Elternzeit und krankengeld Hilfe!!!

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Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 13:49 Uhr

Hallo zusammen

Wer kann mir den Helfen???

Also es ist so das ich noch bis zum 08.02.2012 in Elterzeit bin.
Am 09.02 müßte ich arbeiten, da ich aber krank bin kann ich nicht arbeiten.
Jetzt dann bekomm ich doch normal Gehalt und dann wenn ich länger als 6 Wochen Krank bin würde ich doch krankengeld bekommen.

Wieviel Porzent sind es den?? Ich verdiene 1150 Brutto sind ca 850 Netto.

Und noch eine frage.

Wann könnte mein Arbeitgeber mich kündigen nach der Elterzeit?? Darf es überhaupt wenn ich krank geschrieben bin?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.01.12 - 14:13 Uhr

Hallo

Nach der Elternzeit kann ein Ag mit Einhaltung der Kündigungsfrist dem An künidgen, ja.

Bianca

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 14:42 Uhr

Würdest du denn sonst Vollzeit wieder arbeiten gehen?
Warum kümmerst du dich jetzt erst darum.
Natürlich kann der Ag dir am ersten Arbeitstag kündigen.

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 14:50 Uhr

Wie meinst du ob ich mich jetzt erst darum kümmere??

Ich bin seit November krank.
Ich würde nicht Vollzeit arbeiten, habe vorher auch nur Teilzeit gearbeitet!
Ich habe nicht vorraus gesehen das ich krank werde und es solange anhält!

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 14:54 Uhr

Wie alt ist dein Kind?

Ich finde wenn du seit November krank bist, wäre es günstig gewesen sich spätestens im Dezember darum zu kümmern, wie es weiter geht und nicht erst maximal zwei Wochen vorher!

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 14:57 Uhr

Ich bin erst seit einer Woche aus der Klinik herrausen.

Mein Kind wird im Februar 3 jahre.

Ich habe meinen Arbeitgeber mitgeteilt das ich Krank bin und ich noch nicht weiß wann ich wieder arbeitsfähig bin.

Meine Fragen hast du jetzt aber noch nicht beantwortet.

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 15:00 Uhr

Doch, habe ich. Ich habe gesagt, dass ich Ende Januar darum kümmern, wie es weiter geht etwas spät finde, wenn du seit November krank bist. Und auch ind er Klinik kann und sollte man so etwas klären. Die sollten am ehesten wissen, wie man weiter machen kann.

Alle anderen Fragen sind dir auch beantwortet worden oder welche fehlt dir?
Ich würde mich wohl mit der KK in Verbindung setzen und fragen, wie es weiter gehen kann.
Wenn dein Kind im Februar 3 wird und du nicht noch vom 1. Kind Restzeiten an Elternzeit übrig hast, dann sehe ich im Moment nämlich keine andere Möglichkeit!
Dann kannst du nur hoffen, dass der Ag dir nciht kündigt!

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 15:06 Uhr

Naja wenn mein AG mich kündigt dann ist es eben so!
Ich kann noch nicht sagen wann ich arbeitsfähig bin.
Ich hatte mit der Krankenkasse gesprochen und die sagten mir das mein AG mir erstmal Gehalt normal zahlen muß und dann nach 6 Wochen bekomm ich Krankengeld.

Ich habe nur vergessen zu Fragen wieviel % es sind.

So hab ich mich wie gesagt auch mit mein Arbeitgeber in Verbindung gesetzt.

Beitrag von kati543 - 28.01.12 - 16:07 Uhr

"Ich hatte mit der Krankenkasse gesprochen und die sagten mir das mein AG mir erstmal Gehalt normal zahlen muß und dann nach 6 Wochen bekomm ich Krankengeld."

Da hat sich aber die KK mal wieder selber geärgert. Die 6 Wochen sind doch längst um. Es sind glaube ich 67%. Aber je nach Erkrankung bist du natürlich direkt am ersten Arbeitstag kündbar. Allerdings blöderweise kannst du dich nicht - im Falle einer Kündigung - arbeitslos melden und ALG1 beziehen, da du ja krank bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst solange du krank bist.

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 16:14 Uhr

Wie meinst du die 6 Wochen sind schon um??

Ich bekomme jetzt aber noch kein Geld von der Krankenkasse oder von meinen Arbeitgeber da ich noch bis zum 08.02 in Elternzeit bin. Ab den 09.02 wird erst die Krankmeldung gezählt.

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 16:22 Uhr

Sie muss sich doch auch gar nicht arbeitslos melden. Nur arbeitssuchend und solange sie krank ist gibts Krankengeld. Danach meldet sie sich arbeitslos und bekommt ALGI!

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 15:04 Uhr

Falls du die frage nach der Höhe des Krankengeldes meinst:
https://www.tk.de/tk/krankengeld/arbeitnehmer/krankengeldrechner/132394

kannst du es z.B: ausrechnen.

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 15:58 Uhr

Danke dir!!

Vielleicht könntest du mir ja nochmal helfen?

Wie ist es wenn mein AG mich kündigt am ersten Tag nach meiner Elternzeit und ich bin aber noch krank.
Kündigungsfrist sind 4 Wochen würde ich dann dannach Krankengeld bekommen, weil Arbeitslosengeld bekommt man ja nur wenn man den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Wie ist es auch generell mit der Krankenversicherung bin ich Beitragsfrei weiter versichert, ich bin nicht verheiratet und somit könnte ich mich auch nicht Familienversichern.

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 16:21 Uhr

Ja, danach gibts dann Krankengeld. Und solange du Krankengeld bekommst bist du auch nach §224 SGB V beitragsfrei Krankenversichert.

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 16:31 Uhr

Danke für deine Antwort!!

Die Krankenkasse sagte mir ich würde erst nach 6 Wochen krankengeld bekommen, aber wenn ich gleich nach Elternzeit gekündigt werde, wären es ja nur 4 Wochen.

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 16:39 Uhr

Gibt es in deinem Arbeitsvertrag andere Kündigungsfristen als die gestezlichen? Denn wenn nicht, kann der AG dir doch erst am 9.2. kündigen und zwar erst zum 15.3., da es ja 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende sind. Somit wären es immerhin 5 Wochen, die du mindestens Gehalt bekommen müsstest.

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 16:50 Uhr

Vielen Dank für deine Mühe.

Ich muß meinen Vertrag nochmal genau durchlesen.

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 16:44 Uhr

Damit hast du dann ab dem ersten Tag nach Vertragsende Anspruch auf Krankengeld.

GUck mal, dabei habe ich noch etwas interessantes gefunden:
"Darüber hinaus hat das LSG in dem Urteil entschieden, dass die Krankenkasse den Versicherten darauf hinweisen muss, dass er bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den der Arzt ihn krankgeschrieben hat, eine weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen muss. Versäumt die Kasse diesen Hinweis, sei es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsuche und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch bestehe.

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat in dieser Sache bereits Revision vor dem BSG eingelegt (Az. B 1 KR 19/11 R), das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Auf die Kassen kämen bei Rechtskraft gewaltige Mehrkosten zu."

Also rechtzeitig eine neue Krankmeldung einreichen!

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 16:45 Uhr

Achso, Quelle vergessen: http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/urteile/krankengeld-anspruch-nach-beschaeftigungsende/2011/10/28

Beitrag von ohiticawin - 28.01.12 - 17:11 Uhr

Wolltest du nicht zum 8.11. kündigen, weil du dort gar nicht mehr arbeiten kannst, da du keine Kinderbetreuung für die Arbeitszeiten hast? Weil deine Kleine in die Kita geht und das Amt dir keine Tagesmutter zusätzlich zahlt?

Ich weiß gar nicht ob du überhaupt noch Anspruch auf ALGI hättest, da du ja jetzt über 5 Jahre in Elternzeit warst... aber das wissen hier andere besser.

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 17:21 Uhr

Es war mal im Gespräch zu kündigen aber nicht zum 8.11.

Beitrag von ohiticawin - 28.01.12 - 17:27 Uhr

Wie hast du denn jetzt deine Kinderbetreuung geregelt?

ansonsten scheint es so zu sein, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlungen schon vorbei sind:

http://www.123recht.net/Lohnfortzahlung-%28krank-nach-Ende-der-Elternzeit%29-__f152371.html

ansonsten gute Besserung!

Beitrag von fantastic-four2009 - 28.01.12 - 17:29 Uhr

Mein Mann arbeitet Nachts und ich könnte normal arbeiten!!

Aber nun bin ich halt arbeitsunfähig krank.

Ich bekomm grad noch kein Lohn da ich in Elternzeit bin.

Beitrag von ohiticawin - 28.01.12 - 17:47 Uhr

achso... ich dachte nur weil du geschrieben hattest dass du nicht mehr bei deinem alten arbeitgeber arbeiten könntest wegen der arbeitszeiten die nicht mit eurer Kita vereinbar waren. sprich du zusätzlich eine Tagesmutti benötigt hättest, die du aber nicht bezahlen konntest und das Amt sie nicht zusätzlich bezahlen würden. Du hattest Angst vor einer ALGSperre deswegen. Vor einer Sperre braucht man aber keine Angst zu haben, wenn man wegen fehlender Kinderbetreuung kündigen muss. Deswegen habe ich das damals so verstanden, dass du zum 8.11.2011 fristgerecht kündigen wolltest.

Beitrag von susannea - 28.01.12 - 19:48 Uhr

Du hast doch auch bisher nirgends eine Krankschreibung abgegeben, oder?