Baurecht Hessen

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von lina1975 - 28.01.12 - 23:10 Uhr

Hallo

Wir haben ein Hanggrundstück bebaut und schon weitgehend angelegt.
Die letzte "Baustelle" ist unsere Böschung, die zum Nachbargrundstück unter uns abfällt.

Jetzt möchten wir gerne die Böschung zuschütten um noch Rasenfläsche zu gewinnen. Es wären bestimmt noch 3m Rasen.

Das ganze soll mit L-Steinen oder Findlingen abgefangen werden. Die Mauer wäre ca 2m (!) hoch.
Brauchen wir eine Genehmigung.

Ich finde im hessischen Baurecht nicht Das, wa sich suche. ... Und würde es wahrscheinlich auch nicht verstehen... :-)

Ich hoffe auf Hilfe
Dankeschön

LG Lina

Beitrag von dentatus77 - 29.01.12 - 00:02 Uhr

Hallo!

Wir haben (auch in Hessen) ein Grundstück, dass nach hinten hin abfällt und ca. 1m über der Straße liegt (Straße fällt genauso ab). Nun hat unser Nachbar an der hinteren (tiefsten) Grundstücksgrenze sich auf Straßenniveau "eingegraben", indem er die ganze Erde abgetragen hat. Unser Grundstück liege also an der Straße ca. 1m, nach hinten hin fast 2m höher als das des Nachbarn, der auch noch seine Garage in Holzständerbauweise auf die Grenze gesetzt hat. Ohne L-Steine würde die Erde auf unserem Grundstück seine Garage schlicht und ergreifend eindrücken, darum haben wir ihn auf unserem Grundstück welche setzen lassen. Und da diese Familie zu den Oberkorrekten gehört (die fragen wegen alles und jedem beim Bauamt nach) gehe ich davon aus, dass die L-Steine in Ordnung sind. Allerdings haben wir ja keine Erde angefüllt sondern nur das vorhandene Erdreich gegen Abrutschen in Nachbars Garten abgesichert. Das könnte ein Unterschied sein. Im Zweifelsfall weiß das Bauamt Rat.

Liebe Grüße!

Beitrag von italyelfchen - 29.01.12 - 08:22 Uhr

Huhu,

die Frage ist garnicht so einfach zu beantworten!

Ihr müsst folgendes beachten:

- Gibt es einen Bebauungsplan, der Aufschüttungen und Abgrabungen regelt? Der kann nämlich strenger sein, als die HBO (hessische Bauordnung).

- Eine Aufschüttung ist eine "bauliche Anlage" und muss gewissen Abstandsflächen einhalten, darf also evtl. nicht direkt auf der Grenze gebaut werden. (Bei uns (Ba-Wü) 0,4 mal Höhe)

- Stützmauern sind nur bis zu eine gewissen Höhe zulässig! (Bei uns 2m)

- Ist das Vorhaben "verfahrensfrei"? (Bei uns ja, bis 2m Höhe der Aufschüttung)

Über die Bauordnung hinweg gibt es in Hessen auch ein Nachbarrecht! Auch da können Abstände, Mauerhöhen und Umfang von Aufschüttungen geregelt sein!
(Bei uns Abstand wie bei LBO und Abfangen der Aufschüttung muss durch Mauer oder 45°-Hang sicher gestellt sein.)

Hier mal die Links:
http://www.bauordnungen.de/Hessen.pdf
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/vks/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-NachbGHE1962rahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=64&doc.part=R&doc.price=0.0&paramfromHL=true

Abgesehen davon, würde ich eine Aufschüttung von diesem Ausmaß nicht auf eigene Faust durchführen! Dafür braucht ihr in jedem Fall eine Statik, die Untergrundbeschaffenheit, Aufbau der Mauer selbst und wasserführende Schichten mit einbezieht! Es wäre nicht die erste Mauer, die wegrutscht! Laß es mal stark regnen und sich Wasser hinter der Mauer sammeln...

Wir haben eine Aufschüttung in ca. dem selben Umfang von der Rohbaufirma des Nachbarn erstellen lassen! Nie hätten wir das selbst so durchführen können, ohne Vorwissen und schweres Gerät! Beauftragt am besten eine Garten- und Landschaftsbauer, der damit Erfahrung hat! L-Steine oder Natursteinmauern werde da wohl die günstigsten Alternativen sein. Wir haben eine noch günstigere gefunden: Schachtringe. Das war aber nur möglich, weil ein Bagger und ein Kran vor Ort waren!

KURZUM: Holt euch einen Fachmann dazu! Eine 2m-Mauer ist kein Kinderspiel! Insgesamt wird sie ja noch höher, denn der unterirdische Anteil ist ja auch beachtlich (bei uns ca. 75 cm).

Falls Du noch Frage hast, melde Dich einfach!

Liebe Grüße,
Elfchen