Halli Hallo...
kurze Vorgeschichte:
also ich bin geringfügig Beschäftigt und Familienversichert... soweit so gut
also steht mir kein Mutterschaftsgeld von der KK zu sondern diese Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Bonn... auch soweit klar!!!
Jetzt meine Frage:
Meine jetztige Chefin meldet meine geringfügige Tätigkeit jetzt zum 31.01.2012 ab da ich jetzt in Mutterschutz gehe....und sie ja sonst weiter Abgaben an Versicherungen etc. bezahlt und ich noch nicht genau weiß wann ich wieder einsteige...
jetzt sagen aber einige das mir diese Einmalzahlung nicht zustehen würde wenn sie mich abmeldet... aber in dem Antrag steht ich muss bis zur Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben.... und das habe ich ja!!! Heut ist mein letzter Arbeitstag!!!
Kann mir jemand weiterhelfen...???
LG Jenny
Mutterschutzgeld (Einmalzahlung).... Frage!!!
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Beitrag von j-b1986 - 31.01.12 - 11:17 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 31.01.12 - 11:37 Uhr
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Anrufen und fragen! Da steht dass Du zu Beginn der Schutzfrist in einem Angestelltenverhältnis gewesen sein musst.
Die Frage bleibt, wie das "zu Beginn" genau zeitlich definiert wird... Zu Beginn bedeutet für mich, dass Du noch ein oder mehrere Tage im MuSchu nen gültigen Vertrag haben musst, bzw. angemeldet bleiben müsstest.
Aber für genauere Auskunft ruf da mal bitte an.
LG Janette
Beitrag von susannea - 31.01.12 - 13:14 Uhr
Aus Erfahrung weiß ich, dass du mindestens einen Tag des Mutterschutzes noch einen gültigen Vertrag gehabt haben musst, sprich also morgen musst du noch gemeldet sein.
Was sollten ihr denn weiter für Kosten im Mutterschutz entstehen (außer deinem evtl. Minimalen AG-Zuschuß), den sie ersetzt bekommt?
Der berechnet sich ja von 13 Euro täglich bis zu deinem ursprünglichen Gehalt. Hattest du also 400 Euro jeden Monat muss deine Chefin dir im Februar 36 Euro zahlen und bekommt die wieder.
Schon deswegen würde ich mich nicht abmelden lassen!
