Hallo,
bei Steuererklärung kommt immer wieder dieser Satz als Hinweis;
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."
Kann mir jemand diesen Satz "übersetzen"? Habe ich was falsch eingetragen? Ich mache schon seit Jahren mit Elter Steuererklärung, solchen Hinweis hatte ich noch nie....
DANKE ....
Gruß Janavita
Elster - Einkommenssteuererklärung
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Beitrag von janavita - 31.01.12 - 18:25 Uhr
Beitrag von susannea - 31.01.12 - 20:41 Uhr
Das klingt für mich, als ob du alles richtig eingetragen hast, aber mit den Pflichtversicherungen schon die Höchstgrenze erreicht ist. Damit könntest du dir weitere Einträge sparen, ich würde es aber trotzdem normal weiter eintragen.
Beitrag von janavita - 01.02.12 - 10:49 Uhr
Hallo.... also brauche ich weitere private Renten ggf. Lebensversicherungen, Haftpflicht etc. nicht mehr angeben, weil diese nichts mehr brigen? verstehe ich das richtig????
Das wäre aber traurig.... :(
Danke
Beitrag von susannea - 01.02.12 - 10:51 Uhr
Alles was als Vorsorge gilt, also rente auf jeden FAll, ja.
Ja, das ist leider so. Ist bei uns ähnlich.
Ich üwrde es aber trotzdem angeben, denn es ist ja wohl immer noch nicht abschließend geklärt, ob diese Kürzung zulässig ist.
Beitrag von janavita - 01.02.12 - 10:55 Uhr
Hi... das ist ja Scheibenkleister.... nun versichert man sich zusätzlich Privat, damit man von Rente später "überleben" (von Leben ist nicht die Rede :)) kann und dann wird es nicht mal anerkannt.....
dann kann ich ja die Versicherungen auszahlen lassen und später vom Amt zzgl. Rente leben... bin entäuscht....
Aber DANKE - habe was dazu gelernt....
Das mit der Auszahlung überlege ich mir noch.... 
Gruß Janavita
