Weihnachten Laufband bestellt, jetzt retour???

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Beitrag von iris.s - 30.01.12 - 17:06 Uhr

Hallo!

Ich habe mir vor Weihnachten ein Laufband bestellt. Es kam nach 3 Wochen, also einen Tag vor Weihnachten. Wir haben es aufgebaut u. es funktioniert alles prima.

Jetzt haben wir es nach einem Monat vom Wohnzimmer in ein anderes Zimmer gestellt u. dabei festgestellt, dass man es gar nicht so klein zusammenklappen kann, wie beschrieben. Man muss es eig. immer aufgestellt lassen. Was mich total stört. Es nimmt unheimlich viel Platz ein.
Natürlich haben die jetzt gesagt, es sei zu spät fürs Zurückgeben. Irgendwo versteh ich das auch, nach einem Monat... Na ja, jetzt wollte ich wissen, was ich als Grund angeben könnte, damit ich es doch zurück geben kann?
Bitte keine gemeinen Sprüche.

Wir leben in einer Wohnung u. haben nicht sooo viel Platz. Deswegen war mir auch wichtig, dass man es klein zusammenklappen kann. Leider hab ich das nicht sofort ausprobiert. Egal.

Danke!

Iris

Beitrag von myimmortal1977 - 30.01.12 - 17:59 Uhr

Schwierig.

Wenn der VK falsche Angaben über die Handhabung, Maße gemacht hat, könnte man daran drehen. Denn er muss den Artikel schon so beschreiben, wie er auch in Art und Beschaffenheit ist.

Das Widerufsrecht bei Internetbestellungen ist nach 14 Tagen erloschen.... Der Zug ist schon abgefahren.

Auf die Gewährleistungs- und Garantieschiene zu springen wäre nicht sinnfüllend, da der VK ein Recht auf Nachbesserung hat.

Das bedeutet, wenn Du jetzt behauptest, das Gerät wäre defekt, kann er das auf eigene Kosten reparieren lassen aber stellt Euch das Gerät dann wieder so hin oder schickt Euch gleich ein neues Gerät.

Nur und nur dann, wenn der Aufwand dem Käufer nicht zu zumuten wäre, kann man auf sein Geld pochen.

Also.... Ich würde es versuchen privat zu verkaufen. Bevor ich mir das andere gebe, was so wie so ins Nirvana verläuft.

Nur, wie schon oben geschrieben, wenn der Verkäufer FALSCHE Angaben im Angebot gemacht hatte, kann man den Kaufvertrag zum jetzigen Zeitpunkt noch wandeln.

Hast Du falsch gelesen, guckste in die Röhre ;-)

LG Janette

Beitrag von binnurich - 31.01.12 - 07:57 Uhr

Ich schließe mich dem obenstehenden an.

Bist du sicher, dass es am zusammenklappen und den Maßen liegt?
Meine Vermutung ist eher, dass ihr euch das ganze anders vorgestellt habt, bzw. das zusammenklappen komplizierter ist als gedacht oder die Geräusche stärker als angenommen.....

Du könntest versuchen es beim Händler mit Kulanz zu probieren. Aber ich vermute, das bringt dich nicht weiter.

Die Maße werden schon stimmen, das sind doch in der Regel Herstellerangaben und dann wird sicher so oder so gemessen oder etwas mehr geklappt als du vermutest. Ich denke, damit kommst du nicht weiter.

Aber ebay oder der Marktplatz sind vielleicht eine Alternative.
Klassischer Fehlkauf eben

Beitrag von nick71 - 31.01.12 - 20:32 Uhr

"u. dabei festgestellt, dass man es gar nicht so klein zusammenklappen kann, wie beschrieben."

Wenn du das beweisen kannst, hast du ggf. noch Chancen, das Gerät zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen. Ich bin mir allerdings unsicher, ob du das nicht schon im Widerrufszeitraum hättest feststellen & reklamieren müssen. Und letztendlich würde es daraus hinauslaufen, dass du einen Anwalt einschalten musst, wenn der Verkäufer sich querstellt. Also doch besser weiterverkaufen?