hallo
ich weis nicht ob ich hier richtig bin :)
unzwar schreib ich einfach mal meine situation
meinmann hat mich am so verlassen kümmert sich nicht mehr um unser kind so jetz er ist schon in der krippe un zwar aus dem grund weil mein arbeitgeber mich ab 01.02 wieder brauch ich hab gesagt klar kein problem man muss dazu sagen es ist n familienbetrieb un sonst müst er jemand einstellen un im märz würden mir die std fehlen
wie ist das mit dem eltergeld das bekomm ich bis zum 22 03 wieviel darf ich dazuverdienen un wenn ja ob ich das überhaubt darf??
es wäre lieb wenn sich da jemand auskennt
sorry für das kleingeschreibe bin etwas niedergeschllagen un kind auf dem arm :(
lg
Elterngeld un job
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Beitrag von 17bea05 - 31.01.12 - 17:06 Uhr
Beitrag von babybelen - 31.01.12 - 17:18 Uhr
Hi,
zum Elterngeld wird leider alles dazugerechnet. Heißt wenn Du sag mer mal im februar 1200 euro elterngeld bekommst und 1200 euro dazuverdienst werden die 1200 euro elterngeld auch wieder gestrichen.
Du darfst dazuverdienen aber leider wird alles abgezogen aber in Deiner Situation würd ich das halt in dem Monat in Kauf nehmen da Du ja so oder so wieder arbeiten gehst
Läuft Deine Elternzeit auch ab? Oder bist Du ab dem 22.3. trotzdem noch in Elternzeit? Wenn ja darfst Du nur 30 Stunden wöchentlich arbeiten es sei denn Du beendest Deine Elternzeit vorzeitig.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
lg
Andrea
Beitrag von ohiticawin - 31.01.12 - 19:23 Uhr
das stimmt so nicht ganz.
Es wird nur ein Teil deines Einkommens (ich glaube etwa 2/3) abgezogen. Und 300 Euro Elterngeld bleiben immer, egal wieviel du dazuverdienst. Allerdings darfst du keinesfalls mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, sonst fällt das komplette Elterngeld weg!
Alles Gute!
Beitrag von miau2 - 31.01.12 - 20:15 Uhr
Hi,
also, grundsätzlich darfst du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst gilt das als Vollbeschäftigung, und dafür gibts kein Elterngeld.
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Heißt, du bekommst es nur für Lohn, der auch wegfällt (wegen der Kinderbetreuung).
Wenn du also wegen der Kinderbetreuung weniger verdienst bekommst du für die Differenz von altem und neuem Einkommen das Elterngeld.
Daraus ergibt sich auch, dass wenn dein Verdienst ab 1.2. niedriger ist als der vor der Geburt du für die Differenz zwischen diesen Einkommen noch Elterngeld bekommst.
Vorausgesetzt halt du arbeitest max. 30 Stunden pro Woche.
Es wird also nicht alles gestrichen. Du hast wenn du Teilzeit in Elternzeit (bzw. in "Elterngeldzeit") arbeitest mit dieser Arbeit mehr also ohne diese Arbeit. Und selbstverständlich solltest du dich nicht (ich gehe mal von - noch- verheiratet aus) auf die Steuerklasse 5 für dich einlassen.
Melden musst du es natürlich der Elterngeldstelle. Und der nächste Weg sollte natürlich zum Jugendamt führen, um Unterhaltsansprüche für dein Kind und auch für Dich zu klären, wenn es bei der Trennung bleibt.
Viele Grüße und alles gute,
miau2
Beitrag von 17bea05 - 01.02.12 - 16:23 Uhr
hmm danke für eure antworten also sieht es in dem punkt auch nicht so rosig aus hmmmmmm naja da muss ich jetz wohl durch
