Frage zur Trennung ohne das erst zu Melden.

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Beitrag von sajka2 - 30.01.12 - 18:14 Uhr

Hallo,

wir trennen uns nach 6 Jahre ehe, aber bis jetzt ist es unter Familie/ Freunde noch nicht bekannt. Wir wollten erst anderen sagen wenn er sich eine Wohnung gefunden hat, bis dahin wollen wir weiter Leben wie vorher nur das halt zwischen uns nichts mehr ist.

Er will für seine Wohnung einen Antragsstellen aber dafür muss erst in die Gemeinde so eine Bescheinigung holen, wie viel qm ihm zusteht und Zimmer. Aber geht es wenn wir noch nirgendswo die Trennung gemeldet haben? Und da wird es auch ja sein Lohn genommen ob er überhaupt diese Sozialwohnung(heißen die so? #kratz) beziehen kann. Aber wie wird es denn gerechnet jetzt zahl er ja noch nichts, wir Leben von seinem Geld weiter, erst wenn er auszieht wollten wir das mit Unterhalt zahlen machen und ich mir Hilfe beantragen.

Steht mir eigentlich dann auch Trennungsunterhalt zu?

LG

Beitrag von silbermond65 - 30.01.12 - 18:56 Uhr

Dein Mann sucht sich eine Sozialwohnung ,heißt er verdient sehr wenig.Richtig?
Wovon sollte er da für dich noch Trennungsunterhalt zahlen? Habt ihr Kinder ? Wenn nicht,kannst du doch für dich selbst sorgen.

Beitrag von sajka2 - 30.01.12 - 19:48 Uhr

Hallo,

mein Mann verdient Normal, uns hat es immer gereicht zum Leben und ein mal im Jahr Urlaub zu fahren.

Ja wir haben zwei Kinder 1j und 5j, deswegen wird es ihm wohl nicht soviel bleiben das er sich eine Wohnung von Privat Leisten könnte, er hat sich schon so umgeschaut kosten hier 2 Zimmer Wohnungen um die 500 Euro.

Ich weiß halt nicht wie viel Selbstbehalt hat er???

LG

Beitrag von thebeast - 30.01.12 - 20:16 Uhr

hi!

ich meine 950€

lg

Beitrag von hennes7 - 30.01.12 - 20:26 Uhr

Hallo,

der Selbstbehalt beträgt 950,00€ hat uns letzte Woche der Anwalt gesagt.

Gruß
Iris.

Beitrag von sajka2 - 30.01.12 - 20:48 Uhr

Hey, danke.

Und bekommst du Trennungsunterhalt?

LG

Beitrag von silbermond65 - 30.01.12 - 22:03 Uhr

Also erstmal muß er dann Unterhalt für beide Kinder zahlen.Ob dann noch was übrig bleibt um Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt (steht dir zu,bis das jüngste Kind 3 ist) zahlen kann ,solltet ihr euch am besten vom Anwalt ausrechnen lassen.
Den brauchst du ja sowieso für die Scheidung.

Beitrag von sajka2 - 30.01.12 - 22:28 Uhr

Wir wollten halt erst was ausrechnen lassen und melden wenn er eine Wohnung hat, mit der Scheidung haben wir beide nicht so eilig. Wir wollen auch nicht nach einem Jahr geschieden werden.

Aber wir wissen nicht ob er aber dann für sich alleine einen Antrag für die Wohnung stellen kann wenn wir es noch nirgendswo gemeldet haben.

Ich werde die jetzige Wohnung wahrscheinlich auch nicht behalten können.

Muss man dann auch zum Anwalt wenn man die Scheidung noch gar nicht will, also erst mal getrennt Lebend??

Beitrag von silbermond65 - 30.01.12 - 23:07 Uhr

Muss man dann auch zum Anwalt wenn man die Scheidung noch gar nicht will, also erst mal getrennt Lebend??

Nein,eigentlich nicht.
Den Unterhalt für die KInder könnt ihr auch beim JA ausrechnen lassen.

Beitrag von sajka2 - 30.01.12 - 23:23 Uhr

Ach so, ok. Also müssen wir als erstes zum Jugendamt.

danke dir

Beitrag von drach25 - 05.02.12 - 10:49 Uhr

Guten MOrgen,

das mit dem Jugendamt ist so eine Sache. Solltest Du im Falle einer Trennung auf HArzt IV LEistungen angewiesen sein, dann musst Du zum Anwalt gehen und den Schrieb beim Jobcenter vorlegen, das war zumindest bei mir so der FAll.

NAch deren Aussage hat man angeblich sonst keinen Anspruch auf Leistungen weil ja die GEfahr besteht das man sich wieder verträgt und trotzdem LEistungen kassiert. Der Staat Halt er sieht überall betrüger.

Dir viel Kraft für alles was da noch kommt.

Drache