oder nicht.
Wenn Dein Kind auf der Welt ist und als "Mensch" von Behörden und Rechtsstaat als solches aufgenommen und registriert wurde, dann kann man es, unter Umständen, geltend machen.
Und zwar dann, wenn Dein Kind einen Schwerbehindertenausweis hat. Ggf. kommen noch die Voraussetzungen einer bestimmten Höhe des GdB oder bestimmter Merkzeichen dazu.
Dann greift die Regelung, dass Ihr als Elternpaar nötige gesundheitsbedingte Fahrten durchführt.
Aber ich meine, dass das nicht geht, solange das Kind noch ungeboren ist.
LG Janette
