Erbschaftsfrage......kennt ihr euch aus?

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Beitrag von suedoku - 01.02.12 - 08:04 Uhr

Guten Morgen Urbia,

ich habe eine Erbschaftsfrage, und da ich mich nicht auskenne, dachte ich, ich frage mal die Urbia-Gemeinde, was sie meint.

Hier der Fall: Großmutter hat zwei Kinder, Sohn und Tochter. Die Tochter hat selbst drei Kinder bekommen, 2 Jungs und ein Mädel, also hat Oma von ihr 3 Enkel. Der Sohn hat eine Tochter also 1 Enkelin von ihm.

Leider ist der Sohn von Großmutter bereits vor Längerem verstorben, die eine Enkelin hat also keinen Vater mehr. Der Vater war geschieden.

Soweit die Ausgangslage. Wie ist das nun, wenn Großmutter irgendwann mal stirbt? Sie hat ein Testament gemacht, nachdem die Tochter 2/3 bekommt und der Sohn 1/3.

Der Sohn ist aber bereits verstorben. Geht das 1/3 auf seine Tochter über? Oder bekommt die Tochter mit den drei Kindern erst einmal alles?

Wenn das Drittel wirklich auf die Tochter übergehen sollte, die vom Verwandtschaftsgrad Enkelin ist, was ist dann aber mit den drei anderen Enkeln? Kriegen die erst einmal nichts?

Wer kennt sich aus und kann uns helfen?

Bitte nicht falsch verstehen, Großmutter geht es prima und sie wird hoffentlich noch lange leben, aber wir alle fragen uns, wie das irgendwann mal sein wird, wenn es soweit ist.

Grüßle,
Eure Sue

Beitrag von blinkingstar - 01.02.12 - 08:15 Uhr

Es geht der Reihe nach. Da der Sohn verstorben ist, tritt die Enkelin an seine Stelle. Mit allen Rechten und Pflichten.

Deshalb ist es auch wichtig, dass wenn Du z.B. ein Erbe aus Gründen der Überschuldung ausschlägst, Du es gleichzeitig für Deine Kinder ausschlägst.

Denn schlägst Du aus, ist der nächste dran.

Viele Grüße
Blinking#stern

Beitrag von blinkingstar - 01.02.12 - 08:21 Uhr

Hier übrigens mal ein Link zur gesetzlichen Erbfolge:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErbfolge/gea.htm

Meines Wissens nach tritt die Erbfolge auch bei einem Testament in Kraft. Pflichtteile, die einem vom Gesetz her zustehen, kann man übrigens grundsätzlich einklagen.

Beitrag von pinacolada68008 - 01.02.12 - 08:51 Uhr

Ich kenn das auch nur so, wie in link von blinkistar:

Das Testament wird angefochten werden, weil es die Pflichtteilregelung nicht berücksichtigt.

Die Enkelin hat Anspruch auf 1/2 und die Tochter auf die andere Hälfte - die Kinder der Tochter erben erst dann , wenn die Mutter verstorben ist.

Pina

Beitrag von hausbauer-hh - 01.02.12 - 10:16 Uhr

Das kann aber nur angefochten werden, wenn der 1/3 Teil GERINGER ist als der Pflichtanteil.

Ansonsten wie bereits geschrieben, die Enkelin erbt für ihren Vater die 1/3, die anderen Enkel gehen leer aus, da die Mutter noch lebt, diese bekommt die 2/3. Die anderen Enkel müßten EXTRA im Testament bedacht werden, sofern nach Abzug der Pflichtteile noch was übrig bliebe. Aber das ist ja grad nicht die Frage

Beitrag von suedoku - 01.02.12 - 10:29 Uhr

Hallo,

danke an euch für die Antworten und den hilfreichen Link! Die Regelung mit dem 1/3 für den Sohn und 2/3 für die Tochter wurde getroffen, weil der Sohn bereits zu Lebzeiten eine große Schenkung erhalten hat und die Tochter damals nichts (nur noch mal zum Hintergrund).

Ok, dann wissen wir jetzt, wie es im Fall der Fälle sein wird. Nur noch eine Frage: kann der Enkel wirklich auf die Hälfte klagen?

Dankeschön noch einmal und allen einen schönen Tag,
Grüßle,
Sue

Beitrag von hausbauer-hh - 01.02.12 - 11:00 Uhr

Sofern der Sohn schon eine Schenkung bekommen hat, kann dies als Erbschaftsvorschuss ausgelegt werden (wie genau weiss ich nicht, besser jemand fragen, der damit täglich zu tun hat.

Eine Klage auf die Hälfte ist eher unwahrscheinlich, der Pflichtanteil liegt m.E. bei 25 %. 1/3 sind ja bereits 33%, damit sollte der Pflichtteil abgedeckt sein.

Wenn Unklarheiten bestehen mal nen Notar fragen.

Beitrag von suedoku - 01.02.12 - 11:12 Uhr

Danke noch mal für deine Hilfe! Wahrscheinlich müssen wir dann noch mal bei einem Notar nachhaken, aber ich hoffe doch, dass das so schnell nicht nötig werden wird. Auf jeden Fall wissen wir jetzt schon, wie es wohl sein wird, ich gebe das in meiner Famiie mal so weiter.

Viele Grüße und #danke
Sue