Ebay - vom Kauf zurück treten?

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Beitrag von felis02 - 29.01.12 - 17:22 Uhr

Ein Käufer hat von mir ein Buch ersteigert, heute. Jetzt, gleich nach dem Kauf, schreibt er mich an, er hätte das Buch leider doppelt ersteigert und tritt deshalb von Kauf zurück. Punkt und fertig. Darf er das eigentlich so einfach?

LG
Suse

Beitrag von gruener_urmel - 29.01.12 - 18:06 Uhr

Hallo

Bist du Privat- Verkäufer ?

Wenn ja, darf er das nicht. Wenn du damit nicht Einverstanden bist.

Da hat der Käufer Pech, und müsste es dann selber Verkaufen.

Ist ja nicht dein Problem, wenn er auf 2 Gleiche Artikel Bietet

Saludo

Beitrag von demy - 29.01.12 - 18:11 Uhr

Hallo,
theoretisch nein, praktisch ja!

Theoretisch nein deshalb!
Nach dem BGB ist der Käufer verpflichtet seinen Kaufvertrag zu erfüllen, er hat bei einem Privatverkäufer auch kein Rücktrittrecht oder Widerrufsrecht.

Praktisch ja deshalb!
Die theoretischen Rechte nach BGB durchzusetzen, kostet Geld, Zeit und Nerven.
Da muss man das Verhältnis zwischen Kosten und nutzen abwägen das gerichtlich durchzusetzen.
Bei einem Buch lohnt sich der Ärger nicht, bei hochpreisigen Sachen aber wohl eher schon.

Gruß
Demy

Beitrag von felis02 - 29.01.12 - 20:13 Uhr

Hallo.
Ich danke euch für eure Antworten. Nachdem ich ihr geschrieben habe, dass ich als Privatverkäufer zum einen nichts dazu kann, wenn sie doppelt bietet und zum anderen keinem Rücktritt vom Kauf zustimmen muss, kommt sie mir mit Sturheit und Ignoranz. Sie bestimmt wie das läuft und Punkt. Sowas kann ich ja gar nicht leiden. Ich werde sie erstmal Ebay melden und dann werde ich vermutlich sogar von einem Anwalt ein SChreiben aufsetzen lassen. Ich zahle lange genug in die Rechtschutz und brauchte sie noch nie. Also mache ich mir mal den "Spaß". Ich finde diese Spaßbieter ummöglich. Bieten bei mehreren Auktonen und nehmen sich dann das günstige heraus und die Verkäufer gucken dumm aus der Wäsche. So war Ebay sicher nicht gedacht.

LG
Suse

Beitrag von binnurich - 31.01.12 - 08:07 Uhr

achherje.....

geh zum Spiegel, schenk dir selbst ein lächeln und freu dich, dass du ein netter Mensch sein kannst ;-)

das was du da schreibst klingt so verbittert, Mensch, es geht doch nur um ein Buch..... nein ich verstehe, es geht nicht um ein Buch sondern um dein Recht als deutscher Staatsbürger!!!!

Ne, im Ernst, wieso muss man denn immer alles gleich so verbissen sehen und so schwer nehmen. Kann man nicht nett sein? Bei Rückabwicklung kostet das ganze ein klein wenig Aufwand und das war es auch schon.

Ich finde diese Diskussionen um ebay und "ich hab recht" oder "dem zeig ichs jetzt aber" irgendwie sehr ..... so wie als würde man bei ebay handeln um es den anderen auch mal zeigen zu können

ich weiß nicht.....

Beitrag von felis02 - 31.01.12 - 10:41 Uhr

Grundsätzlich gebe ich dir absolut Recht. Als mich vor einiger Zeit ein Käufer anschrieb, er hätte im Nachhinein gemerkt, dass die Größe nicht stimme, habe ich sofort dem Rücktritt zugestimmt. Hier in diesem Fall bietet der Käufer aber offensichtlich bei mehreren Auktionen und sucht sich nach Beendigung das günstigste heraus. Wenn das jeder so macht, hätten wir alle bei Ebay ständig Kaufrücktritte. Ich habe mich vermutlich vor allem über ihren Ton geärgert. Und natürlich auch über diese Dreistigkeit. Sie hat mir kurz nach Ende der Auktion schon geschrieben, dass sie vom Kauf zurück tritt.

Letztendlich werde ich aber wohl "den Kürzeren" ziehen und dieser Verkäufer wird mit seiner dreisten Masche so weiter machen.

LG
Suse

Beitrag von xam2007 - 29.01.12 - 20:58 Uhr

Hallo...

das selbe hatte ich bei einem T-Shirt. Der Bieter schrieb mich nach 3 Tagen an, dass er sein Gebot aus Versehen abgegeben hat. Jaja nach 3 Tagen aus Versehen#kratz und er hat nichts gemerkt. Hab ihm nicht geantwortet und
die Auktion lief aus. Er ist der Höchstbietende gewesen. Bin auch gespannt was nun auf mich zu kommt.

LG a.

Beitrag von felis02 - 30.01.12 - 13:31 Uhr

Hey - wir könnten ja mal in Kontakt bleiben und uns gegenseitig berichten. Ich habe heute erstmal eine E-Mail an Ebay geschrieben - aber bisher noch keine Antwort erhalten. Wenn du magst, schreib mich über VK doch mal an.

LG
Suse

Beitrag von binnurich - 31.01.12 - 08:00 Uhr

ich würde ihm mitteilen, dass ich einen Fall eröffne und angebe, dass ich zurück genommen habe, er möge bitte bestätigen. Damit erhälst du deine Gebühren zurück und der Verkauf ist nichtig.

Hab ich schon gelegentlich gemacht.
Ob es nun stimmt, was er da schreibt oder nicht ist eigentlich egal.
Ich denke mir immer: Mensch bleiben.

Weshlab rumstreiten, wenn kein Schaden entstanden ist.
Ich würde mich im Zweifel auch freuen, wenn ich Käufer wäre und den Verkäufer um sowas bitten würde