Hallo
Habe heute Post bekommen von der KK.
Hatte vor 2 Wochen einen rückwirkenden Antrag auf Verhinderungspflege für August 2010 gestellt.
Da ich mit zwei von vier Kindern zur Mutter Kind Kur war und meine behinderte Tochter zuhause bei meinem Mann geblieben ist,er aber auch tagsüber arbeiten musste.
Nun haben.
Eine Freundin hatte auf meine Tochter Stundenweise aufgepasst und nun hat die Krankenkasse die Kosten übernommen.
Für diese Zeit wird allerdings weniger Pflegegeld gezahlt.
Lg.Miri
Rückwirkend Verhinderungspflege
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von hanni2007 - 28.01.12 - 21:08 Uhr
Beitrag von supermaus72 - 29.01.12 - 19:06 Uhr
Hallo,
wieso wird denn weniger Pflegegeld bezahlt? Ist Deine Freundin mit Dir verwandt?
Vg Supermaus
Beitrag von hanni2007 - 29.01.12 - 21:02 Uhr
Nein ist sie nicht.
Im Brief steht das für die dauer der Verhinderungspflege kein Pflegegeld bezahlt wird.überzahltes Pflegegeld werden wir verrechnen.
Lg.Miri
Beitrag von supermaus72 - 29.01.12 - 21:51 Uhr
Da hat Dir die Kasse aber einen Bären aufgebunden
!
"Wird die Verhinderungspflege durch andere Bekannte oder Freunde durchgeführt, besteht die Beschränkung auf das Pflegegeld nicht. Hier werden auf Nachweis durch eine Quittung o. ä. bis zu 1.510 Euro im Kalenderjahr übernommen."
Ruf da mal schleunigst mal an, wahrscheinlich hat die Sachbearbeiterin einfach keine Ahnung, wenige nutzen die Verhinderungspflege, die wenigsten wissen davon!
In der Pflegefibel bei Rehakids findest Du mehr.
Viel Erfolg, es steht Dir zu!
Supermaus
Beitrag von kati543 - 30.01.12 - 00:17 Uhr
Naja, es gibt noch die 8-Stunden-Regel. Vielleicht haben sie da nicht aufgepasst.
Beitrag von supermaus72 - 30.01.12 - 10:02 Uhr
Stimmt, jedoch "Eine Freundin hat stundenweise aufgepasst" hört sich für mich nicht nach "tageweise" an.
Mal sehen, was sie uns schreibt.
Aber wir erleben auch immer wieder, was für ein Blödsinn einem manchmal von einzelnen Sachbearbeitern erzählt wird.
Beitrag von kati543 - 30.01.12 - 10:23 Uhr
Naja, vielleicht haben sie es blöd aufgeschrieben bei der Abrechnung - eben nicht taggenau, sondern die Stunden nur hintereinander aufgeschrieben. Also im Monat Januar: ... Stunden, Februar: ... Stunden,...
Man weiß ja nie...
Beitrag von anja570 - 29.01.12 - 23:40 Uhr
Hallo,
hat Deine Freundin länger als 8 Stunden pro Tag auf Deine Tochter aufgepasst?
Anders kann ich mir die Pflegegeldkürzung nicht erkären.
Verhinderungspflege wird parallel zum Pflegegeld gezahlt, die Betreuung darf aber nicht über 8 Stunden pro Tag gehen.
LG
Anja
Beitrag von hanni2007 - 30.01.12 - 12:30 Uhr
Hallo
Wir haben der KK eine genaue Auflistung von jedem Tag gemacht.
Und es waren immer zwischen 5 und 7 Stunden.
Na ich warte jetzt erstmal Anfang Februar ab,was sie als Pflegegeld zahlen und wenns nicht stimmt,rufe ich da noch mal an.
Lg.Miri
Beitrag von supermaus72 - 30.01.12 - 12:33 Uhr
![]()
VG Supermaus
Beitrag von hanni2007 - 02.02.12 - 13:04 Uhr
Hallo
Allso das Geld für die Verhinderungspflege habe sie uns erstattet.
Und heute schaue ich auf meinen Kontoauszug und was sehe ich:
Sie haben statt 235€ nur 92,50€ überwiesen.
Sie haben das Pflegegeld mit einberechnet.
Nun mal sehen,wie sie sich dazu äußern
Lg.Miri
Beitrag von supermaus72 - 02.02.12 - 19:08 Uhr
Hallo Miri!
Na, da bin ich ja mal echt gespannt, wie die sich da rausreden.
Und denk dran, DU BIST IM RECHT!
Laß Dir nichts einreden!
Wäre nett, wenn Du uns berichten würdest, wie es weitergegangen ist.
Viele Grüße
Supermaus
Beitrag von hanni2007 - 02.02.12 - 22:19 Uhr
Hallo
Allso mein Mann hat mit der KK telefoniert.
Er wird es die Tage mal reinschreiben.
Nur so viel..die haben Recht
lg.Miri
Beitrag von supermaus72 - 05.02.12 - 19:13 Uhr
Hallo Miri,
ich bin so neugierig und würde sooooooo gerne wissen, warum "die Recht haben"!!!!!!
Viele Grüße, Supermaus
Beitrag von hanni2007 - 06.02.12 - 15:54 Uhr
Hallo Supermaus.
Mann antwortet...grins...
Hallo Supermaus,
also wie ich die Sachbearbeiterin verstanden habe, wird Verhinderungspflege immer dann nicht auf das Pflegegeld angerechnet, wenn die Pflegeperson (meine Frau) nicht länger als 8 Stunden an der Pflege gehindert ist.
Nun hat zwar die Ersatzpflegekraft keine 8 Stunden am Tag gepflegt (was bei einer Pflegestufe 1 auch klar ist), aber die eigentliche Pflegekraft war in der Reha und damit eben länger als 8 Stunden täglich an der Pflege gehindert. Daher kein Anspruch auf Pflegegeld. Das finde ich auch nachvollziehbar. Schön ist auf jeden Fall, dass uns die Ausgaben für die Ersatzpflege, wenn auch abzüglich des damals gezahlten Pflegegeldes, im Nachhinein von der Kasse erstattet wurden.
Die stundenweise Verhinderungspflege, so erklärte mir die Sachbearbeiterin, greift dann, wenn z.B. meine Frau wegen eines Arztbesuches ein paar Stunden außer Haus, anschließend aber wieder da ist und die Pflege daher nicht länger als 8 Stunden täglich aus der Hand gibt.
LG
Beitrag von supermaus72 - 06.02.12 - 19:19 Uhr
Hallo,
danke erstmal für die detaillierten Infos!
Habe mich gerade noch mal bei Rehakids durchgewurschtelt und folgendes von Dezember '12 gefunden:
"... möchte darauf aufmerksam machen, dass die Leistungsvorschrift bezüglich der Verhinderungspflege modifiziert wurde.
Danach gilt jetzt für die stundenweise Ersatzpflege (unter 8 Stunden pro Tag) nicht mehr die abgerechnete Stundenzahl (bezahlte Stunden) für die Ersatzperson als Erfüllungstatbestand, sondern die Zeit der tatsächlichen Verhinderung der Pflegeperson.
Beispielsweise:
Abgerechnet werden 4 Stunden Pflege durch die Ersatzperson; die Pflegeperson ist aber tatsächlich 10 Stunden verhindert (abwesend) Dieser Tag würde nach der neuen Regelung als ganztägige Verhinderung betrachtet. Das hat zur Konsequenz, dass das Pflegegeld entfällt und der Tag auf den Maximalzeitraum von 28 Tagen pro Kalenderjahr angerechnet wird."
Dann ist das ja genau wie bei Euch der Fall und ziemlich neu!!
Entschuldigung daß ich Euch so "heiß" gemacht habe - aber man lernt ja nie aus!!
Aber wenn Betroffene wie wir uns nicht so austauschen würden, wüssten wir am Ende gar nichts, freiwillig bekommt man ja eh von den KK keine Infos.
Alles Gute für Euch und viele Grüße,
Supermaus
Beitrag von hanni2007 - 06.02.12 - 20:33 Uhr
Ja man lernt nie aus.
Die ändern ja immer alles so schnell und informieren aber einen auch nicht immer.
Lg.Miri
