Hilfe! Darf das Jugendamt mich dazu zwingen, eine Unterhaltserhöhung vom Vater einklagen zu lassen?

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Beitrag von sylmary - 28.01.12 - 16:10 Uhr

Hallo, ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt. Der Vater zahlt schon immer einen Unterhalt, der auch tituliert ist und bereits einmal aktualisiert wurde. Jetzt behauptet das Jugendamt, er müsste mehr zahlen, er woll aber keine neue Titulierung unterschreibung, und will mich dazu zwingen, eine Klage durchzuführen.

Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt droht mir sogar, die 80 Euro, die er angeblich zu wenig zahlt, von meinen Hartz4-Leistungen abziehen zu lassen . Das ist doch ungeheuerlich, oder? Darf die sowas? Ich meine, nein.

Wer hat schon sowas ähnliches gehabt und eine Idee, wie ich mich am besten verhalte.
Ich möchte eigentlich nicht klagen, da es wahrscheinlich nicht viel bringen wird und außerdem der Kontakt des Kindes zum Vater darunter leiden wird.

Vielen Dank an den, der helfen kann!

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 16:17 Uhr

was hat das JA mit AlG2 zu tun? Richtig genaz soviel wie deine Kfz-Versicherung. Die Tante spinnt. wenn sie willl dann soll das JA klagen aber du bist frei in deinen Entscheidungen!

Beitrag von sylmary - 28.01.12 - 16:58 Uhr

Ja, das habe ich bisher auch gedacht. Es gibt zwar Prozesskostenhilfe und dergleichen, aber möglicherweise fallen ja doch Kosten an, besonders wenn ich nicht im Recht sein sollte, was ich nicht nachprüfen kann. Ich kann doch nicht blind den Behauptungen der Jugendamtsmitarbeiterin glauben.

Auch dir vielen Dank!

Beitrag von littlelight - 28.01.12 - 16:31 Uhr

Hallo!

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, das vorneweg.

Ich meine, dass es sich so verhält, dass alles, was dir zusteht beim ALGII angerechnet wird. Eben auch der Unterhalt für dein Kind. Wenn dir 80€ mehr Unterhalt zustehen, stehen dir 80€ weniger ALGII zu. Es entlastet den Staat und das ist auch gut so.

Deinem Kind steht mehr Unterhalt zu, also muss dein Ex auch mehr zahlen. Macht er das nicht freiwillig, musst du klagen. Du bist dazu sogar verpflichtet, weil du die Leistungen, die du erhälst so gering wie möglich halten musst. Für das Jobcenter ist die Sache ganz einfach: dir stehen 80€ weniger ALGII zu. Punkt. (Das Jobcenter streicht dir die 80€, nicht das Jugendamt!) Wenn du ohne diese auskommst, ist das deine Sache. Wenn nicht, musst du sie dir da holen, wo sie dir zustehen, nämlich vom Vater deines Kindes.

Ich meine, es kostet dich doch nichts zu klagen!? Warum willst du den Kindsvater finanziell entlasten?

LG

Beitrag von sylmary - 28.01.12 - 17:01 Uhr

Ja, das mag ja sein, aber ich bin der Meinung, dass, wenn sowieso das JobCenter das Geld erhält, ja dann auch das JobCenter selber klagen sollte. Mein Kind hat doch nichts davon, außer dass der Vater sich noch seltener bei ihm sehen lässt.
Ich bin so enttäuscht vom Jugendamt. Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun?

Nette Grüße
Sylmary

Beitrag von silbermond65 - 28.01.12 - 17:59 Uhr

Mein Kind hat doch nichts davon, außer dass der Vater sich noch seltener bei ihm sehen lässt.

Wenn der KV sich wegen dem Unterhalt,den er gesetzlich zahlen muß bei seinem Kind weniger Blick läßt,dann ist es die Schuld von dem Typen.
Sorry,aber entweder liebe ich mein Kind und interessiere mich dafür ,oder meine Kohle geht mir vor,dann bleib ich weg.

Beitrag von littlelight - 28.01.12 - 18:11 Uhr

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aber ich bin der Meinung, dass, wenn sowieso das JobCenter das Geld erhält, ja dann auch das JobCenter selber klagen sollte
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Du hast da einen Denkfehler! Nicht das Jobcenter erhält das Geld, sondern du! Dir, bzw. deinem Sohn steht mehr Unterhalt zu. Und deshalb musst du klagen und kein anderer. Warum sollte das Jobcenter den Unterhalt für dich einklagen? Verstehst du!?

Für das Jobcenter spielt es keine Rolle, wie sich deine Einnahmen zusammensetzen. Für die ist nur wichtig: x, y und z stehen dir zu, also werden x, y, und z auf den Regelsatz ALGII angerechnet. Unterm Strich kommt dann dein ALGII raus. Wenn du auf die dir zustehenden Zahlungen vom Kindsvater verzichtest ist das nicht das Problem des Jobcenters. Es wäre auch ehrlich gesagt noch schöner, wenn jetzt die Allgemeinheit für dich den Ausgleich schafft, nur weil du nicht den euch zustehenden Unterhalt einklagen möchtest.

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 18:12 Uhr

alles falsch, weder sie noch das Jobcenter hat zu klagen sondern wenn dann das JA

Beitrag von littlelight - 28.01.12 - 18:18 Uhr

Gut, dann eben das JA. Das macht doch aber keinen Unterschied für die TE. Sie wird weniger ALGII bekommen. Die 80€ müssen vom Kindsvater gezahlt werden. Oder sie kommt eben mit 80€ weniger aus.

Beitrag von windsbraut69 - 29.01.12 - 11:34 Uhr

???
IHR BEIDE lebt von dem Geld, nicht das Jobcenter, dass erfreulicherweise da einspringt, wo Ihr Euch selbst nicht ernähren könnt!
Wo siehst Du denn das Kindswohl durch die Ämter gefährdet? Der Vater verhält sich asozial seinem Kind gegenüber, wenn er weniger zahlt, als er müßte und Du vertrittst die finanziellen Interessen Eures Kindes nicht im vollen Umfang.

gruß,

W

Beitrag von comapo - 28.01.12 - 19:57 Uhr

Ist doch toll, dass der KV mehr KINDESunterhalt zahlt und damit dann die MUTTER mitdurchfüttert, die dann weniger Hartz4 bekommt.

Für die Mutter ist es ein Nullsummenspiel, sie versaut sich höchstens noch die Elternebene damit

Dass der Staat weniger zahlen soll ist eine Sache, doch aber bitte nur, wenn die Mutter dann für sich selbst sorgen kann.

Da hat unser Staat mal echt clever mitgedacht, denn das KIND profitiert von den 80 Euro mehr kein Stück und genau DAFÜR ist der KU aber gedacht.

Das ist einfach nur schwach!

LG

Beitrag von windsbraut69 - 29.01.12 - 11:39 Uhr

Und wenn es finanziell für Mutter und Kind keinen Vorteil bringt, ist es doch klar, dass Unterhaltsansprüche Vorrang vor Sozialleistungen haben müssen und voll ausgeschöpft werden müssen.

Dafür, dass der Vater das Kind dafür dann straft, kann doch "der Staat" nichts.

gruß,

W

Beitrag von comapo - 29.01.12 - 14:31 Uhr

Der Vater ist aber nur für das Kind unterhaltspflichtig. Ergo darf der Staat nicht einfach der Mutter die Bezüge kürzen, weil sie sonst unzulässigerweise einen Teil des Kindesunterhaltes für SICH verwenden muss.

Das kann es doch nicht sein!!

LG

Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 12:13 Uhr

Inwiefern ist es denn unzulässig, den Kindesunterhalt, der den Bedarf des Kindes übersteigt, in den Haushalt der Bedarfsgemeinschaft einfließen zu lassen?

LG

Beitrag von juliz85 - 28.01.12 - 21:03 Uhr

hallo!
ja, ich seh das auch so! unterhalt ist in dem falle vorrangig vor dem alg II und wenn dir mehr unterhalt zusteht, will die arge natürlich weniger zahlen, klar. was die tante vom jugendamt sich da einmischt, weiss ich nicht, vielleicht weist sie nur darauf hin.
lg julia

Beitrag von silbermond65 - 28.01.12 - 23:27 Uhr

was die tante vom jugendamt sich da einmischt, weiss ich nicht, vielleicht weist sie nur darauf hin.

Die "Tante" vom JA ist damit beschäftigt,für den höheren Unterhalt zu sorgen.
Die TE hat dafür eine Beistandschaft eingerichtet.
Wenn die "Tante" sich nicht einmischen soll,kann die TE die Beistandschaft kündigen und sich selbst kümmern ,wenn sie es denn kann.

Beitrag von pinacolada68008 - 28.01.12 - 16:37 Uhr

Leider hat die Dame vom JA vollkommen Recht.

Du bist verpflichtet deine Bedürftigkeit ( ALG II ) so gering wie möglich zu halten.

Das heißt, wenn Du bestehende Unterhaltsansprüche nicht mit allen gebotenen Mitteln eintreibst, aus welchen Gründen auch immer, berechtigt das zur Kürzung deines ALG II Anspruches.

Das macht dann zwar nicht das JA , aber die melden das der ARGE, und diese kürzt dann die Leistungen - je nach dem sogar rückwirkend.

Warum sollte die Beziehung zum Vater darunter leiden - Du kannst ihn doch erklären, warum Du gezwungen bist gegen ihn zu klagen. Und sollte die Klage wirklich nicht bringen oder abgewiesen werden ist das Thema doch eh erledigt.

Pina

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 16:48 Uhr

da das JA ja die Beistandschaft hat muß auch das JA klagen!

Beitrag von sylmary - 28.01.12 - 17:08 Uhr

Gibt es da irgenwo ein Gesetz für? Es wird einfach so von mir verlangt, dass ich da etwas tue, dass ich nicht möchte.

Beitrag von littlelight - 28.01.12 - 18:16 Uhr

Ja, es gibt ein Gesetz dafür. Ich kann dir leider jetzt keinen Link dafür anbieten, aber es ist gesetzlich festgeschrieben, dass du deine Bedürftigkeit so gering wie möglich hältst, wie pinacolada geschrieben hat.

Du musst natürlich nicht gegen den Kindsvater klagen, zwingen kann dich niemand dazu, wenn du das nicht möchtest. Allerdings darfst du nicht erwarten, dass der dir zustehende Unterhalt vom Jobcenter (und damit der Allgemeinheit) ausgeglichen wird. Diese 80€ stehen dir nicht in Form von ALGII zu, sondern als Unterhalt für dein Kind. Was dir nicht zusteht bekommst du nunmal nicht vom Amt.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.01.12 - 21:16 Uhr

Hallo

Würdest du kein ALG II beziehen, wäre das dem JA egal. Aber so entlastet der KV den Steuerzahler um 80 Euro im Monat.

Bianca

Beitrag von johanna2010 - 28.01.12 - 21:25 Uhr

Du könntest dich selbst finanzieren, dann bist du frei und kannst selbst entscheiden, was du brauchst und worauf du für dein Kind verzichtest und selbst ausgleichst #aha

Beitrag von silbermond65 - 28.01.12 - 18:04 Uhr

Aber sie muß ihre Zustimmung geben.

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 18:07 Uhr

stimmt, aber sie sagte ja sie muß klagen und das stimmt nicht.

Beitrag von littlelight - 28.01.12 - 18:22 Uhr

Nein, das JA hat nicht gesagt, dass sie klagen muss. Die Sachbearbeiterin will sie nur dazu drängen/bringe zu klagen. Wahrscheinlich will das JA nur ihre Zustimmung um die Klage einzureichen. Zusätzlich wurde die TE durch die JA-Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, dass der ihr zustehende Unterhalt vom ALGII abgezogen werden (was die TE als Drohung empfunden hat, ob es wirklich drohend ausgesprochen wurde, können wir ja nicht nachvollziehen).