Gestern habe ich endlich meine Nachweise zur Lohnabrechnung und diese Zusammenfassung für die Einkommenssteuererklärung erhalten. Ich muss dazu sagen, meine Chefin händigt die Lohnzettel immer halbjährlich aus.
Das Problem ist nun: Ich habe letztes Jahr im Juni geheiratet. Von da an hat sich meine Steuerklasse von 1 auf 4 geändert. Dies wurde so auf den Abrechnungen und dem Steuerzettel auch als neuer Zeitraum eingetragen.
Allerdings wurde gleichzeitig der Kindefreibetrag von 0,5 auf 1 erhöht. Nun sehe ich auf meinen Abrechnungen, dass der Freibetrag aber erst im Monat Dezember richtig berechnet wurde. Auf auf der Zusammenfassung ist er erst ab Dezember mit 1,0 eingetragen
Es wirkt sich mit ca. 20 Euro, je nach Bruttolohn aus. Mir fehlen somit knapp 100 Euro. Es ist also der Fehler des Steuerbüros, die die Lohnabrechnung für uns machen.
Kann ich das rückwirkend verlangen oder wird es mit der Einkommenssteuererklärung verrechnet? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnabrechnung jeden Monat auszuhändigen?
Ich meine, ich kann ja nichts dafür, dass ich diese Abrechnung nicht eher erhalten habe und will diese Summe nicht verschenken. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.
LG Doreen
Frage zum Kinderfreibetrag
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Beitrag von dr.posemuckl - 01.02.12 - 08:29 Uhr
Beitrag von susannea - 01.02.12 - 10:56 Uhr
Du verschenkst ja nichts, das bekommst du dann mehr bei der IEnkommenssteuererklärung wieder.
Beitrag von hausbauer-hh - 01.02.12 - 11:02 Uhr
"Lohnt" es sich dann überhaupt den Freibetrag eintragen zu lassen?
Beitrag von susannea - 01.02.12 - 11:03 Uhr
Nein, wenn man eine Einkommenssteuererklärung macht, eigentlich nicht, zumal es sich eh nur auf die Kirchensteuer und den Solidaritätsbeitrag auswirkt.
Beitrag von susannea - 01.02.12 - 11:03 Uhr
Also bei Elterngeldberechnungen usw. ist es natürlich interessant!
