Hallo euch allen,
und zwar habe ich nur eine Frage. Der KV benötigt für die Einbügerung in DE die Geburtsurkunde des Kindes, obwohl er nicht das Sorgerecht hat.
Ist das Korrekt von der Einbügerungsstelle oder nicht?
Danke schon mal für die Antwort.
Lg
bouncecat
KV bnötigt Geburtsurkunde unseres Kindes für Einbürgerung
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Beitrag von bouncecat - 30.01.12 - 15:10 Uhr
Beitrag von kulka74 - 30.01.12 - 15:44 Uhr
Ja, für die Einbürgerung braucht man auch die geburtsurkunden der Kinder. Ich glaube es ist unabhängig von dem Sorgerecht. Pflichten dem Kind gegenüber hat er ja trotzdem.
LG
K
Beitrag von bouncecat - 30.01.12 - 16:16 Uhr
Ok danke für die schnelle antwort ^^ Das wars auch schon was ich wissen wollte ;)
Beitrag von manavgat - 30.01.12 - 16:46 Uhr
Ich würde die Geburtsurkunde direkt an die zuständige Stelle schicken mit dem Hinweis, dass sie ihm nicht ausgehändigt werden soll.
Gruß
Manavgat
Beitrag von suess82 - 31.01.12 - 09:53 Uhr
Aber kann der KV sich nicht sogar beim Standesamt eine eigene ausfertigen lassen? Bei uns ist das so. Kostet zwar nochmal, aber man brauch es ja auch für den Arbeitgeber wegen der (glaube) Pflegeversicherung?
Beitrag von hauke-haien - 31.01.12 - 14:34 Uhr
Aus welchem Grund würdest du diesem Vater die Geburtsurkunde seines eigenen Kindes vorenthalten?
Beitrag von manavgat - 31.01.12 - 17:58 Uhr
Wenn er 2 Staatsbürgerschaften hat, dann kann das schwer ins Auge gehen. Es gibt Staaten, die das Haagener Abkommen nicht unterzeichnet haben.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 02.02.12 - 09:53 Uhr
Ich verstehe nicht, was du mit "schwer ins Auge gehen" meinst.
Hast du da einen Generalverdacht gegen Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften?
Woher weißt du, dass er 2 Staatsbürgerschaften hat und aus welchem Land er kommt?
Beitrag von manavgat - 02.02.12 - 12:15 Uhr
Sprich mal mit Müttern, deren Kinder entführt worden sind.
Vielleicht kannst Du sie trösten mit dem Argument, dass es selten vorkommt.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 02.02.12 - 12:50 Uhr
Kinder, die entgegen des Willens eines Elternteils von dem anderen Elternteil an einem unbekannten Ort aufgezogen werden, gibt es in Deutschland zuhauf!
Ich schätze aber, deine Vorurteile beziehen sich ausschließlich auf ausländische Väter aus bestimmten Regionen dieser Welt...
Vielleicht kannst du ja die deutschen Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen auf ähnliche Weise trösten.
LG,
H.H.
Beitrag von manavgat - 02.02.12 - 13:06 Uhr
Das ist Blödsinn.
Wenn im Inland Mütter oder Vater den Umgang verhindern, dann kann mit Rechtsmitteln etwas getan werden.
Im Ausland ohne Schutz des Haagener Abkommens ist leider nichts (mehr) zu machen. Und hier ging es um einen ausländischen Elternteil.
Gruß
Manavgat
Beitrag von d-evas - 31.01.12 - 22:16 Uhr
Wenn du ihn liebst kannst du Geburtsurkunde dort hinsenden. Solltest du doch zweifeln, dann sende nichts hin!!! Soll er doch sehen wo der Pfeffer wächst!
Lieben Gruß
Beitrag von arvid-2007 - 02.02.12 - 15:42 Uhr
Hi,
sofern er in der Geburtsurkunde drin steht, kann er doch selber eine (beglaubigte Kopie) vom zuständigen Standesamt anfordern. Oder sehe ich das falsch?
Das müßte aber auch die Einbürgerungsstelle wissen. Denke schon, daß es korrekt ist, das die das haben wollen.
