Hallo Mädels,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin in der 20 SSW. Mein Mann hat einen neuen Job in einer anderen Stadt angenommen und zum 01.04. möchten wir umziehen. Ich weiß nicht so recht, wie ich "sauber" aus meinem Arbeitsverhältnis rauskomme. Ich habe bei meinem Gyn bereits vorgesprochen und mein SS-Problemnchen geschildert (Symphysenschmerzen, Übelkeit, Schwindel), aber er ist ein Arzt, der generell selten krank schreibt. Also kann ich ein BV oder eine Krankschreibung über längere Zeit vergessen.
Wie komme ich nun aus der Sache raus?
Wenn ich um einen Aufhebungsvertrag bitte, verliere ich ne Menge Geld.
Wenn ich einen Arztwechsel durchführe, der neue Arzt mich evtl. krankschreibt, dann weiß ich nicht, was ich meinem AG sagen soll, wenn ich z.B. nicht mehr unter meiner normalen Adresse erreichbar bin oder warum ich eine andere Bankverbindung habe.
Total verzwickt das alles.
Wollte schon den kompletten April Urlaub nehmen, jedoch weiß ich 1. nicht, ob ich den bekomme und 2. muss ich dann trotzdem erklären, warum ich ne neue Adresse etc. habe.
Hat jemand einen Rat?
Danke!
Umzug, schwanger, Job kündigen bzw. Aufhebungsvertrag?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von jane295 - 30.01.12 - 11:34 Uhr
Beitrag von susannea - 30.01.12 - 11:44 Uhr
Besteht die Möglichkeit für dich den Umzug noch etwas nach hinten zu verschieben? Wann hast du VET?
Hast du noch Resturlaub vom letzten Jahr?
MIt deinem AG gesprochen wegen evtl. HOmeoffice hast du sicherlich auch shcon, oder? Mit der Begründung deiner Schwamgerschaftsprobleme.
Beitrag von jane295 - 30.01.12 - 11:59 Uhr
Leider können wir den Umzug nicht weiter nach hinten verschieben. Wollten eigentlich schon längst umgezogen sein.
Ich habe noch Resturlaub, aber ich weiß eben nicht, ob ich den kompletten April frei bekomme. Mein Mutterschutz beginnt Anfang Mai.
Noch weiß in der Firma niemand davon, denn falls ich ein BV ausgestellt bekomme, weiß jeder, dass es nicht "echt" ist.
Beitrag von susannea - 30.01.12 - 12:03 Uhr
Naja, ein nicht echtes BV wird dir wohl keine Arzt ausstellen. Entweder die Arbeit ist z.B. durch die Lange Strecke dann nicht zumutbar oder es gibt keines.
Du bist eh verpflichtet dem AG diene Adresse mitzuteilen, also er kriegt das eh raus.
Du hast für 2012 dann mindestens 8/12, des Jahresurlaubes. DAs sind mindestens 3 Wochen, wenn du dann noch Resturlaub hast, sollte das hinhauen.
Ich würde mit dem AG wohl mal darüber sprechen, dass man ja zum Ende der Schwangerschaft viel anfälliger ist und deshalb öfter krankgeschrieben und du deshalb dort deinen kompletten Urlaub nehmen willst. Dann solltest du eigentlich gute Chancen haben, dass du damit durchkommst.
Beitrag von jane295 - 30.01.12 - 12:21 Uhr
Ja, klar BV bekomme ich nicht. Bin auch nicht der Typ, der nem Arzt Gott weiß was vormogeln kann.
Ich könnte den Rest der SS Urlaub nehmen. Bestätigen tut dies bei uns jedoch nicht der Chef, sondern seine Sekrtärin. Mal schauen. Ich habe auf jeden Fall auch schon daran gedacht.
Bleibt nur noch das Problem, dass ich dann nicht mehr zurück komme und logischer Weise meine neue Adresse bekannt geben muss. Somit kann er sich ja denken, dass ich nicht gekndigt habe, um weiterhin mein Geld zu bekommen. Und dann ist er natürlich nicht mehr gut auf mich zu sprechen. Oder sehe ich das falsch?
Will ja auch ein gutes Zeugnis. War auch immer gerne hier arbeiten und bin eine beliebte Mitarbeiterin bei den Kollegen.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 12:38 Uhr
"Ich könnte den Rest der SS Urlaub nehmen."
Wieviel Resturlaub hast Du denn noch?
Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als mit Deinem AG über die Entnahme zu verhandeln und den Rest der Zeit vor Mutterschutz entweder zu arbeiten oder aber unbezahlt frei stellen zu lassen bzw. einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 30.01.12 - 12:39 Uhr
Nach dem, was sie geschrieben hat, sollte das reichen für die Zeit vor dem Mutterschutz, denn 3 Wochen gibts ja alleine für 2012!
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 12:42 Uhr
Stimmt, Mutterschutz sind ja schon 8 Wochen...
Dann verstehe ich aber nicht, warum sie nicht beizeiten mit dem AG geklärt hat, dass sie ab April nicht mehr verfügbar ist.
LG
Beitrag von jane295 - 30.01.12 - 12:52 Uhr
Ich könnte bis zum Mutterschutz Urlaub nehmen, das ginge.
Was sage ich jedoch meinem Chef, wenn ich plötzlich in meinem Urlaub ne andere Adresse/Bankverbimdung habe?
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 13:50 Uhr
Nichts.
Beitrag von susannea - 30.01.12 - 14:17 Uhr
Mal davon abgesehen, dass ein Wohnortwechsel doch nicht unbedingt einen Bankverbindungswechsel zur Folge hat, ist es doch vollkommen egal. Und auch den Wohnort kannst du problemlos doch wechseln.
UNd warum sagst du deinem AG nicht einfach, dass ihr während der Elternzeit umzieht? Mehr ist doch noch gar nicht relevant!
Beitrag von susannea - 30.01.12 - 12:38 Uhr
Warum sollten die nicht gut auf dich zu sprechen sein, in Mutterschutz und Elternzeit kannst du dich in der ganzen Welt aufhalten. Und mehr oder weniger Geld bekommst du dadurch ja auch nicht!
Ich würde einfach mit offenen Karten spielen!
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 12:46 Uhr
"Ich würde einfach mit offenen Karten spielen! "
Das hätte ich schon viel eher getan.
LG
Beitrag von gg82abt - 30.01.12 - 12:39 Uhr
Schau das du deinen Urlaub nimmst. Kündige auf keinen Fall nehm 3 Jahre Elternzeit denn da bist Beitragsfrei versichert und sollte in der Elternzeit evtl noch ein Kind kommen kannst verlängern und du bekommst dann die 13€ Mutterschaftsgeld von der KK
Zum ende der Elternzeit kannst du noch immer kündigen oder nen Aufhebungsvertrag machen
Beitrag von zwillinge2005 - 30.01.12 - 12:43 Uhr
HAllo,
reich sofort Deinen restlichen Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes ein. Wenn der Mutterschutz doch im Mai beginnt ist das doch bei vier Wochen ca. Anfang April. Sechs Wochen krankschreiben kannst Du Dich doch schwangerschaftsbedingt immer. Da reicht doch Unterleibsschmerzen und Übelkeit locker....
Also kannst Du doch bis Ende März normal weiterarbeiten. Dann bist Du ca. in der 29 SSW.
Je nachdem wieviel Resturlaub Du noch hast, musst Du doch gar nicht lange krank sein.
Kündigen solltest Du keinesfalls. Du verlierst Deinen sicheren Arbeitsplatz - vielleicht bist Du in drei Jahren getrennt - dann könntest Du zurückziehen und wieder arbeiten gehen.... Dass Du eine andere Adresse angiebst in der Elternzeit ist kein Problem.
LG, Andrea
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 12:53 Uhr
Um durch ihre eigene Planung keinen finanziellen Nachteil zu haben, soll sie die Firma bewußt bescheißen?
Beitrag von jane295 - 30.01.12 - 12:57 Uhr
...ist auch nicht meine Art, deswegen die Zwickmühle.
Bekomme von vielen geraten, dass ich mir ein BV holen soll....
Halte nichts davon!
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 13:51 Uhr
Wäre für mich auch keine Option, ganz egal, wer für Dich zahlen müßte.
Urlaub steht Dir zu, ist legal und legitim.
Sieh einfach zu, schnellstmöglich mit Deinem AG zu sprechen!
Lg und Viel Erfolg,
W
Beitrag von zwillinge2005 - 30.01.12 - 13:23 Uhr
Hallo,
ne, nicht so ganz - aber wenn es wirklich nur um einige Tage geht, kann es durchaus sein, dass es Ihr in der 29. SSW vielleicht gesundheitlich nicht mehr ganz so gut geht - natürlich könnte ich Ihr auch raten direkt zu kündigen und ALG I zu beantragen (was sie nicht bekommt, wegen Sperre....)
So wie es sich anhört scheint die TE aber sogar noch ausreichend Urlaub zu haben um gar nicht fehlen zu müssen. Anscheinend ist da bisher gar nicht geplat worden.
LG, Andrea
Beitrag von windsbraut69 - 30.01.12 - 13:53 Uhr
Finde ich daneben.
Der AG kann nichts für ihre Planung.
Wenn sie wegen Umzug mit ihrer Familie den Job kündigt, bekommt sie übrigens aller Wahrscheinlichkeit nach keine Sperre.
Beitrag von zwillinge2005 - 30.01.12 - 15:25 Uhr
Hallo,
da ich normalerweise fast immer mit Deiner Meinung übereinstimme, habe ich mir meine Antworten nocheinmal genau durchgelesen.
Selbstverständlich hast Du absolut Recht, dass Ihr AG nichts für Ihre eventuelle Fehlplanung kann - und selbstverständlich sollte dieser auch nicht dafür zahlen.
Wie sich herausgestellt hat, braucht die TE auch gar keine AU, sondern muss nur einfach Ihren Urlaub vor den Mutterschutz legen und kann dann problemlos im April umziehen.
Sie sollte nur keinesfalls kündigen (oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben). Denn dann ist sie Ihren Arbeitsplatz los - und das völlig grundlos.
Denn niemand kann absehen, ob sie vielleicht in 2-3 Jahren wieder diesen Arbeitsplatz benötigt.
LG, Andrea
Beitrag von jane295 - 30.01.12 - 12:55 Uhr
Hallo Andrea,
wie schon geschrieben, schreibt mein Arzt mich nicht einfach so krank. Er ist nicht so einer und ich kann auch nicht gut schwindeln.
Habe schon wegen so manchen Wehwehchen vorgesprochen und bin NIE krank geschrieben worden. Würde er das tun, wäre alles kein Problem.
Gruß!
Beitrag von zwillinge2005 - 30.01.12 - 13:26 Uhr
Hallo,
wenn Du doch schreibst, Du habest noch ausreichend Urlaub aus 2011 plus den anteiligen Urlaub aus 2012 (bis Ende Mutterschutz) um bis zum Beginn des Mutterschutzes freizunehmen, verstehe ich gar nicht, warum Du über BV, AU oder Kündigung/Aufhebungsvertrag nachdenkst. Einfach so wird Dich hoffentlich keiner meiner Kollegen krankschreiben oder ein BV erteilen.
LG, Andrea
Beitrag von parzifal - 30.01.12 - 13:54 Uhr
Besteht denn nicht irgendwie die Möglichkeit bis zum Mutterschutz seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen? Kannst Du nirgends ab April bis zum Mutterschutz "unterschlüpfen" ?
Beitrag von hedda.gabler - 30.01.12 - 14:35 Uhr
Hallo.
Die Option einfach weiterzuarbeiten (und sich eine Pension zu nehmen oder bei einer Freundin/Familie zu wohnen), besteht nicht?
Nachdem ich nun alle Tipps hier gelesen habe, ist das m.E. beste und normalste Lösung - und über Urlaub kannst Du dann immer noch mit Deinem AG sprechen.
LG
