Hi,
ich bräuchte mal Hilfe, gerne mit einer link-Empfehlung zu einem entsprechenden Gesetzestext, vielleicht kennt sich ja hier einer berufsbedingt aus oder ist in einer ähnlichen Situation:
Ich arbeite in einem sozialversicherungspflichtigen Amgestelltenverhältnis (2 Tage die Woche).
Jetzt habe ich die Möglichkeit zusätzlich hin und wieder für eine Zeitung zu schreiben (wechselnde aufträge, die ich nicht annehmen muss, aber kann wenn ich Lust habe). Damit verdiene ich ca. 100 bis 150 Euro im Monat nebenberuflich (muss Rechungen stellen).
Ich will das als freie Mitarbeit beim Finanzamt anmelden (Journalistin). Ich werden aber nicht noch für andere Zeitungen schreiben, denn meine mögliche Arbeitszeit ist dadurch vermutlich ausgeschöpft. Zählt das dann als Scheinselbstständigkeit? Ich vermute nicht, denn es sind ja so geringe Beträge auf die ja eh keine Abgaben entfallen würden oder?
Hat wer einen Tipp?
Viele Grüße
sonne
Hilfe unsicher wg Scheinselbstständig
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Beitrag von sonne990 - 29.01.12 - 17:23 Uhr
Beitrag von corny123 - 29.01.12 - 17:38 Uhr
Du kannst bei der Dt. Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen, dann bist Du da aus dem Schneider...
Beitrag von myimmortal1977 - 30.01.12 - 00:10 Uhr
Für diese Fragestellung ist die BfA zuständig. Nicht die DRV.
Beitrag von manavgat - 30.01.12 - 11:38 Uhr
Wer zu den freien Berufen gehört, muss sich nirgends anmelden! Lediglich der Einnahmeüberschuss muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Da es keine Gewerbe ist, ist auch die Scheinselbstständigkeit kein Thema, zumal der Verdienst gering ist und es einen Hauptjob gibt.
Gruß
Manavgat
