400€ Job Arbeitgeber zahlt Krankheit nicht

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Beitrag von jovisister - 29.01.12 - 21:24 Uhr

Hallo,

ich arbeite 2 mal die Woche jeweils 3 Stunden zusätzlich zu meinem Hauptjob.

Im Dezember erkrankte ich an Gürtelrose und wurde 2 Wochen von meiner Ärztin krankgeschrieben.

Mein Arbeitgeber im sozialversicherungspflichtigen Job zahlte weiter.

Mein anderer Arbeitgeber im 400€ Job nicht. Ich sagte ihn, das ich die gleichen Rechte wie ein Sozialversicherter hätte, aber er verneinte, da im Arbeitsvertrag steht, das nur die geleisteten Stunden vergütet werden.

Wie sieht es rechtlich aus? Muß der Arbeitgeber trotzdem mein krank bezahlen.

Es geht hier um fast 180€ für die 2 Wochen.

LG

Beitrag von pinacolada68008 - 29.01.12 - 21:30 Uhr

Ja theoretisch muß er das.

Praktisch ist es so , das Du die Lohnfortzahlung einklagen mußt und danach hast Du dann eben keinen 400-€- Job mehr.

Pina

Beitrag von jovisister - 29.01.12 - 21:35 Uhr

Das wäre nicht so schlimm, da ich am 1. März in meinem Hauptjob aufstocken kann und somit auf den 400€ Job verzichten kann.

Muß ich was bezahlen, wenn ich meinen Arbeitgeber verklage?

LG

Beitrag von seikon - 29.01.12 - 21:46 Uhr

Ja, vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst.

Beitrag von muppi75 - 30.01.12 - 06:51 Uhr

Wie Seikon schon sagte, jede Partei trägt vorm Arbeitsgericht ihre eigne Kosten, sind bei Dir aber nur die Gerichtskosten die sich am Streitwert bemessen, denn nen Anwalt brauchst Du dafür nicht.
Einfach beim nächst gelegenen Arbeitsgericht anrufen und Termin beim Rechtspfleger vereinbaren (in der Regel kann man einfach hingehen ohne Termin), Arbeitsvertrag, und Kopien der AU mitnehmen, der macht dann schon den Rest, danach musst das ganze nur noch unterschreiben, der Rechtspfleger leitet es dann ans zuständige Arbeitsgericht weiter.

In der Regel bekommt man ne Woche später Post vom Arbeitsgericht in Form einer Ladung innerhalb der nächsten 4 Wochen zum Gütetermin, anbei dürfte auf die Kopie der Ladung an den Arbeitgeber liegen in der er zusätzlich aufgefordert wird umgehend schriftlich Stellung zu nehmen.

Immer schön drauf auf die Jungs, wer korrekte Arbeit verrichtet haben möchte, soll sich gefälligst auch an die Regeln halten.

Beitrag von arkti - 29.01.12 - 21:56 Uhr

Du hast den Vertrag doch damals so unterschrieben, also wusstest du wie es ist.

Beitrag von demy - 29.01.12 - 22:02 Uhr

Hallo,
ein Arbeitsvertrag hebelt keine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann nicht abbedungen/ausgeschlossen werden.
Eine Abweichende Regelung im Arbeitsvertrag ist nichtig!

Das hat der Gesetzgeber deshalb gemacht, weil sich mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber 2 unterschiedlich "mächtige" Vertragsparteien gegenüber sitzen.

Aus der Nummer kommt der AG also nicht raus.

Gruß
Demy

Beitrag von arkti - 29.01.12 - 22:07 Uhr

Wenn ich mit so einem Vertrag nicht einverstanden bin dann unetrschreibe ich gar nicht erst und such mir was anderes.

Beitrag von jovisister - 29.01.12 - 22:46 Uhr

Ich hab vorhin noch etwas gegoogelt und auch gefunden, das ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, auch geringfügig Beschäftigte im Krankheitsfall zu bezahlen.

Ich werde ihn die Woche die Gestzestexte vorlegen, wenn er mich dann kündigt, dann werd ich ihn verklagen müssen.

Nur weil viele den Mund nicht aufmachen, weil sie Angst um ihre Jobs haben, muß ich mir nicht alles gefallen lassen.

LG

Beitrag von demy - 30.01.12 - 07:17 Uhr

Hallo,
von deiner Sorte müsste es mal etwas mehr "Weibchen" geben.

Vielleicht würde sich dann herumsprechen, dass Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub und viele andere Arbeitnehmerrechte auch für 400,-€ Kräfte gelten.

Solange aber deine Geschlechtsgenossinnen sich wie Sklaven bei einem 400,-€ Job behandeln lassen, wird sich da auf absehbare Zeit nix ändern.

Gruß
Demy

Beitrag von muppi75 - 30.01.12 - 06:56 Uhr

Oder man nimmt den Job gezielt an um dem planlosen AG mal am eignen Fallbeispiel zu erklären, wie doof er eigentlich ist ;)

Man sollte nen Führerschein (oder zumindest mal nen kaufmännischen Grundkurs) für Arbeitgeber einführen den jeder machen muss bevor er ein Gewerbe anmelden darf, dann hätten die Arbeitsgerichte weit weniger Arbeit in Deutschland.

Wenn ich überlege, wieviele Arbeitgeber ich schon hatte, die weder vom Rechtlichen, noch vom Kaufmännischen nen blassen Schimmer hatten, wirds mir heute noch ganz Angst und Bange.

Das Schlimme, die Vögel sterben leider nicht aus.

Beitrag von susannea - 30.01.12 - 11:05 Uhr

Natürlich muss der Ag dies zahlen. Du kannst das Geld problemlos einklagen, aber evtl. bist du dann bei nächster Gelegenheit den Job los. Allerdgins würde ich das Risiko wohl eingehen, wenn du das Geld nicht dringend brauchst!

Beitrag von manavgat - 30.01.12 - 11:25 Uhr

Schreib ihn an, fordere zur Zahlung auf bis zum .... (Frist 14 Tage nach Erhalt des Schreibens) und verweise auf die Rechtslage.

Einwurfeinschreiben.

Wenn die Frist verstrichen ist, dann entweder Mahnbescheid oder gleich Anwältin.

Dieser AG ist ein Arschtörtchen. Kleine Betriebe können für diese Fälle eine Umlage zahlen und er würde dann den Krankheitsausfall erstattet bekommen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von ladyblue80 - 31.01.12 - 01:21 Uhr

Naja, vorsicht. Manavgat hat schon völlig recht, der Arbeitgeber kann das nicht ausschließen, ABER sofern der Betrieb weniger als 10 MA hat, wirst Du danach mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keinen Nebenjob mehr haben. Das solltest Du (wir kenne ja Deine finanzielle Lage nicht) schon bedenken.

Evtl. wäre es auch besser (wenn Du darauf angewiesen bist) sich erst etwas anderes zu suchen und das Geld danach eizuklagen (die Fristen weiß ich nicht aus dem Kopf, wenn es normale Verjährung ist, ist alles gut, dann 3 Jahre, kann aber auch sein, dass es bei so etwas verkürzt ist, musst Du mal nachlesen)

Beitrag von jovisister - 31.01.12 - 13:15 Uhr

Hallo,

gestern hatte ich das Gespräch mit meinem Chef gesucht.

Er druckste rum und behaarte auf seiner Meinung, das mir als 400€ Kraft keine Entgeldfortzahlung zustehen würde. Ich nannte ihn dann die Gesetzestexte und Paragraphen. Er dann weiter, er überprüfe das.

In dem Unternehmen wo ich arbeite arbeiten weit über 400 Mitarbeiter und auf der Internetseite wird geprahlt, wie fair man doch seinen Angestellten ggü. ist.

Nachher muß ich nochmal ins Büro, dann bekomme ich hoffentlich die Lohnkorrektur und er die Kündigung, da ich zum 1. März in meinem Hauptjob aufstocken kann.

Sollte er weiter meinen, mir steht nix zu, dann werde ich morgen zum Anwalt gehen und so mein Geld einklagen.

LG