Elterngeldantrag und ALG2 Frage

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Beitrag von woodster - 31.01.12 - 00:17 Uhr

Halli Hallo,

endlich ist unsere Kleine da aber schon gehts los mit Anträgen und Gesetzen die keiner versteht ;)

Folgendes Problem. Ich arbeite teilzeit ( ca.20h die Woche ), vor sowie nach der Geburt, und werde nach Stunden bezahlt daher variiert der Lohn oft. Mal 900 mal 1000 netto.
Kindergeld wurde bewilligt und wird schon gezahlt.

Nun das Problem bzw. die Fragen.

Ich habe beim Elterngeldantrag angegeben das ich vom 1. bis zum 12. Lebensmonat Elternzeit nehme aber weiterhin meiner Teilzeitarbeit nachgehe ( ist immer unter 30h im Monatsdurchschnitt ). D.h. es kommen weiterhin zwischen 900 und 1000 Euro in die Kasse, da ändert sich nichts.

Nebenher habe ich noch ALG2 beantragt ( Aufstocker ). Nun steht überall das bei Erwerbstätigkeit VOR der Geburt ein Freibetrag von bis zu 300€ anrechnungsfrei bleibt.
Ich arbeite aber auch NACH der Geburt normal weiter. ( unter 30h ). Gilt das dann immernoch ?

Und wenn ich die 12 Monate Elternzeit ( trotz Tätigkeit ) nehme können die meine Frau dazu zwingen auch arbeiten zu gehen ?

Würde meine Frau ( war vorher nicht erwerbstätig ) die 12 Monate nehmen bekäme sie 300€ pauschal, aber die wären dann 100% anzurechnen beim ALG2 richtig?

mfg und Vielen Dank :)

Beitrag von susannea - 31.01.12 - 07:55 Uhr

Ich gehe davon aus, dass auch du jetzt keinen Freibetrag mehr hast, da der höchstens so hoch ist, wie das Einkommen vor der Geburt. Damit sollte allerdings dann alles wieder angerechnet werden.

Die Frage ist ja, ob du ohne ALG2 nicht genauso viel Geld hast.

Beitrag von woodster - 31.01.12 - 11:53 Uhr

War heut bei der ARGE und es ist tatsächlich so das ich wohl mit dem Teilzeit Netto Einkommen + Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld über ALG2 liege und somit Anspruch auf Kinderzuschlag habe.

Gebe ich aber meine Daten in einen Kinderzuschlagsrechner ein kommt ein fehlender Bedarf von 200 Euro. Da sind wohl die online Rechner nicht sehr akkurat.

Ich warte jetzt erstmal Wohngeld und Elterngeld ab und dann mal schauen ob es den Zuschlag gibt.