Unterhalt neu berechnen

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Beitrag von yanktonai - 31.01.12 - 13:25 Uhr

ich bin zwar eine Mutter, denke aber, dass ich in diesem Forum vielleicht eher Antworten bekomme.

Mein Lebensgefährde zahlt Unterhalt an seine zwei Kinder aus erster Ehe (17 und 11). Das Mädchen ist in der Ausbildung und bekommt somit Geld, wobei mein Freund bis heute keinen Vertrag gesehen hat und nicht weiß, wieviel. Der Unterhalt wurde nach dem Mangelbehalt oder wie man das nennt berechnet. Er zahlt also weniger als nach der Düsseldorfer Tabelle. Da er sich vor ein paar Monaten selbständig gemacht hat und jetzt in der Startphase noch weniger als vorher verdient, sollte der Unterhalt neu berechnet werden. Nun zu meinen Fragen:

1. Er kann sich keinen Anwalt leisten. Gibt es da irgendeine Hilfe?
2. Ich verdiene sehr gut und komme auch für unsere kompletten Lebenshaltungskosten auf, möchte aber mit dem Unterhalt nichts zu tun haben. Ist das auch rechtlich so in Ordnung?
3. Wir ein neuer Unterhalt automatisch rechtswirksam wenn die Kindsmutter keinen Einspruch einlegt?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Beitrag von krokolady - 31.01.12 - 14:03 Uhr

also zum einen bist hier falsch....

Dann zu dem Kind in der Ausbildung: es ist schnuppe wieviel sie da verdient - es ändert rein gar nichts an der Unterhaltspflicht.....zumal ich davon ausgehe das des Mädel noch bei der Mutter lebt - und diese bekommt ja den Unterhalt, nicht das Kind!

Gibt es einen Titel? Dann kann der Vater natürlich eine Abänderung des Titels beantragen.
Wenn es aber so ist das er für seine Selbstständigkeit einen gut bezahlten festen Job ausgegeben hat, hat er Pech gehabt.
Denn das war dann eine mutwillige Verringerung seines Einkommens, und er muss weiterhin den Regelsatz zahlen.

War er aber arbeitslos sieht das Ganze anders aus.....

Er kann bei Gericht eien Beratungshilfeschein beantragen.......

Beitrag von comapo - 31.01.12 - 18:10 Uhr

Hallo ihr zwei,

das stimmt nicht. Eigenes Einkommen mindert selbstverständlich den Bedarf des Kindes. Die Mutter bekommt bis zum 18. Geburtstag des Kindes diesen Unterhalt ja nur "treuhänderisch", weil das Kind nicht uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Ab dem 18. Geburtstag ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

Bis dahin ist das Nettogehalt des Kindes um 90 Euro (so sehen es die Leitlinien der meisten OLG) zu bereinigen und der verbleibende Betrag mindert voll den Unterhaltsanspruch.

Ab dem 18. Geburtstag ist dann das kleinere Kind in der Rangfolge privilegiert, da das ältere Kind nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung ist.

Das heißt, zunächst muss der Unterhaltsanspruch des kleinen Kindes bis mindestens zum Mindest-KU befriedigt werden. Wenn dann noch Verteilermasse da ist, ist das ältere Kind dran. Der Unterhalt berechnet sich dann quotal nach den Einkünften der Eltern. Das Kindergeld mindert dann in voller Höhe ebenfalls den Anspruch.

Die Mutter muss einer Abänderung des bestehenden Titels nach unten zustimmen. Eine Unterhaltsminderung im Mangelfall ist unrealistisch, zumal die Zahlungsunfähigkeit oder Minderung der Zahlungsfähigkeit mutwillig herbeigeführt wurde.

Dein Einkommen wird nicht mit angerechnet, ABER Gerichte tendieren dazu, dem Unterhaltspflichtigen eine sog. Haushaltsersparnis anzurechnen, schlicht weil er sich die Kosten mit einem anderen teilt. Das heißt, sein Selbstbehalt könnte u. U. nach unten korrigiert werden. Das führt dazu, dass wohl eher mehr als weniger Verteilermasse künstlich herbeigerechnet wird, zumal das Gericht auch damit arbeiten könnte, fiktiv das alte Einkommen zu unterstellen.

Alles in allem: Den Fokus darauf legen, die Einkünfte der Großen herauszufinden (Anwalt!), den bestehenden Titel mit 18 anfordern und ab dem 18. Geburtstag den Unterhalt neu berechnen lassen.

LG

Beitrag von yanktonai - 31.01.12 - 18:45 Uhr

vielen Dank für die informative Auskunft!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 31.01.12 - 21:28 Uhr

Hallo

Ihr Gehalt spielt nur eine Rolle, wenn er ein Mangelfall ist, was in diesem Ja so ist.

Würde er nach der DD Tabelle zahlen, wäre ihr Gehalt völlig egal, da würde es keine Rolle spielen.

Bianca

Beitrag von comapo - 31.01.12 - 22:02 Uhr

Ganz genau :)

Beitrag von manavgat - 01.02.12 - 13:05 Uhr

Wenn er ein Mangelfalls ist, dann wird das, was er an Unterhalt bei der Auszubildenden einspart, dem anderen Kind zugeschlagen.

Was fällt Deinem Freund eigentlich ein, munter einen auf selbstständig zu machen und dann nicht zu wissen, wie er den Unterhalt bezahlen soll?

Mein Tipp: 400 Euro-Job suchen (kellnern, putzen - egal) und dafür sorgen, dass die Kinder den Unterhalt bekommen.

Noch dazu wo er bei Dir kostenlos durchgefüttert wird.

Gruß

Manavgat