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Beitrag von blinki.bill - 28.01.12 - 16:57 Uhr

Hallo

ich muss jetzt euch mal fragen, ich bin seit Septmeber bei einer Firma angestellt, mittlerweile unbefristet 4Wochen Kündigungsfrist.

Jetzt bin ich krank geschrieben, mein Chef hat mich am Tag als ich mich krank gemeldet habe, angerufen und mich recht blöd angemacht.

Kurzum ich habe die ganze Zeit damit gerechnet das ich meine Kündigung bekomme- so ist es heute auch eingetroffen.

Frist gemäß zum 29.02., Grund ist keiner angegeben- mir ist aber klar da se swegen der Krankmeldung ist.

Meine Frage muss ein Grudn angegebn sein, darf man mich im Krankenstand kündigen?

Und wa sist jetzt mit meinen Überstunden und meinen Urlaub?

Danke für eure Antworten.

Lg

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 17:03 Uhr

ohne Kündigungsgrund ist die Kündigung nichtig und für den Chef soviel wert wie Altpapier!

Beitrag von blinki.bill - 28.01.12 - 17:26 Uhr

Danke für deine Antwort, also Grund steht keiner drinn in der Kündigung.

Steht nur drinnen das sie fristgemäß zum 29.02. mich eben kündigen, und das ich bis dahin spätetsens die Arbeitsmaterialien in der Verwaltung abzugeben habe. Das war es auch schon.

Bist du dir da sicher, das der Arbeitgeber einen Grund angeben muss?

Lg

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 17:38 Uhr

Natürlich Bundesarbeitsgesetz!! Kein Arbeitgeber in Deutschland kann sagen .. heute habe ich keinen Bock mehr auf einen MA der muß gehen! Ohne Grund keine Kündigung... es gibt personenbezogene Kündigungen ( der MA klaut, schädigt den Betrieb etc) und betriebliche keine geld mehr , keine Aufträge mehr etc.

Beitrag von seikon - 28.01.12 - 18:01 Uhr

Nicht ganz richtig. Der Grund muss nicht im Kündigungsschreiben stehen. Aber spätestens in der Gerichtsverhandlung muss der Arbeitgeber den Grund dann Nachreichen.

Beitrag von senior888 - 28.01.12 - 18:09 Uhr

sollte es tatsächlich soooo dämliche AGs geben die es immer auf eine Klage ankommen lassen?

Beitrag von hierunddort - 28.01.12 - 18:53 Uhr

ähm... *räusper* du warst doch sicherlich noch in der Probezeit (ein halbes Jahr), wenn du im September angefangen hast? Dann kann dich dein AG nämlich ohne Angabe von Gründen kündigen... Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen, Überstunden müssen ausbezahllt oder mit Freizeitausgleich abgerechnet werden.

bist du nicht mehr in der Probezeit gewesen, dann muss dein Chef dir einen Grund nennen, der muss aber nicht im Kündigungsschreiben selbst drin stehen.
Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle sehr darauf achten, wie dein Arbeitszeugnis aussehen wird. Zur Not stelle es hier mal zur Diskussion, damit du es ggf. anfechten kannst.

Viel Glück!

Beitrag von hierunddort - 28.01.12 - 18:56 Uhr

kleine Anmerkung: eine Entfristung ist meiner Meinung nach nicht einem Probezeitende gleich zu setzen. Deswegen: Gab es ein offizielles Probezeitende?

Beitrag von blinki.bill - 29.01.12 - 00:59 Uhr

Nein ich war nicht mehr in Probezeit, diese war nur 3 Monate. Naja die machen das immer so drei Monate Probezeit danach unbefristet, weil eben keiner freiwillig bleiben will. Der Job ist körperlich anstrengend, solange wie ich dabei bin, waren 10 Mann Probearbeiten, wo alle wenn überhaupt nur einen Tag ausgehalten haben.

Mit mir waren eigentlich alle zufrieden, meien Koleginnen haben immer gesagt das sie wirklich erstaunt sind, das ich das so packe und durchhalte. War immer das Kücken ich bin die jüngste gewesen, die der Chef je eingestellt hat, alle anderen sind 40 aufwärts.

Die Kündigung kam jetzt auch nur weil ich krank bin, das wird nicht gerne gesehen, da eben personal mangel herscht udn es mit der Planung dann schwer wid.

Beitrag von seikon - 28.01.12 - 20:12 Uhr

Also zunächst solltest du in deinen Arbeitsvertrag schauen, wie lange Probezeit vereinbart wurde. Normalerweise sind das 6 Monate. auch wenn eine etwaige Befristung mittlerweile umgewandelt wurde heißt das ja nicht automatisch, dass die Probezeit beendet ist. Da würde ich nochmal schauen.

Dann ist auch wichtig zu wissen, wie viele Mitarbeiter die Firma hat.

Denn ggf. hast du gar keinen Kündigungsschutz.

Also generell muss der Kündigungsgrund nicht im Kündigungsschreiben stehen. Was nicht heißt, dass generell ohne Grund gekündigt werden kann. Kommt es z.B. zu einer Kündigungsschutzklage deinerseits, dann muss spätestens dann der Arbeitgeber den Grund nachreichen. Aber im Schreiben muss er nicht stehen.

Auch kann man während des Krankenstandes gekündigt werden. Du darfst nur nicht so einfach wegen der Krankheit gekündigt werden (wenn du außerhalb der Probezeit bist).

Wenn die Kündigung rechtmäßig ist, dann muss dir nicht genommener Urlaub und Überstunden ausgezahlt werden.

Beitrag von blinki.bill - 29.01.12 - 01:08 Uhr

Danke für deine Antwort, wie ich weiter oben shcon geschrieben habe, betrug die Probezeit nur drei Monate.

Der Sitz hier hat insgesamt ca 20 Mitarbeiter, aber e sgibt noch den _Hauptsitz in Thüringen.

Das ich die Kündigung bekommen habe liegt mit Sicherheit nur daran, da sich krank bin, das wird nicht gern gesehen, der Chef hat mich ja auch am Tag als ich mich krank gemeldet habe, angerufen und zur Sau gemacht.

Bin immer mit allen super ausgekommen, wurde immer gelobt wie schnell ich mich in die Aufgabenberreiche eingearbeitet habe...Aber der Chef ist eben naja sorry für den Ausdruck aber er ist ein Arsch.

Naja mal schauen was noch rum kommt, die Kündigung ist auch so geschrieben als ob die gar nicht mehr wollen, da sichnochmal komme. Also in der 4 Wöchigen Kündigungsfrist- oh mann...

Naja jetzt hoffe ich einfach da sich shcnell wa sneues finde- an der Kündigung ändern kann ich eh nichts mehr, und mit denen großartig rumstreiten möchte ich auch nicht.

Beitrag von seikon - 29.01.12 - 09:31 Uhr

"Naja jetzt hoffe ich einfach da sich shcnell wa sneues finde- an der Kündigung ändern kann ich eh nichts mehr, und mit denen großartig rumstreiten möchte ich auch nicht. "

Über solche "dummen" Arbeitnehmer freuen sich die Arbeitgeber. Und dann wundert man sich, warum Frauen es so schwer haben beruflich Fuß zu fassen.

Du bist aus der Probezeit raus. Also kann dein Chef dir nicht einfach so, ohne Grund kündigen. Die Firma hat mehr als 10 Mitarbeiter, also unterliegst du dem Kündigungsschutzgesetz und "so einfach" kündigen geht eh nicht.

Reich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Ich sehe hier wirklich große Chancen auf Erfolg. Ich denke, die Kündigung geht so nicht durch.

Und selbst wenn es am Ende auf einen Vergleich hinaus läuft (weil du dort nicht mehr arbeiten willst) wirst du wohl trotzdem ein paar Euro als Abfindung heraus holen können.

Mädel, sei nicht so duckmäuserisch. Wehr dich gerichtlich gegen die Kündigung und such dir dennoch was anderes.