ALG 2 / Elterngeld- Experten gesucht!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von le_sheep - 30.01.12 - 10:24 Uhr

Hallo ihr lieben,

bisher waren m.E. 300 EUR des Elterngeldes beim ALG 2 anrechnungsfrei, wenn man zuvor voll erwerbstätig war.

Hat sich da was geändert?

Wenn nein, könntet ihr mir kurz den passenden Paragrapen bzw einen Link zukommen lassen?

Vielen Dank!
Sheep

Beitrag von shiningstar - 30.01.12 - 10:29 Uhr

Ich war immer der Meinung, dass man bei ALG II gar keinen Anspruch auf Elterngeld hat...?!

http://sozialrechtfreiburg.wordpress.com/2011/03/27/elterngeld-und-hartz-iv/

Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 10:44 Uhr

Das stimmt (auch in Deinem Link) nicht.
Es gibt natürlich noch Elterngeld, nur wird es dann eben angerechnet.

LG

Beitrag von shiningstar - 30.01.12 - 10:48 Uhr

Ja, das meinte ich ja so ;o)

Beitrag von le_sheep - 30.01.12 - 10:46 Uhr

Hi,

Bitte link checken, er gibt mir bereits im zweiten Satz recht.

Beitrag von susannea - 30.01.12 - 11:34 Uhr

Den Paragraphen finde ich leider gerade nicht. Hier ist es aber noch mal schön aufgelistet:
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=689

Beitrag von bobb - 30.01.12 - 14:26 Uhr

Ich war vorher nicht voll-, aber erwerbstätig und hatte 300 anrechnungsfrei. Was darüber ging,wurde angerechnet.

Beitrag von ohiticawin - 30.01.12 - 14:36 Uhr

300 Euro Elterngeld sind anrechnungsfrei, wenn du vorher erwerbstätig warst UND kein ALGII empfangen hast.

Zudem ist nur "das deinem Gehalt entsprechende Elterngeld" anrechnungsfrei. Sollte dein Elterngeld zB eigentl nur 100 Euro betragen (zB bei einem Minijob) und auf 300 Euro aufgestockt worden sein, dann wären nur 100 € nnrechnungsfrei. Allerdings wird das für dich bei einem Vollzeitjob kaum zutreffend sein ...

Beitrag von le_sheep - 30.01.12 - 14:49 Uhr

Hi,

danke für deine Antwort.

Und 2012 hat sich da auch sicher nichts geändert?
Das hat mir meine neue Sachbearbeiterin aber mitgeteilt.

Auch interessant, für Januar kam kein Änderungsbescheid, da kam aber die EG-Nachzahlung i.H.v. über 900 EUR und das erste mal die 300 EUR.

Anrechnen möchte sie es mir aber erst ab Februar.

Was mir gerade siedendheiss einfällt:
ALG2 beziehen wir seit Juli, also meinem Mutterschutz.
Ist das ein "Vorher ALG2 beziehen"?

Freue mich, wenn du nochmal antwortest!

LG
Sheep

Beitrag von ohiticawin - 30.01.12 - 15:14 Uhr

***ALG2 beziehen wir seit Juli, also meinem Mutterschutz.
Ist das ein "Vorher ALG2 beziehen"?***

ohje, ehrlich gesagt hab ich keine Ahnung!

ich weiß auch nur von einer änderung 2011 ...

sry

alles gute!

Beitrag von bobb - 30.01.12 - 15:30 Uhr

Ich war vorher erwerbstätig,habe aber auch ALG II erhalten...