hallo
ich hoffe mal ihr könnt mir da helfen :)
mein freund und ich haben vllt vor zu heiraten allerdings habe ich zwei kinder die nicht von ihm sind. Er möchte die kinder aber nicht adoptieren.
Dürfen die kinder trotzdem seinen nachnamen tragen obwohl sie nicht adoptiert sind von ihm? Oder müssen sie ihren alten namen behalten?
Danke schon mal
LG Mamaheili
Nachnamen bei den kindern
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Beitrag von mamaheili - 31.01.12 - 10:21 Uhr
Beitrag von schneewittchen.77 - 31.01.12 - 10:27 Uhr
Hi,
wenn er sie nicht adoptieren will, dann nicht. Außerdem muss der leibliche Vater zustimmen, und das machen die wenigsten. Wie gesagt ohne Adoption, keine Chance. Bei mir ist es genauso, ich nehme einen Doppelnamen an.
Alles Gute D.
Beitrag von joermungander - 31.01.12 - 10:29 Uhr
Würde mich auch interessieren. Ob es mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten (Exfreund) geht... ?!
Beitrag von dani040178 - 31.01.12 - 10:38 Uhr
Ich kenne Deinen Hintergrund zum Vater nicht, so sieht's bei mir aus:
Ich habe gerade eben im Namensrecht gestöbert und da stand wenn das Kind den Namen der Mutter hat und diese allein Sorgeberechtigt ist kann der zukünftige Familienname auch dem Kind gegeben werden. Sollte der Vater sorgeberechtigt sein, muss er allerdings wie oben schon geschrieben zustimmen...
Ist bei mir nicht der Fall, daher kommen wir Gott sei Dank ohne Doppelnamen aus und werden bald alle den gleichen Nachnamen haben 
Hier der Auszug aus dem BGB:
§ 1618 Einbenennung: Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.
Beitrag von blackcat9 - 31.01.12 - 10:42 Uhr
Hallo.
Kommt drauf an, wie das Sorgerecht geklärt ist bei dem Vater der Kinder und Dir. Hast Du das alleinige Sorgerecht, ist eine Änderung des Namens durch Dich kein Problem.
Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht, musst Du den KV fragen, ob er einer Änderung des Nachnamens zustimmt. das müsst Ihr dann beim Jugendamt, glaub ich, beantragen. Meistens stimmt aber der KV nicht zu. Kommt sicher auch auf Euer Verhältnis drauf an.
Adoption ist ja keine Alternative für Deinen Zukünftigen. Aber auch da müsste ja der KV einwilligen.
Wir gehen dem aus dem Weg und mein Zukünftiger nimmt meinen Namen an. Seine beiden Kinder haben eh den Namen seiner Ex, mein Sohn aus vorheriger Beziehung hat meinen Nachnamen und unsere gemeinsame Tochter auch.
LG
Franzi
Beitrag von hedda.gabler - 31.01.12 - 10:59 Uhr
Hallo.
Der Kindsvater muss einer Einbenennung zustimmen, wenn
a. Ihr die gemeinsame Sorge innehabt
b. wenn die Kinder seinen Nachnamen tragen (selbst wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, muss der Kindsvater in dem Fall zustimmen).
Kinder ab 5 Jahren werden zudem befragt, ob sie die Namensänderung möchten.
Ich gebe außerdem zu bedenken, dass eine Einbenennung nicht rückgängig zu machen ist.
Sollte die Ehe scheitern und Du nimmst wieder Deinen Mädchennamen an, heißen die Kinder weiterhin wie Dein Ex-Mann.
LG
Beitrag von blackcat9 - 31.01.12 - 11:26 Uhr
Müssen dafür alle beiden Bedingungen erfüllt sein? Oder nur eine?
Also wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, das Kind aber wie die Mutter heißt, darf die Mutter den Nachnamen des Kindes bei einer Hochzeit ändern lassen ohne die Einwilligung des Kindsvaters?
Ist nur mal allgemein gefragt.
Beitrag von dani040178 - 31.01.12 - 11:28 Uhr
Also so wie ich das verstehe muss der Vater zustimmen, sobald gemeinsamens Sorgerecht vorliegt ...
Beitrag von hedda.gabler - 31.01.12 - 11:32 Uhr
... und/oder das Kind seinen Namen trägt.
LG
Beitrag von hedda.gabler - 31.01.12 - 11:31 Uhr
Hallo.
Wenn eine oder die andere Bedingung vorliegt (oder beide) muss der Vater zustimmen.
Gemeinsames Sorgerecht/Name der Mutter = Zustimmung des Vaters nötig
Gemeinsames Sorgerecht/Name des Vaters = Zustimmung des Vaters nötig
Sorgerecht nur bei der Mutter, aber Name des Vaters = Zustimmung des Vaters nötig
Umgekehrt sieht es also so aus, dass ich die Einbenennung als Mutter nur dann alleine entscheiden kann, wenn ich die alleinige Sorge innehabe UND das Kind meinen Namen trägt.
LG
Beitrag von dani040178 - 31.01.12 - 11:35 Uhr
>Umgekehrt sieht es also so aus, dass ich die Einbenennung als Mutter nur dann alleine >entscheiden kann, wenn ich die alleinige Sorge innehabe UND das Kind meinen Namen >trägt.
genau so siehts bei mir aus
Beitrag von blackcat9 - 31.01.12 - 11:42 Uhr
Was für ein Hickhack. Ganz schön schwierig.
Da bin ich echt froh, dass mein Zukünftiger meinen Namen annehmen wird und meine leiblichen Kinder eh meinen Nachnamen haben.
Wir haben nur dann noch seinen großen Sohn bei uns, der den Namen der KM trägt, aber bei uns wohnt. Gemeinsames Sorgerecht der Eltern. Wir kleben neben unserem Nachnamen noch seinen Vor- und Nachnamen an Tür und Briefkasten. Nur seinen Nachnamen sieht echtr doof aus. Weil es so aussehen würde, als ob seine Ex und ich zusammenwohnen würden. 
LG
Franzi
Beitrag von mamaheili - 31.01.12 - 11:41 Uhr
Danke für die antworten :)
Ja ich hab das alleinige sorgerecht ging ja nur drum das mein jetziger freund die kinder nicht adoptieren möchte....
Beitrag von lachris - 31.01.12 - 20:58 Uhr
Hallo,
man kann die Kinder auch ohne Adoption umbenennen. Der Fachbegriff hierfür ist die Einbenennung.
Wenn die Kinder den Namen Ihres Vaters tragen, oder ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muss jedoch der Vater zustimmen.
Tragen die Kinder Deinen Namen und hast Du das alleinige Sorgerecht, so können die Kinder auch ohne Zustimmung des Vaters Ihren Namen wechseln.
VG lachris
