Kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden kann, wenn einem das JA nicht weiterhelfen möchte?
Es geht darum, dass ein Elternteil hilfe beim JA sucht und dieses aber sagt, wir zwingen den anderen Elternteil nicht, sich ans JA zu wenden. Demnach passiert also auch nichts.
Thema Jugendamt, stoßen auf Taube Ohren
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Beitrag von chaoskitty - 31.01.12 - 12:45 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 31.01.12 - 13:01 Uhr
Haben beide Eltern Sorgerecht? Geht es um Kindesmißhandlung oder - verwahrlosung?
Wenn es was mehr oder weniger "harmloses" ist und das JA nicht helfen kann bzw. will ,dann hilft wohl nur mit dem betreffenden Elternteil zu reden.
Beitrag von lisasimpson - 31.01.12 - 13:10 Uhr
um was geht es?
Beitrag von chaoskitty - 31.01.12 - 13:39 Uhr
Kurzfassung: KM entfremdet Kinder und diese werden unter dieser Situation sehr belastet, dürfen keinen eigenen Kontakt zum KV aufnehmen. KM schiebt den Umgang wie sie es will. KM ist der Meinung, alles ist gut und ein Gespräch beim JA unnötig. Kinder haben mehrfach betont, dass sie keinen Kontakt aufnehmen dürfen, die KM sie überredet zu Hause zu bleiben und sie gern viel öfter beim KV wären.
Beitrag von sternenschnee - 31.01.12 - 13:47 Uhr
Hallo,
wenn das Jugendamt dem Vater keine Hilfe geben möchte,obwohl sie eigentlich Beratung bei Umgangsfragen u.s.w geben sollten,dann würde ich mir sofort einen anwalt nehmen und über das Gericht gehen.Das am besten so schnell wie möglich,gerade wenn die Kinder selber solche Aussagen tätigen.
Sternenschnee
Beitrag von chaoskitty - 31.01.12 - 13:50 Uhr
Ja, das mit dem Anwalt ist schon in Gange, es wurde halt geraten sich auch mit ans JA zu wenden. Möchte halt mal ein paar Infos sammeln, was man noch machen kann, weil die gute vom JA sich so quer stellt.
Beim Anwalt wird momentan noch auf Antwort der Gegenpartei gewartet.
Beitrag von sternenschnee - 31.01.12 - 14:01 Uhr
Hallo,
teilt das dem anwalt mit das das Jugendamt nicht bereit ist zu helfen,da die Kindsmutter sich anscheinend weigert mit zu arbeiten.Das wird für sie bei Gericht dann nicht so gut aussehen.
Sie ist verpflichtet den Umgang fördern und wenn sie die Kinder so manipuliert würde ich über kurz oder lang das Aufenhaltsbestimmungsrecht beantragen,wenn sich das in Zukunft nicht ändert.
Sternenschnee
Beitrag von bambolina - 31.01.12 - 14:43 Uhr
>>>....weil die gute vom JA sich so quer stellt<<<
Das ist oftmals leider so, dass das Verhalten oftmals vom zuständigen Sachbearbeiter abhängig ist, bei einem anderen hättet ihr ev. weniger Probleme.
Hatte auch viel mit dem JA zu tun (durch meine Pflegekinder) und hatten eine zeitlang eine Vormünderin, mit der auch nicht gut Kirschen essen war. Als sie sich einmal wegen einem harmlosen Taschengeldkonto (ohne Überziehungsmöglichkeit) quer stellte (die Verantwortung sei ihr zu hoch) bin ich über ihren Vorgesetzten gegangen und hatte mit den entsprechenden Argumenten Erfolg.
Bevor ich dem JA den Anwalt auf den Hals hetze würde ich erst über den Vorgesetzten gehen zuvor stichpunktartig gute Argumente sammeln, die man vorbringen kann.
lg bambolina
Beitrag von girl08041983 - 31.01.12 - 14:02 Uhr
Huhu,
ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen. Probleme mit dem JA kenn ich auch, bei uns ist es der umgedrehte Fall, das JA hilft mir nicht, wenn mein EX irgendwas verbockt, aber wenn ich in seinen Augen was verbockt habe, dann springen sie sofort, auch wenn sie nach mehr als 3x mittlerweile wissen, dass es nie stimmt was der KV ihnen erzählt.
Lg
Beitrag von zitronenschnittchen - 31.01.12 - 14:31 Uhr
Hallo,
Du solltest eine Dienstauftsichtsbeschwerde bei der entsprechenden Abteilung einreichen. Sowas geht ja gar nicht, die Hilfe steht einem ja zu und v.a. muss das JA zum Wohle des Kindes handeln. Beide Parteien müssen zumindest mal eingeladen werden.
zitronenschnittchen
Beitrag von comapo - 31.01.12 - 17:38 Uhr
Hallo,
das JA kann nicht mehr machen, als die Mutter BITTEN zu einem Gespräch zu kommen. Wenn die Mutter nicht will, hat es keine Möglichkeiten Zwang anzuwenden.
Das JA ist ein zahnloser Tiger, es darf nichts bestimmen, entscheiden oder Zwang ausüben. Es ist eigentlich nicht mehr als eine staatliche Beratungsstelle. Sie müssen aber dokumentieren, dass Dein LG sich dort um außergerichtliche Einigung bemüht hat und werden ggf. bei Gericht zur Stellungnahme aufgefordert.
Dein LG sollte Dampf mit dem Gerichtsverfahren machen, weil jeder Tag mehr Entfremdung es schwieriger für ihn macht.
LG
Beitrag von jolly12 - 31.01.12 - 19:46 Uhr
Trennungs- und Scheidungsberatung ist grundsätzlich freiwillig. Möchte eine Partei das Angebot nicht wahrnehmen kann man sie nicht dazu zwingen. So bleibt der anderen Partei nur der Rechtsweg.
Im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens werden wiederum die Parteien zu Gesprächen gebeten. Auch die Teilnahme an den Gesprächen ist freiwillig und muss nicht erfolgen. Auflagen kann nur das Gericht machen.
Natürlich entsteht grundsätzlich ein gewisser Eindruck wenn man Gesprächen gegenüber nicht offen ist.
Beitrag von chaoskitty - 01.02.12 - 08:30 Uhr
Ich danke euch für die Antworten.
Eigentlich traurig, dass das JA nicht anders verfährt.
Es wird auch nur noch schriftlich gemacht mit dem JA und nichts mehr am Telefon, damit man für die Not was in der Hand hat.
Beitrag von katismarti - 01.02.12 - 11:40 Uhr
Ich würde auch dort darauf hinweisen, dass du sonst eine Dienstausichtsbeschwerte einreichst. D.h. ja nur, dass das Vorgehen nochmals geprüft wird. Ebenalls sollte darauf hingewiesen werden dass auch Kinder ein Recht (und das mein ich wörtlich) auf das andere Elternteil haben. Und wenn dieses Recht beschnitten wird, muss das JA sehr wohl sich kümmern, egal ob Trennungs- und Scheidungsberatung oder nicht. Es geht um das Wohl des Kindes.
