Kann Vater noch nachträglich Elternzeit nehmen?

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Beitrag von ohiticawin - 29.01.12 - 17:39 Uhr

Steige nicht ganz durch:

ich selbst hatte nach dem Mutterschutz knapp 10 Monate Elternzeit + Elterngeld.

Damit ist ja mein Elterngeldanspruch komplett abgehakt, oder?

Kann mein Mann jetzt im nachhinein (Kind ist 19 Monate) noch die zwei Monate Elternzeit nehmen und dann evtl sogar Elterngeld bekommen?

Wenn ja, was muss er dazu tun? Er ist selbständig und im Winter ist in seinem Bereich eh weniger zu tun, sodass sich die zwei Monate anbieten würden ...

Achso, ja, wie sieht es dann mit seiner Krankenversicherung aus? Er ist gesetzlich freiwillig versichert und zahlt den Mindestbetrag für Selbständige...

Danke euch im Voraus!

Beitrag von seikon - 29.01.12 - 17:49 Uhr

Also Elternzeit kann er natürlich nehmen. Die steht ihm ja bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu. Wenn er eh selbstständig ist, dann sollte es auch keine Probleme mit seinem Chef geben ;-).
Aber das Thema Elterngeld ist durch. Da hat er keinen Anspruch mehr drauf.

Wenn er in Elternzeit geht, dann muss er seinen Krankenversicherungsbeitrag ganz normal weiter zahlen.

Beitrag von ohiticawin - 29.01.12 - 18:45 Uhr

ok, das heißt Elterngeld bekommt der Mann grundsätzlich nicht bei den 2 Monaten oder nur wenn die im Anschluss an die mütterliche Elternzeit direkt sind (ich glaube das war der Grund warum wir die gleich abgehakt hatten, denn mein Mann konnte UNMÖGLICH das Sommergeschäft sausen lassen)
Und die Krankenkassenbeiträge wären unter welchen Umständen nicht zu zahlen gewesen? Irgendwie hab ich im Kopf, dass bei gesetzlich Versicherten die Beiträge in der Elternzeit entfallen ... aber da ich selbst leider privat versichert bin, musste ich sie weiterzahlen ...

Beitrag von lisasimpson - 29.01.12 - 18:52 Uhr

elterngeld hätte er zwischen dem1. und dem 14. lebensmonat beziehen können.
insgesamt stehen euch dafür 14 monate zu
wie ihr die aufteilt (jeder 7, einer 12 der andere 2...) bleibt euch überlassen.

Beitrag von ohiticawin - 29.01.12 - 19:14 Uhr

oh mann ... jetzt versteh ich das ... wir haben uns damals viel zu wenig damit beschäftigt und uns nicht beraten lassen (wir hatten andere Sorgen)... naja, beim nächsten sind wir schlauer ;-)

lg

Beitrag von seikon - 29.01.12 - 18:52 Uhr

Also Elterngeldanspruch hat man grundsätzlich nur maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Euer Kind ist schon 19 Monate alt und damit seit ihr aus der Zeit raus.

Es ist richtig, dass bei gesetzlich PFLICHTversicherten während des ElternGELDbezuges die Versicherung beitragsfrei ist.

Weiterhin sind nichtselbstständige Arbeitnehmer während der Elternzeit beitragsfrei über den Arbeitgeber weiter versichert, wenn diese eben pflichtversichert sind.

Dein Mann ist selbstständig, damit fällt das sowieso schon mal flach. Und da er freiwillig gesetzlich versichert ist (ist ein Unterschied zur Pflichtversicherung) muss er eben die Beiträge selber zahlen.

Es gäbe nur die Möglichkeit, dass ihr die nicht selber zahlen müsst, wenn ihr so wenig Einkommen hättet, dass ihr Alg 2 bewilligt bekommen würdet. Dann wär er über die Arge versichert.

Beitrag von susannea - 29.01.12 - 19:25 Uhr

Wenne r pflichtversichert gewesen wäre (ist er ja als Selbstständiger aber auch nicht) hätte er bei Elterngeldbezug nicht zahen müssen, denn Elternzeit steht ihm nicht zu!

Beitrag von anna031977 - 29.01.12 - 18:22 Uhr

Elternzeit ja
Elterngeld nein

Beitrag von susannea - 29.01.12 - 19:23 Uhr

Elternzeit auch nein!
Ist ja kein AN!

Beitrag von susannea - 29.01.12 - 19:23 Uhr

Elternzeit steht ihm als Selbstständiger nicht zu und Elterngeld gibts nur bis maximal zum 14. Lebensmonat. Natürlich kann er für die Kidnererziehung zu Hause bleiben, aber ohne Elterngeld und -zeit!

Beitrag von kati543 - 29.01.12 - 19:32 Uhr

Du bringst es mal wieder auf den Punkt ;-)

Offiziell heißt das Ganze dann: Kindererziehungszeiten.

Beitrag von susannea - 29.01.12 - 19:54 Uhr

Macht aber eben z.B. bei der KK einen großen Unterschied.