Hallo,
keine Ahnung ob das hier her gehört, aber ich schreib es einfach mal.
also eine Freundin von mir ist letzte Woche Donnerstag in Mutterschutz gegangen.
Naja sie hatte dieses halbe Jahr Schule nur gemacht um nicht die ganze Zeit zu Hause rum zu sitzen, also damit sie eine Aufgabe hatte.
Naja ich weiß das sie öfter mal die siebente und achte Stunde blau gemacht hat, weil sie keine Lust hatte, weil sie sich gesagt hat das sie das halbe Jahr eh nur zur Überbrückung gemacht hat. Naja das blau machen kam bestimmt 2 bis 3 mal in 14 Tagen vor.
Naja sie bezieht Schüler Bafög, in welcher Höhe weiß ich nicht, naja und da fragte sie mich letztens ob ich weiß, wenn sie unentschuldigt gefehlt hat ob sie dann Geld ans BaföG amt zurück zahlen muss, und wenn ja in welcher Höhe.
Sie ist 19 also nicht mehr Schulpflichtig, wie gesagt sie hat die Zeit nur zur Überbrückung gemacht um nicht zu Hause zu sitzen.
Da ich noch nie was davon gehört hab das man BaföG zurück zahlen muss, wende ich mich nun an euch, vielleicht könnt ihr ja helfen.
Danke schon mal für eure Antworten.
P.S. Sind schwangerschaftsbeschwerden ein Grund um früher nach Hause zu fahren? Weil sie immer zu den Lehrern sagte das ihr schlecht sei oder ähnliches... Oder hätte sie dann jedes mal zum Arzt gehen müssen, weil irgendwann stellen die ja auch keinen Krankenschein mehr aus, oder????
lg Nicole +
Boy inside
Frage zum Thema Schüler BaföG, vielleicht weiß jemand mehr als ich =)
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Beitrag von nicolchen1992 - 30.01.12 - 18:04 Uhr
Beitrag von shorty23 - 30.01.12 - 18:21 Uhr
Hallo Nicole,
also bei uns ist es so, dass volljährige Schüler sich selbst entschuldigen dürfen, dh sie hätte sich selbst entschuldigen können, dann wäre es ja nicht unentschuldigt gewesen. Erst wenn die Schule wegen häufigem Fehlen eine Attestpflicht einfordert, hätte sie jedes Mal ein Attest bringen müssen, davor eigentlich nicht. Aber das ist ja von Schule zu Schule bzw. Bundeland zu Bundesland anders gehandhabt.
Zum Bafög habe ich das gefunden
"Leistungsnachweise bei Schülern
Schülerinnen und Schüler sind nicht dazu verpflichtet, ihre Leistungen nachzuweisen. Dies bedeutet aber keinen Freifahrtschein für diesen Personenkreis. Die Schulen melden die Fehlstunden an das BAföG Amt und bei häufigen, unentschuldigten Fehltagen kann die Förderung gestrichen werden und das Amt die Rückforderung der Leistungen begehren. Auch bei mehrfacher Gefährundung der Versetzung, wenn keine Besserung in Sicht ist, können die BAföG Leistungen gestrichen werden."
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/leistungsnachweise.html
Insofern ja, wenn sie Pech hat, kann sie das Amt Leistungen zurückfordern bzw. ihr streichen, aber dazu muss die Schule das dem Amt melden.
LG
Beitrag von minimix77 - 30.01.12 - 20:33 Uhr
Ich glaub bis das passiert, m usst du schon extrem viel blau machen. Hab auch immer Bafög bekommen und hab wie jeder andere Jugendliche auch immer mal wieder blau gemacht, hat weder jemand gemeldet, noch iwas zurückgefordert
lg
