Hallo,
meine Frage ist war das Gesetz so wie es jetzt ist?
Sprich das Besuchsrecht?
Kurz zur Geschichte....
Mein Freund lernte seine Schwester erst letztes Jahr kennen, die Mama seiner Schwester wollte immer Kontakt sprich das der Vater seine Tochter sieht, der Vater blokte aber immer ab. Aber der Vater sagt nein das Jugendamt sagte er darf kein Kontakt haben weil die Mutter es verbietet.
Kann mir das einfach nicht vorstellen das es angeblich früher so war.
Hat jemand Erfahrungen aus der Zeit?
Wir wissen einfach nicht was nun stimmt was wir wem glauben sollen. Mein Freund geht das alles sehr nah er will einfach wissen wieso die nie Kontakt zu ihr hatten und haben.
LG und Danke
Frage zum Besuchsrecht im Jahre 1996 und danach....
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Beitrag von evegirl - 30.01.12 - 10:07 Uhr
Beitrag von manavgat - 30.01.12 - 10:25 Uhr
Das kommt häufig vor, dass Väter sich verpissen und dann Jahre später behaupten, die Mütter hätten den Kontakt verboten.
Ich weiß gut, warum ich alle Anwaltsschreiben etc. aufgehoben habe.
Frag doch einfach die Mutter des Mädchens nach ihrer Version. Vermutlich erfährst Du da Sachen die Du nie wissen wolltest....
Gruß
Manavgat
Beitrag von evegirl - 30.01.12 - 10:26 Uhr
Wie haben sie gefragt und sie wollte immer das er Kontakt zur Tochter hat.
Aber er sagt was anderes.
Beitrag von redrose123 - 30.01.12 - 10:28 Uhr
Es kommt auch häufig vor das Mütter den Kontakt verhindern, ich denke nicht das diese Aussage so hilfreich ist für die TE...
Beitrag von evegirl - 30.01.12 - 10:37 Uhr
Aber wie kann man das bitte verhindern? Ich finde das einfach nur unmöglich....
Wie haben mit der Schwester nun regelmäßig Kontakt....
Mir ist wichtig zu wissen wie früher das Gesetz war. Ob es wirklich sein kann wenn die Mutter sagt nein sie will es nicht das ihr Vater zum Kind Kontakt aufnimmt und dann auch das Jugendamt zum Vater sagt er darf nicht weil die Mutter das nicht möchte. Ich kann das einfach nicht glauben.
Beitrag von kulka74 - 30.01.12 - 10:56 Uhr
Wie wäre es mit: zum Jugendamt gehen und fragen???
Beitrag von evegirl - 30.01.12 - 11:04 Uhr
Das geht? Bekommen wir dann die Info?
Müssen wir dann dort zum Jugendamt wo sie wohnt oder können wir das bei uns machen?
Beitrag von snuggel - 30.01.12 - 11:27 Uhr
Ihr müsst natürlich beim damals zuständigen Jugendamt fragen - am Besten aber die Betroffenen Personen selbst!
Beitrag von evegirl - 30.01.12 - 11:32 Uhr
Die Betroffenen Personen haben wir gefragt. Aber der Vater wie die Mutter sagen was anderes.
Beitrag von snuggel - 30.01.12 - 13:58 Uhr
Ich meinte damit, dass die betroffenen Personen selbst beim JA vorsprechen sollten. Glaube kaum, dass jemand anderem (wie den Kindern von damals) Auskünfte erteilt werden dürfen.
Beitrag von bambolina - 30.01.12 - 11:57 Uhr
Geht zu eurem JA und fragt, wie es im allgemeinen früher war.
Väter hatten früher noch weniger Rechte, als heute. Ob es allerdings verboten war, das Kind zu sehen, wenn es die Mutter nicht wollte, kann ich auch nicht sagen.
lg bambolina
Beitrag von kulka74 - 30.01.12 - 16:00 Uhr
Na ja, wenn ihr keine konkreten Infos über euren "Fall" bekommt , dann werden sie euch wenigstens darüber informieren wie die regelung damals war, oder?
Beitrag von comapo - 30.01.12 - 18:21 Uhr
Das machen Jugendämter heute noch, dass sie sagen: "Die Mutter will nun mal nicht!".
Der Punkt ist nicht der, ob die Gesetzeslage anders war (war sie m. Mn. nach nicht, nur dass bei der Scheidung das Sorgerecht geklärt wurde), sondern dass die Väter zum Teil heute noch so dusselig sind zu meinen, das JA hätte irgendeine Entscheidungskompetenz und sich dem beugen, was das JA sagt.
Möglich ist also beides: Eine Mutter, die nicht wollte oder ein Vater, der nicht wollte. Vielleicht gibt es Korrespondenz oder JA-Akte.
Aber ob man die Wahrheit wirklich rausfindet.....
LG
Beitrag von nightwitch - 30.01.12 - 13:29 Uhr
Oder die Mutter des Kindes verbiegt sich die Wahrheit so, wie sie gerne hätte...
Die Mutter der ersten Tochter meines Exfreundes (Vater meiner Kinder) erzählt auch jedem der es wissen (oder eben auch nicht wissen will), dass der Vater von sich aus keinen Kontakt zu der Tochter will.
Aber das ist nicht wahr. Ich war selbst dabei, wenn er versucht hat die Mutter zu erreichen, bin mitgefahren, wenn er in die Stadt gefahren ist, um sich am verabredeten Zeitpunkt mit der Mutter und der Tochter zu treffen (ich war da nicht anwesend, sondern hab dann andere Freunde besucht), habe die Briefe und Pakete teilweise selbst zur Post gebracht, die dann immer ungeöffnet bzw nicht angenommen zurück gekommen sind! Handynummern waren dann plötzlich nicht mehr vergeben, Emailadressen wurden gelöscht.
Jedes Mal, wenn er zum Jugendamt gegangen ist, hat ihre Familie dem Kind Horrorgeschichten über ihn erzählt (dafür gibt es mehr als nur einen Beweis, da es noch gemeinsame Freunde gibt, die das bezeugen können). Er hat irgendwann aufgegeben. In der Hoffnung, dass das Kind irgendwann selbst fragen wird und von sich aus ankommt, wenn sie alt genug ist.
Die Kindsmutter behauptet übrigens bis HEUTE!!! (die Tochter ist jetzt 7 Jahre alt), dass sie nie einen Kontaktversuch des Vaters unterbunden hätte.
Gruß
Sandra
Beitrag von liz - 30.01.12 - 15:03 Uhr
Hallo!
Ich kann dir nur aus meiner Zeit berichten (dazu komme ich auch noch aus Österreich), aber ja, meine Mutter hatte damals (1990 bis 1999) das "Recht" meinem Vater den Umgang zu verbieten und keiner hat was dagegen gemacht. Ich fand das im nachhinein gesehen sehr traurig, denn der Kontakt zwischen uns leidet bis heute.
Zum Glück hat sie ihren Fehler eingesehen, denn die jüngste (hat aber einen anderen Papa) wird heuer 16 Jahre und darf ihren Papa immer sehen wie sie will und es zeitlich möglich ist (getrennt sind meine Mama und mein Ex-Stiefvater seit meine Schwester 2,5 Jahre ist).
lg liz
Beitrag von fraukeule - 30.01.12 - 18:15 Uhr
Hallo!
Ich bin selber ein Scheidungskind. Und schon in den 80er Jahren war es so, dass die Kinder regelmäßig jedes 2. Wochenende zum Vater gingen. So war es damals beim Gericht für mich und meine Schwestern verfügt worden.
LG fraukeule
