Hallo Ihr Lieben,
frage hier für eine Bekannte von mir, da wir nicht mehr durchblicken beim dem ganzen Beamtendeutsch..
Fakten: alleinerziehende Mutter, 2 Kids (4 und 8), Unterhalt wird nur gezahlt für eines der Kinder, sie ist berufstätig (30 Stunden). Gehalt netto 1200, Miete 680 EUR (ist nun mal bei uns sehr teuer, Umzug geht nicht wegen Job). Kindergarten 250 EUR monatlich, Hort für das größere Kind ist finanziell nicht drin.
Da hat sie doch Anspruch auf ALGII zum aufstocken, oder? Man kann doch damit nicht leben! Hat sie auch Anspruch auf Hortbetreuung und dass die Kosten für Kiga übernommen werden?
Wo soll sie das beantragen? Wir möchten uns vorher ausreichend informieren, damit wir auch vorbereitet zum Amt gehen und die uns nicht "über's Ohr hauen".
Wer kann uns Infos geben??
Vielen Dank schon mal!
Kaaskop
ALG II beantragen wenn's Gehalt nicht reicht?
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Beitrag von kaaskop - 01.02.12 - 08:50 Uhr
Beitrag von arkti - 01.02.12 - 09:10 Uhr
1200 Euro Gehalt, Unterhalt für 1 Kind und 2 mal Kindergeld, wieso soll man davon nicht leben können?
Beitrag von bernsteinelfe - 01.02.12 - 09:44 Uhr
680+250=930. 1200-930= 270. Findest du das wirklich üppig für 1 Erwachsene + 2 Kinder?
Der Unterhalt für Kind 1 ist bestimmt nicht zu hoch. Ich käme mit ca. 450,- für alles auch nicht aus. Du sicher auch nicht, wenn du ehrlich bist.
Beitrag von arkti - 01.02.12 - 09:52 Uhr
Du hast das Kindergeld vergessen.
Beitrag von darkmoon66 - 01.02.12 - 11:16 Uhr
1200+368 (kindergeld)=1568 € - 930= 638 + Betrag X Unterhalt für das eine Kind..... geht doch!
Beitrag von cocoskatze - 01.02.12 - 12:09 Uhr
Glaubst du Strom, Versicherungen etc... bezahlt der nette Nachbar für sie?
Beitrag von darkmoon66 - 01.02.12 - 12:22 Uhr
Du andere müssen es auch schaffen mit diesem Geld....ich kann diese "Nimm-Mentalität" einfach nicht ab......
Beitrag von karin3 - 01.02.12 - 09:12 Uhr
Hallo,
zum ALGII kann ich nichts sagen, aber ob die Gemeinde die Beiträge für den kindergarten oder den Hortplatz bezuschußt, hängt von der Gemeinde ab. Das kann man im Jugendamt erfragen.
In beiden Fällen fragen, bzw Antrag stellen schadet nicht.
Gruß karin
Beitrag von delfinchen - 01.02.12 - 09:13 Uhr
Hallo,
warum sollte das Amt einen übers Ohr hauen?
Entweder steht ihr was zu oder nicht.
Allerdings sollte meiner Ansicht nach mal lieber der Erzeuger seinen vollständigen Unterhalt zahlen, also für beide Kinder (falls es dergleiche Vater ist) und nicht immer alles auf den Staat abgewälzt werden.
Kein Wunder, dass das Geld vorne und hinten nicht reicht, wenn es solche Menschen gibt, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
LG,
delfinchen
Beitrag von kaaskop - 01.02.12 - 09:49 Uhr
Na klar, der Meinung bin ich auch, und sie auch, aber Ihr wißt doch genauso gut wie ich, dass es nun mal Männer gibt, die Kinder zeugen und dann nicht für sie aufkommen. Was kann sie denn dafür?
Schönen Guß
Kaaskop
Beitrag von nick71 - 01.02.12 - 15:32 Uhr
"Ihr wißt doch genauso gut wie ich, dass es nun mal Männer gibt, die Kinder zeugen und dann nicht für sie aufkommen."
Warum bekommt sie für das Kind, dessen Vater nicht zahlt, keinen Unterhaltsvorschuss?
Beitrag von imzadi - 01.02.12 - 17:06 Uhr
Na sie hat den Mann doch ausgesucht mit dem sie Kinder bekommt, kann also sehr viel dafür.
Beitrag von lisasimpson - 01.02.12 - 09:22 Uhr
mit 1200€ gehalt, 364€ kindergeld und ein mal unterhalt (250€?) wird sie höchstwahrscheinlich keinen anspruch auf ALg2 haben
ABER, sie soll doch Unterhalt für das ander kind einklagen/ unterhaltsvorschuß bantragen
und einen antrag auf kostenübernahme (oder teilweise) der kindergarten und hortbeiträge stellen
Beitrag von windsbraut69 - 01.02.12 - 09:23 Uhr
Warum sollte "das Amt" Euch über's Ohr hauen?
Beitrag von yanis82 - 01.02.12 - 10:20 Uhr
Hi,
wie hoch ist der Unterhalt? Erhält das andere Kind UVG? Wenn nein, warum nicht? (könnte höchstens das 8-jährige sein, da man UVG 72 Monate erhalten kann).
Bemühe mal einen Alg II-Rechner im Internet.
Meiner groben Berechnung nach könnte ein kleiner Anspruch rauskommen (dazu fehlen aber noch og. Angaben, zB auch wie hoch die Kaltmiete ist, Bruttolohn...).
Aber Wohngeld könnte auch in Frage kommen. In beiden Fällen wären auch Leistungen des sog. Bildungspaketes für die Kinder möglich.
Hortkosten werden übrigens nicht berücksichtigt. Daher bitte zum Jugendamt gehen und nach Lösungen fragen.
LG
Yanis
Beitrag von marion2 - 01.02.12 - 10:58 Uhr
Hallo,
Sie soll Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Beim Wohngeld werden Betreuungskosten berücksichtigt, beim Kinderzuschlag der fehlende Unterhalt.
Gruß Marion
Beitrag von blackcat9 - 01.02.12 - 12:41 Uhr
Sie könnte versuchen, Wohngeld zu beantragen. Einfach Antrag ausfüllen, Unterlagen bereitstellen. Mehr als "nein" sagen, können sie nicht. 
Bekommt sie Wohngeld, kann sie auch über das Bildungspaket Zuschuss für Mittagessen in der KiTa beantragen.
LG
Franzi
Beitrag von manavgat - 01.02.12 - 12:58 Uhr
Wer nicht genug Einkommen hat, der hat Anspruch auf ergänzendes ALG2. Dieses wird frühestens ab Antragstellung gezahlt, daher mein Rat:
formloser Antrag (einfacher Brief) per Einwurfeinschreiben an die ARGE schicken.
Hiermit beantrage ich ..... für mich .... und meine Kinder.....
Bitte geben Sie mir einen Termin und teilen mir mit, welche Unterlagen/Nachweise ich mitbringen muss.
Für die Betreuungskosten kann sie einen Antrag beim Jugendamt stellen. Genauso wie oben beschrieben.
Bei der ARGE auch die Befreiung für GEZ, Stadtpass (falls es das bei Euch gibt), Tafelangebot (sofern vorhanden) sowie Bildungspaket für die Kinder besprechen. Am besten Zettel schreiben und Freundin (Beistand/Zeuge) mitnehmen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von our_darkness - 01.02.12 - 19:13 Uhr
"Dieses wird frühestens ab Antragstellung gezahlt"
Nein, nicht mehr. Seit kurzem wirken die Anträge auf den Ersten des Antragsmonats zurück.
LG
Ch.
Beitrag von nick71 - 01.02.12 - 15:30 Uhr
"Da hat sie doch Anspruch auf ALGII zum aufstocken, oder?"
Grob geschätzt hat deine Bekannte 1800 Euro im Monat zur Verfügung...ich glaube nicht, dass da noch was aufgestockt wird. Es gibt aber ALG2-Rechner im Netz, wo ihr das mal durchkalkulieren könnt...
Beitrag von our_darkness - 01.02.12 - 18:06 Uhr
"damit wir auch vorbereitet zum Amt gehen und die uns nicht "über's Ohr hauen"."
Und wegen dieses Satzes verkneife ich es mir nun, meine Freizeit für deine Bekannte zu opfern.
Ohne Gruß
Ch.
Jobcenter-Mitarbeiterin
Beitrag von kaaskop - 01.02.12 - 18:46 Uhr
Hallo,
gebe zu, das ist etwas zu krass ausgedrückt. Damit wollte ich nur ausdrucken, dass man das Gefühl bekommen kann, dass man nicht richtig aufgeklärt wird, was einem zustehen könnte, wenn man nicht gut vorbereitet ist.
Entschuldige, wenn ich Dir damit auf die Füsse getreten bin (kann ich sogar nachvollziehen, wenn man beim Jobcenter arbeitet. Man identifiziert sich ja schließlich mit seinem AG). Nichtsdestotrotz haben wir bislang keine eindeutigen Angaben bekommen vom Jobcenter und da kann ich mir den Eindruck nicht verwehren, dass sie eventuell auch nicht zahlen wollen. Na ja, bevor ich mich noch schlimmer reinreite, sage ich nichts mehr.
Nichts für ungut!
Beitrag von arienne41 - 01.02.12 - 19:12 Uhr
Hallo
Kindergarten und Hort wird über das Jugendamt beantragt bzw bei uns läuft es über den Kindergarten/Hort die geben einem bei uns zum neuen Kindergarten/Hortjahr die Anträge.
Dann soll deine Freundin mal versuchen Wohngeld und erhöhtes Kindergeld zu beantragen.
Es gvibt im Internet ALG 2 Rechner Kinderzuschuß Rechner und Wohngeldrechner da kann sie sehen ob es Sinn macht was zu beantragen. Unterhaltsvorschuß läuft übers Jugendamt.
Beitrag von guppy77 - 03.02.12 - 07:37 Uhr
hallo, bei knapp 2000 monatliches einkommen, also ca. 40000 euro brutto im jahr...
wie kommt man da auf eine kitagebühr von 250 € im monat ??
denke das da ein fehler ist, denn selbst wenn es eine stadt ist die eine hohe tabelle hat, müsste sie kaum über 150 euro bezahlen. irgendwas stimmt da also nicht.
vielleicht macht sie sich erstmal da schlau, frag sie mal wie das errechnet wurde !
lg
Beitrag von kaaskop - 06.02.12 - 14:22 Uhr
Hallo,
also zuerst hat sie keine 40.000,- EUR brutto im Monat, sondern 1200 EUR netto (ca 1600 brutto macht im Jahr 19.000- EUR brutto.
250 EUR sind schon richtig, das ist der reguläre Kindergartenbeitrag + Essen + Nachmittagsbetreuung (und die braucht sie, da sie ja berufstätig ist)..
Schönen Gruß
Kaaskop
