Hallo zusammen,
bis Mitte Januar war ich drei Jahre in Elternzeit und habe nun bei meinem alten AG wieder in Teilzeit angefangen zu arbeiten. Leider wird dieses Arbeitsverhältnbis zu Ende April beendet, da mein Arbeitsplatz wegen Umstrukturierung nun 400 km von meinem Wohnort entfernt ist.
SOLLTE ich also bis Mai keine neue Stelle gefunden haben, dann würde ich ggf. ALG1 beantragen. Allerdings wird wohl mein Gehalt fiktiv berechnet, da ich in der Elternzeit nichts verdient habe und nur 3,5 Monate (von Januar bis April) vorweisen kann. Ich habe studiert und müsste somit in der Qualifgikationsgruppe 1 liegen (bitte verbessert mich, wenn ich hier falsch liege). Wie hoch wird denn dann das ggf. anstehende ALG sein, bei einer Beschäftigung in Teilzeit mit Mann und zwei Kindern? Gibt es da so etwas wie eine Faustformel?
Und noch eine Frage: wir sind alle in einer gesetzlichen KV, die Kinder allerdings (bisher) über mich mitversichert. Wie ist das, wenn ich arbeitslos wäre?
LG Lina
Fiktive Berechnung des Arbeitslosengeldes
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Beitrag von lina007 - 29.01.12 - 07:35 Uhr
Beitrag von onebear - 29.01.12 - 09:04 Uhr
Hallo Lina,
lies dir mal diesen Artikel bezüglich der fiktiven Berechnung durch. Die Qualifikationsgruppe richtet sich nämlich nicht nach deiner Ausbildung und kann auch zum ziemlichen Fallstrick werden:
http://familienfinanzen.net/?p=224
Viel Glück,
onebear
Beitrag von lina007 - 29.01.12 - 11:47 Uhr
Hallo onebear,
herzlichen Dank für den Link. Wirklich interessant.
LG Lina
Beitrag von susannea - 29.01.12 - 09:29 Uhr
Nein, dafür kann ich dir leider keine FAustformel sagen, hatte auch versucht sie rauszubeommen. Ging aber nicht.
Auf was bewirbst du dich denn?
Ich habe z.B. mehr bekommen als ich mit einer vollen Stelle verdient habe, denn meine Qualifikation entspricht eigentlich nicht dem, als was ich gearbeitet habe und mich beworben habe (und auch Stellen bekommen habe). Bei mir war das sogar nur Teilzeit-ALGI was aber wie gesagt über dem tatsächlichen Einkommen einer vollen Stelle lag.
Muss also nicht unbedingt negativ sein, gerade für Seiteneinsteiger nicht, kann aber.
Ich würde einfach mal abwarten.
Beitrag von lina007 - 29.01.12 - 11:50 Uhr
Hallo susannea,
ich bewerbe mich als Beraterin, allerdings habe ich als diese in einem sehr speziellen Bereich gearbeitet. Es wird also nicht einfach und ich bin recht flexibel, möchte mich aber nicht komplett unter Wert verkaufen.
Bin mal gespannt, sollte es soweit kommen.
Dir vielen Dank für Deine Erfahrung.
LG Lina
Beitrag von susannea - 29.01.12 - 12:22 Uhr
Ich dneke, es zählt dann eben das, was Beraterinnen bei euch bekommen. Demnach berechnet sich deine ALGI. KOmmt natürlich darauf an, was du vorher eben bekommen hast, ob das ein guter oder weniger guter Verdienst war, wie das ALGI jetzt ausfällt.
