Hallo,
mein Mann hat am 28.07. ein Vertrag unterschrieben im vertrag steht drin:
die ersten 6mon gelten als Probezeit, innerhalb dieser frist kann innerhalb von beiden seiten gekündigt werden nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 wochen. Der Vertrag endet mit Rentenalter usw.
Also ist die Probezeit am 28.01.2012 beendet? der Arbeitgeber meinte heute zu ihm das er trotzdem nicht fest angestellt sondern jederzeit kündbar ist
stimmt das?
Arbeitsvertrag
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Beitrag von meinbaby01 - 30.01.12 - 10:59 Uhr
Beitrag von vwpassat - 30.01.12 - 11:01 Uhr
Prinzipiell ist man natürlich auch nach der Probezeit kündbar, aber halt nicht ohne Grund.
Der ist dann anzugeben.
Beitrag von meinbaby01 - 30.01.12 - 11:10 Uhr
klar, kündbar ist man immer. Er hätte es aber so dargestellt, dass er immer kündigen kann (4wochen kündigungsfrist) bzw. ohne Grund kündigen kann.
das hat uns verunsichert
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 12:39 Uhr
Wie groß ist denn der Betrieb?
Beitrag von parzifal - 30.01.12 - 14:01 Uhr
Wenn kein Kündigungsschutz besteht, kann man aber jederzeit ohne Probleme auch nach der Probezeit kündigen.
Beitrag von myimmortal1977 - 30.01.12 - 11:06 Uhr
Kündbar ist er jetzt nur noch verhaltens-, personen-, oder betriebsbedingt. Nur während der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen kündigen.
Natürlich hat Dein Mann jetzt ein festes unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ich weiß ja nicht, was der Chef mit seiner Aussage da bezwecken wollte aber sofern er sich jetzt nichts zu schulden kommen lässt oder der Betrieb wirtschaftlich ins Wanken gerät, hat er ein festes Arbeitsverhältnis. Natürlich prinzipiell nicht unkündbar. Es ist jetzt außerhalb der Probezeit schwieriger zu kündigen.
LG Janette
Beitrag von meinbaby01 - 30.01.12 - 11:11 Uhr
danke Janette, genau diese Antwort wollte ich haben:)) denn er hatte es so dargestellt das er wie in der Probezeit jederzeit (innerhalb von 4wochen kündigen kann ohne Grund)
vielen Dank
Beitrag von parzifal - 30.01.12 - 13:59 Uhr
Du unterstellst bei Deiner Auskunft alsa gegeben, dass der Mann nach Ablauf der Probezeit Kündigungsschutz hat.
Darf ich fragen warum?
Ich konnte das dem Beitrag nämlich nicht entnehmen (vorliegen kann ein solcher selbstverständlich).
parzifal
Beitrag von myimmortal1977 - 30.01.12 - 15:53 Uhr
Ja, o.k. Ich hätte vielleicht ggf. mal nach der Unternehmensgröße fragen können....
Beitrag von susannea - 30.01.12 - 11:07 Uhr
Klar ist er kündbar, aber eben mit 4 Wochen Kündigungsfrist und auch nur nach gelten Vorschriften dazu.
Beitrag von meinbaby01 - 30.01.12 - 11:12 Uhr
vielen dank für eure Antworten, ihr habt uns sehr beruhigt:))
LG
Beitrag von demy - 30.01.12 - 11:33 Uhr
Hallo,
wenn der Betrieb weniger als 5 Angestellte ausschließlich der AZUBIs hat, dann hat der Chef recht.
Er kann dann ganz normal jeden Mitarbeiter nach den Kündigungsregelungen/Fristen des BGB ohne Begründung kündigen.
Hat der Chef mehr als 5 Angestellte ausschließlich AZUBIs, dann haben die anderen hier recht, da dann das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt.
Gruß
Demy
Beitrag von meinbaby01 - 30.01.12 - 12:16 Uhr
danke demy, 18Mitarbeiter hat die Firma:)
Beitrag von parzifal - 30.01.12 - 14:14 Uhr
Früher war die Grenze 5 AN. Aber auch dann hätte es korrekt gehießen "5 oder weniger" (und nicht "weniger als 5").
Die magische Grenze liegt schon einige Zeit bei 10 oder weniger AN.
Die Grenze von 5 oder weniger gilt allerdings noch für AN die vor 2004 den Arbeitsvertrag schlossen.
Beitrag von parzifal - 30.01.12 - 14:16 Uhr
Nachtrag: mit AN sind selbstverständlich immer Vollzeit-AN gemeint.
Beitrag von demy - 30.01.12 - 16:31 Uhr
Ja du hast natürlich recht!
10 Mitarbeiter sind es.
Danke für die Korrektur.
Gruß
Demy
