... und will jetzt in freiberufliche Leben starten.
Trotzdem ist es so, dass ich gerne meine Sperrfrist irgendwie wegbekäme. Man weiss ja nie, ob die Sutuation sich schlagartig derart ändert, dass man doch auf ALG1 zumindest voübergehend angewiesen wäre...
Und dann ist da ja noch die aussicht auf eventuelle Fördermittel...
Also weiss jemand, wann die Sperrfrist beginnt?
Muss ich mich zunächst arbeitslos melden? oder reicht es gar, wenn ich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses die drei Monat verstreichen lasse und keine Leistungen beziehe?
Danke für die Info...
habe endlich gekündigt...
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Beitrag von falkster - 31.01.12 - 16:10 Uhr
Beitrag von shampoo - 31.01.12 - 18:01 Uhr
Ab, zum Arbeitsamt ! Alles weitere bespricht man dort.
Beitrag von ladyblue80 - 01.02.12 - 01:49 Uhr
Wieso kündigst Du Deinen Job auf die Gefahr hin von Steuergeldern zu leben??
Beitrag von sonntagsmalerin - 01.02.12 - 08:08 Uhr

Auch ein Angestellter ist doch vor einer Kündigung und anschließenden Arbeitslosigkeit nicht geschützt?
Beitrag von falkster - 02.02.12 - 09:26 Uhr
so eine Stussantwort musste natürlich kommen.
Lies bitte nochmal genau nach...
Jedem dürfte klar sein, dass eine Existenzgründung auch mit Risiken verbunden ist und um die schlaueste Verfahrensweise geht es hier. Keiner hier plant in die Arbeitslosigkeit hinein zu kündigen...
Beitrag von sonntagsmalerin - 01.02.12 - 08:09 Uhr
Glückwunsch zur Entscheidung! Wie das mit der Sperrfrist aussieht, weiß ich nicht genau. Aber du kannst Gründungszuschuss beantragen, das weißt du aber sicher, oder? Wird dann halt erst nach der Sperrfrist ausbezahlt.
Beitrag von marion2 - 01.02.12 - 11:01 Uhr
Hallo,
melde dich arbeitslos und lass dir deinen Anspruch auf ALGI ausrechnen.
Dann vergiss nicht, diese Versicherung für Arbeitslosengeld zu beantragen. Kostet nicht sooo wahnsinnig viel, kann aber nützlich sein.
Die Sperrfrist beginnt am 1. Tag des Arbeitslosengeldbezuges.
Bist du schon ausgelastet?
Gruß
Beitrag von falkster - 02.02.12 - 09:44 Uhr
Voll ausgelastet nicht, aber es sind einige Eisen im Feuer... Durch das Engagement eines Freundes habe ich aber prinzipiell erst mal keine Sorgen für die nächsten drei Jahre, wenn alles nach Plan läuft. In diesen drei Jahren wird sich das Konzept Selbständigkeit genauer herausarbeiten, da ich ja nicht als Generalist tätig sein will...
Hat die Frage einen speziellen Hintergrund? 
>>...Die Sperrfrist beginnt am 1. Tag des Arbeitslosengeldbezuges...<<
Das widerspricht sich doch, oder? Du meinst mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit? und dann wird die ersten drei Monate ggfs nichts ausgezahlt?
Und entsprechend würde ja auch ein Gründerzuschuss erst danach beantragbar... Der ist ab 2012 eh nur noch Ermessensleistung und bei vorheriger Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kriegt man eh keinen Zuschuss mehr...
Also im Grunde steht der Gründerzuschuss nur dem zur Verfügung, der unverschuldet in die Arbeitslosigkeit rutscht, nicht aber demjenigen, der aus einem sicheren Arbeitsverhältnis heraus in die Selbständigkeit startet... eigentlich auch komisch...
aber gut. das schweift etwas ab...
Beitrag von marion2 - 03.02.12 - 11:31 Uhr
"Das widerspricht sich doch, oder? Du meinst mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit? und dann wird die ersten drei Monate ggfs nichts ausgezahlt?"
Nöö, das widerspricht sich nicht.
Du kannst nämlich nur eine Sperre bekommen, wenn dir Geld gezahlt wird.
Arbeitslos kann man auch ohne Arbeitslosengeldbezug sein.
"Hat die Frage einen speziellen Hintergrund?"
Immer
Beitrag von falkster - 03.02.12 - 11:33 Uhr
ja klar. wir meinen dasselbe.
dann werd ich mich wohl sicherheitshalber arbeitslos melden...
>>... Immer
...<<
Dann weisst Du ja wo Du mich findest...
