Wie sieht es aus mit Urlaubsanspruch bei einem befristeten Vertrag

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Beitrag von baerchi1981 - 29.01.12 - 15:26 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe in diesem Monat einen befristeten Vertrag in Teilzeit abgeschlossen bis mitte Juli (mit der Hoffnung auf Verlängerung).

Jetzt würde mich mal interessieren, weil es aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, ob man in den 6 Monaten auch Anspruch auf Urlaub hat. Die Probezeit ist mit 3 Monaten niedergeschrieben. Es ist jetzt nicht so, dass ich morgen Urlaub brauche, bin ja froh wieder zu arbeiten, wäre aber interessant zu wissen, weil ich ein schulpflichtiges Kind habe, wie ich in den Ferien die Betreuung regeln muß.

Also vielleicht kennt sich ja von euch jemand damit aus.

An dieser Stelle schonmal vielen Dank.

Beitrag von susannea - 29.01.12 - 17:15 Uhr

Ja, natürlich hast du da auch Anspruch auf Urlaub, nur ob du ihn gleich nehmen darfst, ist die andere Frage.

Beitrag von diana1101 - 29.01.12 - 20:21 Uhr

Hi,

sicherlich steht dir Urlaub zu..

Den könntest du auch nach Ablauf deiner Probezeit in Anspruch nehmen..

Warum hast du einen 6 Monatsvertrag unterschrieben? - Wenn ich fragen darf.. Ist ja schon sehr aussergewöhnlich.

MfG Diana

Beitrag von ladyblue80 - 31.01.12 - 02:06 Uhr

Wenn nichts weiter in Deinem Vertrag steht, dann kannst Du eigentlich theoretisch sofort Urlaub nehmen :-)

Warum sprichst Du nicht einfach mit Deinem AG? Du kannst im doch das Gleiche sagen wie Du hier geschrieben hast? Oder auch, wenn es ein größeres Unternehmen ist, mit der Personalabteilung.

Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Beitrag von hummelsumse - 01.02.12 - 12:06 Uhr

Also ich arbeite auch mit einem befristeten Vertrag- mittlerweile der 3 mit je 6 Monaten Laufzeit. Und ich hatte jeweils 17 Tage Urlaub in der Vertragslaufzeit.

Es steht dir natürlich Urlaub zu alles andere ist nicht rechtens.

Es kommt natürlich auch drauf an was für eine Arbeitswoche du hast, bei mir ist es eine 5,5 Tage-Woche